Vergibt eine Bank auch Kredite an Behinderte?
Ich würde mir gerne meine Eigentumswohnung, die schon behindertengerecht umgebaut wurde, etwas verschönern. Ich habe nichts angespart, und bräuchte somit von der Bank Kredite, die mir den Neukauf mancher Möbel, wie etwa der Küche und eines Sofas ermöglichen. Jetzt ist meine Frage – nehmen die Banken die neu gekauften Möbel als Sicherheit für den Kredit?
Auch wenn eine Rückzahlung meinerseits sicherlich kein Problem ist, werden die Banken ja nicht auf Sicherheiten verzichten – ich habe aber nur meine schuldenfreie Wohnung anzubieten, und bin mir nicht sicher, ob ich das möchte.
Natürlich gibt es auch Kredite für Behinderte - die Bank interessiert letztendlich nur, wie gut man den Kredit decken kann, also die Bonität im engeren Sinne, sowie die wirtschaftlichen Umstände. Einschränkungen gibt es nur in der Höhe der Summen, was aber auch vornehmlich mit der wirtschaftlichen Situation und nicht mit der Behinderung an sich zu tun hat.
Mir sind hier folgende Umstände bekannt, die allgemein bei einem Kredit (an Behinderte) geprüft werden:
- persönliche Verhältnisse (wieviel unterhaltsberechtigte Personen, wieviel in einem Haushalt usw.)
- wirtschaftliche Verhältnisse
- örtliche Verhältnisse (hauptsächlich: wohnhaft in Ostdeutschland / Westdeutschland, welche Gegend)
- Art und Umfang der Kredits, welcher Zweck
- sowie die Art & Schwere der Behinderung / Einschränkung
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