Als Radfahrer in der Fußgängerzone

vom 19.10.2008, 03:53 Uhr

Ich fahre immer mit meinem Fahrrad durch die örtliche Fußgängerzone, im Schritttempo, natürlich haben die Fußgänger Vorrang. Neulich meinte aber ein Bekannter, dass man dort gar nicht fahren dürfte, nur schieben! Na was denn nun? Klar, dass Autos dort in der Regel nicht fahren dürfen, aber Radfahrer? Das wäre mir neu, ich dachte immer, solange ich im Schritttempo fahre und Rücksicht auf die Fußgänger nehme, sei es in Ordnung, wenn ich nicht absteige.

Ich sehe auch oft andere Radfahrer. Ich traue mich gar nicht, auf der Polizeiwache nachzufragen, das wäre mir peinlich. Wer kennt sich aus? Kann das auch von Stadt zu Stadt variieren? Danke für Antworten!

» Fontane » Beiträge: 5 » Talkpoints: 0,00 »



Hallo!

Fahrradfahren in der Fußgängerzone darf man nur, wenn es ausgeschildert ist, dass man es auch darf. Manchmal stehen Schilder da, die Durchfahrt verboten anzeigen und darunter ein Schild Fahrräder ausgenommen. Aber das ist äusserst selten und wenn du mit dem Fahrrad in der Fußgängerzone fährst und erwischt wirst kann das teuer werden. Wenn du mehrmals erwischt wirst, dann wird es noch teurer. Denn wie der Name der Zone schon sagt ist es eine FUßGÄNGERzone und keine Fahrradzone.

Dein Bekannter hat also völlig Recht, wenn er sagt, dass man nicht durch die Fußgängerzone fahren darf. Auch nicht in Schritttempo.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Warum sollte man nicht auf der Polizeiwache nachfragen können? Schließlich will man sich hier nur absichern um eben keinen Rechtsbruch / Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Ansonsten: Ein Fahrrad ist mehr oder weniger ein Verkehrsmittel und somit nicht in der Fußgängerzone zugelassen.

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



In Sachen Radfahren in Fußgängerzonen haben einige Städte auch Sonderregelungen getroffen. Bei uns gibt es beispielsweise Fahrradstraßen, in denen Radfahrer Vorfahrt vor den Autos haben, die Fußgängerzone hat einen eigene Radstreifen zur Umgehung.

Wenn du dir unsicher bist, würde ich tatsächlich mal bei der Polizei nachfragen. Nicht unbedingt die 110 wählen, sondern die direkte Nummer zur Wache, oder einfach einen Streifenpolizisten ansprechen.

Benutzeravatar

» Feuerputz » Beiträge: 1415 » Talkpoints: 7,29 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wenn es eine reine Fußgängerzone ist und am Anfang auch keine zusätzlichen Schilder stehen die etwas anderes regeln, dann mußt du auch vom Fahrrad absteigen. Tust du es nicht, droht dir ein Bußgeld, falls jemand kommt und dich anhält.

Inzischen fahre ich kaum noch Fahrrad, aber als ich noch viel gefahren bin, bin ich immer abgestiegen und dann mit dem Fahrrad gerollert. Also einen Fuß auf die Pedale und mit dem anderen abschubsen. Denn das dürfte erlaubt sein. War es damals zumindest, da hatte ich mich extra mal erkundigt beim örtlichen Ordnungsamt. Denn das gilt ja nciht als Fahrradfahren und normale Roller sind ja auch auch nicht verboten.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Überall, wo dieses runde blaue Verkehrszeichen mit Mutter und Kind Hand in Hand steht, darfst du nicht Radfahren. Und das ist bei Fußgängerzonen gewöhnlich so. Manchmal gibt´s noch das rechteckige weiße Zusatzschild "Radfahrer frei", dann darfst du natürlich dort radeln. Aber nur dann.

Am besten du nimmst die Parallelstraße zur Fußgängerzone, denn wenn du in der Fußgängerzone radelst und erwischt wirst, kann das teuer werden. Oder, da du sowieso Schrittgeschwindigkeit (das sind 4-7 km/h!) fährst, kannst du auch gleich das Fahrrad schieben.

» Estrella78 » Beiträge: 685 » Talkpoints: 1,13 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^