Wie funktioniert eine Mietbürgschaft?

vom 06.11.2008, 17:28 Uhr

Ich habe mir eine neue Wohnung angesehen, die mir auch sehr gut gefallen würde; mein Problem ist, dass der Vermieter eine Kaution und eine Mietbürgschaft verlangt hat. Was genau ist eine Mietbürgschaft? Muss ich da einen Bürgen vorweisen, der unterschreibt, dass – wenn ich meine Miete nicht mehr bezahlen kann – er für meine monatliche Miete aufkommt?

Oder muss ich eine gewisse Summe zusätzlich zur Kaution hinterlegen, mit der der Vermieter eventuelle Mietrückstände ausgleichen kann, wenn ich wirklich einmal in finanzielle Schwierigkeiten komme?

» Denim » Beiträge: 3 » Talkpoints: 2,15 »



Hallo!

wir haben hier in PB auch unsere erste Wohnung durch eine Mietbürgschaft für die Kaution bekommen. Du gehst zur Bank und da wird ein Mietbürgschaftskonto eröffnet. Das ist im Prinzip ein virtuelles Konto. Du zahlst monatlich eine Gebühr / Zinsen dafür, dass die Bank im Falle des Falles, wenn die Kaution fällig wird, wenn deine Wohnung Schäden aufweist dann die Kaution bezahlt bzw. vorstreckt.

Mit dieser Kautionsbürgschaft / Mietbürgschaft schlägt der Vermieter 2 Fliegenmit einer Klappe. Er weiß, dass er im Falle des Falles auch die Schäden, die du hinterlässt auch bezahlt bekommt und er weiß, ob du kreditwürdig bist. Sprich, wenn deine Schufa sehr mies ist, wirst du dieses Bürgschaftskonto nicht erhalten.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Eine Mietbürgschaft ist natürlich in der Form wie von Diamante geschildert möglich, prinzipiell ist die Antwort auf diese Frage von Dir:

Denim hat geschrieben:Muss ich da einen Bürgen vorweisen, der unterschreibt, dass – wenn ich meine Miete nicht mehr bezahlen kann – er für meine monatliche Miete aufkommt?

Ja.

Normalerweise ist die Kaution in Form von 2 - 3 Netto Kaltmieten der Ersatz für die Mietbürgschaft um so ausfallende Mieteinnahmen zu kompensieren und den Mieter bei Vertragsverletzung zeitnah zu kündigen um hier den Verlust bei konstanter Nichtzahlung im Rahmen zu halten. Falls keine Kaution gestellt werden kann tritt meist die Mietbürgschaft an diese Stelle oder zusätzlich, wenn es sich um Personen mit unstetem Einkommen handelt, beispielsweise oft der Fall wenn Studenten eine Mietwohnung nehmen und keine Kaution stellen können oder der Vermieter auf zusätzlichen Sicherheiten besteht. Hier sollen meist die Eltern eine Mietbürgschaft unterzeichnen und als Bürgen für ihren Nachwuchs auftreten.

Mietbürgschaften sind Bürgschaftsverträge und somit müssen diese schriftlich erfolgen - Recht und Pflichten ergeben sich aus § 765 ff BGB. Eine Pflicht wäre z. B. nach § 765 (1) dass der Bürge gegenüber dem Gläubiger sich eben dazu verpflichtet für Verbindlichkeiten des Schuldners (Dritter) an dessen Stelle einzustehen. Heißt auf gut deutsch: Zahlt der (Schuldner) nicht, zahlt man (der Bürge) selbst.

Bürgschaften würde ich daher immer etwas skeptisch betrachten, denn bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft hat rein theoretisch der Gläubiger das Recht, sich sofort bei einem Zahlungsausfall an den Bürgen zu wenden und von diesem die Zahlung einzufordern. Ich würde hier (wenn schon, denn schon) eher eine Ausfallbürgschaft erwägen - hier muss man als Bürge erst dann zahlen, wenn eine Zwangsvollstreckung bei dem Schuldner nicht erfolgreich war, das reduziert die Zahlungslast in der Regel erheblich und das eigene Risiko als Bürge. Man muss auch nicht die ganze Miete zahlen, falls der Mieter die Kündigung verschleppt und der Mieter z. B. 6 Monate im Rückstand ist, siehe ganz unten warum.

Bei der von Diamante angesprochenen Bankbürgschaft besteht gegenüber einem privaten Bürgen (z. B. Eltern für ihre Kinder) der Nachteil, dass sich Banken dafür in Form von Gebühren entlohnen lassen und diese Bürgschaft nur übernehmen, wenn ausreichend Sicherheiten oder zumindest ein gesichertes Einkommen vorliegt - im Grunde so etwas wie ein Kredit auf Abruf (da die Bank so bei Bedarf pfänden kann).

Mietbürgschaften lohnen sich gegenüber der Kaution nur dann, wenn man beispielsweise auf Liquidität Wert legt und / oder das Geld gut angelegt wissen will. Heißt an zwei Beispielen:

Fall 1: Student bezieht neue Wohnung, hat nur Geld für neue Einrichtung oder die Kaution. Geld ist in der Familie knapp, aber Zahlung der Miete an sich kein Problem. Hier bietet sich eine Bürgschaft an, da so das Geld statt für die Kaution für die Einrichtung verwendet werden kann und der Vermieter trotzdem eine gleichhohe Sicherheit hat.

Fall 2: Kaution wird nur schlecht auf dem Kautionskonto verzinst, man will das Geld lieber selber besser anlegen. Auch hier bietet sich eine Mietbürgschaft an um das Geld besser anzulegen als auch dem Vermieter eine äquivalente weil gleichhohe Sicherheit zu stellen.

Die äquivalente, gleichhohe Sicherheit der Mietbürgschaft ergibt sich daraus, dass die Mietbürgschaft maximal so hoch sein darf wie die Summe der verlangten Kaution (also maximal 3 Monatsmieten), egal in welcher Kombination, also ob nun Mietbürgschaft ohne Stellung einer Kaution (max 3 Mieten) oder 1 Nettokaltmiete als Kaution + Mietbürgschaft (= max Mieten). Man muss als Bürge im Fall des Falls also nur diesen Betrag zahlen, nicht wie in einem anderen Absatz angesprochen z. B. 6 Mieten, wenn der Schuldner mit 6 Mieten im Rückstand ist.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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