Was passiert bei Unterhaltsschulden?

vom 06.11.2008, 17:51 Uhr

Ich habe ein riesiges Problem. Ich habe vor kurzem erfahren, dass ich ein uneheliches Kind habe, für das ich eigentlich schon seit sechs Jahren Unterhalt zahlen sollte. Die Mutter des Kindes hat mir das die ganzen Jahre verschwiegen und sich nur deswegen gemeldet, weil ihr wohl das Geld ausgegangen ist. Ich habe natürlich jetzt Unterhaltsschulden aus sechs Jahren, in denen ich nicht bezahlt habe.

Was kann mir denn mit so vielen Unterhaltsschulden im schlimmsten Fall passieren? Ich weiß wirklich nicht mehr weiter.

» Harry » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,71 »



Also ich weiß nicht wie das rein rechtlich ist, aber irgendwie kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass Du für so lange Zeit nachzahlen musst, wenn Du vorher gar nichts von dem Kind wusstest. Bist Du Dir denn absolut sicher, dass das Kind wirklich von Dir ist? Oder sucht die Mutter nur im Nachhinein einen Dummen, der bezahlt? Denn sich nach so vielen Jahren melden und dann Unterhalt nachfordern finde ich doch ein starkes Stück.

Ich an Deiner Stelle würde sofort zu einem Anwalt gehen, der sich auf Familienrecht spezialisiert hat und mich dort mal ausgiebig beraten lassen. Der kann Dir genau sagen, ob Du zahlen musst und wie viel - und so teuer ist ein Beratungsgespräch meist nicht, kannst ja bei der Terminvereinbarung vorsichtshalber danach fragen.

» Nicky14 » Beiträge: 743 » Talkpoints: 0,09 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich würde Dir ebenfalls einen Anwalt empfehlen, denn prinzipiell stellt sich für mich die Frage, wie man nach 6 Jahren auf einmal von Schulden sprechen kann - hier muss schließlich eine Vereinbarung oder ein Urteil vorliegen, welches der Mutter des Kindes ein Recht auf Unterhalt zugesprochen hat. Ob Du also wirklich Schulden hast ist m. E. erst einmal fraglich.

Zu prüfen wären also seitens des Anwaltes:
- Besteht ein vollstreckbarer Titel? Über diesen wird man in Kenntnis gesetzt bzw. über das Verfahren hierzu, das fällt nicht einfach vom Himmel wie es sich hier durchaus anhört.
- Ist der Unterhalt teilweise verjährt da kein Antrag auf Unterhalt gestellt wurde.
- Besteht für den gesamten Zeitraum ein Unterhaltsanspruch?
- Bist Du der eingetragene Kindsvater und wurdest darüber in Kenntnis gesetzt?

Unzweifelhaft ist für mich, dass bei rechtlich bestehender Vaterschaft in Zukunft Unterhalt gezahlt werden muss, nur ob hier rückwirkend für die vollen 6 Jahre auf einmal Unterhaltsforderungen geltend gemacht werden könnten ist die Frage, sowie die Höhe der möglichen Unterhaltsleistungen.

Also nichts wie ab zum Anwalt und das schon einmal abklopfen!

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Also mein Vater schuldet mir 20.000 euro Unterhalt. Er hat die ganzen Jahre über zu wenig gezahlt und das Gerichtverfahren läuft im Moment. Wenn er nicht bezahlen kann dann muss er ins Gefängnis und seine Strafe absetzten. Ich finde es wichtig das ein Vater Unterhalt zahlt den Alleinerziehende Mütter haben nicht sehr viel Geld. Wer ein Kind erzeugt sollte dazu auch stehen.

» sterntaler » Beiträge: 4 » Talkpoints: 1,11 »



Wenn man infolge von zu geringen Unterhaltszahlungen ins Gefängnis muss liegt nur blöderweise die Sachlage völlig anders als hier, denn dann:
- besteht Kenntnis der Vaterschaft
- gibt es ein Urteil / Vereinbarung über den Unterhalt
- wurde somit jahrelang Unterhalt gezahlt

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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