Ist eine Ratenzahlung an das Finanzamt möglich?

vom 06.11.2008, 17:52 Uhr

Mein Mann und ich müssen mehrere hundert Euro Steuern nachzahlen, was uns aber leider im Moment nicht in einem Betrag möglich ist.

Nun ist meine Frage: Ist es möglich, eine Ratenzahlung beim Finanzamt zu beantragen, damit wir nicht woanders Schulden machen müssen, um unsere Steuerschuld zu begleichen? Oder wird einem da in bestimmten Ausnahmefällen ein Zahlungsaufschub gewährt? In welcher Form muss ich diesbezüglich meinen Antrag stellen, welche Fristen muss ich einhalten, und wie sind die Chancen, dass der Antrag bewilligt wird?

» Freni » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,72 »



Soviel ich weiß ist eine Ratenzahlung zur Begleichung der Steuerschuld beim Finanzamt grundsätzlich immer möglich. Der aktuelle Zinssatz liegt deutlich unter dem der Banken und natürlich auch vom Dispo, zuletzt irgend was um die 5%.

Eine bestimmte Form ist nicht erforderlich, es reicht ein kurzes Anschreiben mit Angabe der Bankverbindung, dem Wunsch der Ratenzahlung und vielleicht einen Vorschlag für die Ratenhöhe. Auch telefonisch ist der Antrag dafür in der Regel möglich (jedenfalls in meiner Behörde, ist aber nicht das Finanzamt :wink:., das nennt sich "mündlich zur Niederschrift" . Es empfiehlt sich aber zumindest telefonisch vorher nachzufragen, ob der Antrag bestimmte zusätzliche Angaben enthalten muss. Zu den Gründen brauch man nichts zu sagen. Das Finanzamt legt dann die die Zahlungsfrist, die Anzahl der Raten und die Ratenhöhe fest.

Der Antrag sollte unbedingt vor Ablauf der Zahlungsfrist gestellt werden, sonst klopft nach kürzester Zeit der Vollstreckungsbeamte. Noch ein kleiner Hinweis, ein Einspruch zum Steuerbescheid bringt in diesem Fall keinen Zeitgewinn, da die Steuerschuld immer bis zum Zahlungsstichtag eingegangen sein muss.

Es ist aber immer sinnvoll den Steuerbescheid noch einmal auf eventuelle Fehler zu überprüfen und falls welche gefunden wurden und die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, einen "Antrag auf schlichte Änderung" zu stellen. Das hat den Vorteil, das nicht der gesamte Antrag noch einmal unter die Lupe genommen wird sondern nur der beanstandete Teil.

Es ist unglaublich, was mir schon an fehlerhaften Bescheiden ins Haus flatterten, meistens wurde irgendetwas übersehen in den Computer zu übertragen. Noch ein Tipp, wenn du z.B. die Elster- Software zur Verfassung und Übermittlung deines Steuerbescheides nutzt (kostenlos downloden unter elster.de) kannst du mit diesem Programm nach Eintrag aller Daten deine Steuerschuld ausrechnen lassen.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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Ist beim Finanzamt Ratenzahlung möglich?

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



hooker hat geschrieben:soviel ich weiß ist eine Ratenzahlung zur Begleichung der Steuerschuld beim Finanzamt grundsätzlich immer möglich.

Falsch - wenn dem so wäre würden zukünftig alle eine Ratenzahlung beim Finanzamt beantragen! Da kann man das Geld, statt es dem Staat zu "schenken" in der Zeit schließlich noch sinnvoll vermehren. Daher ist eine Ratenzahlung nur eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen möglich!

hooker hat geschrieben:Eine bestimmte Form ist nicht erforderlich, es reicht ein kurzes Anschreiben mit Angabe der Bankverbindung, dem Wunsch der Ratenzahlung und vielleicht einen Vorschlag für die Ratenhöhe. Auch telefonisch ist der Antrag dafür in der Regel möglich

Ebenfalls falsch!

Zur Richtigstellung! Grundlage für die Ratenzahlung ist § 222 AO und es heißt auch nicht Ratenzahlung, sondern Stundungsantrag! Und wenn man § 222 AO kennt, weiß man eben auch, dass das von hooker eben nicht der Realität entspricht, da die Grundvoraussetzungen für eine Stundung der Zahlungen folgende sind:
- Die Stundung muss gesondert und ausdrücklich beantragt werden (i. d. R. beim zuständigen Sachbearbeiter).
- Für den Betrag müssen dem Finanzamt Sicherheiten gestellt und nachgewiesen werden.
- Eine positive Bewilligung ist von der momentan Vermögenslage abhängig - also nichts mit "ist immer möglich", sondern es muss nachgewiesen werden, dass man durch die Zahlung in eine wirtschaftliche Notsituation gerät, beispielsweise weil man dafür Schulden machen muss oder die Existenz bedroht ist.
- Der Antrag hierzu umfasst eine Menge an Detailfragen in denen man z. B. umfassend darlegen muss, warum man momentan nicht in der Lage ist die Steuern zu zahlen, wie es dazu kam und ggfs. mit entsprechenden Nachweisen.

Bei der Stundung der Steuern / Ratenzahlung ans Finanzamt handelt es sich also um eine absolute Härtefallregelung, die nicht jedem offen steht und die eine Ausnahme darstellt.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Danke für die Richtigstellung, ich bin überzeugt da spricht ein Fachmann. Ich bin davon ausgegangen, dass in allen Behörden das Handeln gleich ist. Bei uns wird es jedenfalls so gehandhabt wie von mir beschrieben. Wissentlich würde ich keine falschen Parolen verbreiten.

Erst kürzlich ist ein Bußgeldbescheid so um die eintausend Euro zur Stundung problemlos genehmigt worden. Der Antrag war formlos, es handelte sich um den Geschäftsführer eines Unternehmens von ca. einhundert Leuten und irgendwelche Sicherheiten oder Nachweise, das gerade das Geld knapp ist mussten nicht erbracht werden. Ich denke mal so ein Geschäftsführergehalt ist doch recht üppig. Ich glaube zehn Raten wurden festgelegt.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Bußgeldbescheide haben in erster Linie nichts mit der Steuerpflicht zu tun sondern sind das Ergebnis eines Bußgeldverfahrens welches bei Verstößen gegen das OWiG / Ordnungswidrigkeitengesetz ergeben und haben mit der Steuerschuld nichts direkt zu tun - kommt man seiner Steuerpflicht nicht nach steht meist irgendwann die Steuerfahndung vor der Tür!

Das Bußgeldverfahren kann zwar auch von Verwaltungsbehörden eingeleitet werden und eine Ratenzahlung / Stundung vereinbart werden, aber auf Grundlage von § 18 OWiG, nicht von § 222 AO (Abgabenordnung). Sind also rein rechtlich zwei verschiedene paar Schuhe und daher auch unterschiedliche Voraussetzungen :wink:, daher wohl auch die andere Verfahrensweise bei dem anderen Fall.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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