Zahlt die Hausratversicherung?
Letztes Wochenende hatten wir Freunde zu Besuch, die seit neuestem einen jungen Hund aus dem Tierheim geholt haben. Wir haben auch einen Hund und dachten die beiden würden sicher gern miteinander spielen. Nun waren die beiden ziemlich aufgedreht und der Hund meines Besuches ziemlich ungehorsam. Sie haben im Wohnzimmer getollt und ein ganzes Regal umgeworfen. Kaputt sind das Regal, eine Stereoanlage, mein elektronischer Bilderrahmen und ein Satz Weingläser.
Zahlt die Hausratversicherung Schäden durch Haustiere? Beim Überfliegen der Polizze konnte ich darüber nichts nachlesen. Auf jeden Fall zahlen wir beide Hundesteuer, es sind also „legale“ Hunde, und auch genug Hausratversicherung!
Hallo!
Die Hausratversicherung hat absolut nichts mit Haftpflichtschäden zu tun. Der Besitzer des Hundes sollte eine Hundehaftpflichtversicherung haben. Ansonsten sieht es schlecht aus. Denn die normale Haftpflichtversicherung zahlt nur Schäden von Kleintieren, die normalerweise im Käfig leben. Ein Hund muss extra versichert werden.
Und eure Hausratversicherung bezahlt auch keine Schäden, die euer Hund bei euch zu Hause anstellt. Da zahlt die Hundehaftpflichtversicherung aber auch nicht. Denn der Schaden ist ja beim Versicherungsnehmer entstanden.
Bei Hunden empfiehlt sich immer eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschliessen. Wobei bei eurem Schaden aber auch euer Hund mit verantwortlich ist, weil der Hundebesuch ja nciht so aufgeregt gewesen wäre, wenn euer Hund nciht dagewesen wäre und nicht beweisbar ist, dass es nciht euer Hund war.
Auch wenn der Besitzer des Hundes keine Haftpflicht- oder Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, ist er trotzdem dazu verpflichtet, dir den Schaden auszugleichen, wenn der Hund den Schaden verursacht hat. Aus eigener Tasche dann.
@StephanFL
Dazu müsste der fremde Hund aber auch voll verantwortlich für den Schaden sein, und das ist er nicht, wie Diamante bereits angemerkt hat. Hier liegt eben nur eine Teilschuld vor.
Zu behaupten, es läde an der "schlechten Erziehung" des fremden Hundes allein wird nicht ausreichen, und auch mehrfache Beteuerungen vonwegen "unser Hund hätte sowas niemals gemacht" bringen nichts, es waren wie du es beschreibst eindeutig beide Hunde verwickelt. Entsprechend tragen beide Besitzer eine Teilschuld. Da der Schaden bei euch liegt und euer eigener Hund zum Teil verantwortlich ist, werdet ihr dafür rein gar nichts bekommen, außer ihr habt eine wirklich exravagante Hundehalterhaftpflicht. Mir fiele aber echt keine ein, die sowas machen würde. Und wenn die Besitzer des fremden Hundes keines Tierhalter- bzw. Hundehalterhaftpflicht abgeschlossen haben, wird sowieso keine Versicherung dafür aufkommen, da diese Art von Schäden eben weder in die Haushalts- (HR) noch in die Privathaftpflicht (PHV) fällt.
Also ich bin jetzt kein Experte im Bereich der Tierhalterhaftung, aber wenn ich das richtig verstehe wird der Halter des Tieres grundsätzlich dafür haftbar gemacht, wenn das Tier einen Schaden anrichtet. Ob das Tier dass den Schaden anrichtet nun aufgeregt war, weil ein anderes Tier dabei war, spielt denke ich keine Rolle, da der Tierhalter einfach seine Pflichten vernachlässigt hat.
Dass der eigene Hund den anderen Hund aufgeregt hat, spielt meines Erachtens nach keine Rolle, da er ja keinen Schaden verursacht hat.
Hallo!
Also da in dem Falle scheinbar keine Versicherung für die beiden Hunde vorliegt, müssen beide Hundehalter sich den Schaden teilen, denn die Halter haften für ihre Tiere.
Besser ist es natürlich, dass eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Es gibt viele Versicherungen, die so etwas anbieten, meist kostet es nicht allzuviel, wobei es aber bei den Versicherungen Unterschiede in der Deckungssumme gibt. Am besten lässt man sich mehrere Angebote erstellen und vergleicht sie dann.
Zumindest mit einer Hundehaftpflicht kommt dann auch die Versicherung für den Schaden auf, den der Hund verursacht.
Was für ein Unsinn, warum müssen sie sich den Schaden teilen? Der Halter des Hundes der das Regal umgerannt hat haftet, egal ob der andere Hund den nun aufgeregt hat oder nicht. Dass es Moralisch gesehen einfach fairer wäre, wenn beide einen Teil des Schadens übernehmen sei da mal aussen vor gelassen.
Aber andererseits, wenn dein Gastgeber seine Kaffeemaschine zerstört, aber nur Kaffee bereitet hat, weil du danach gefragt hattest, würdest du dann den Schaden übernehmen und das als Fair beurteilen? Ich vermute die Antwort lautet "nein". Und genau so ist das nun auch bei den Hunden. Der Gasthund hat den Schaden verursacht, Punkt und aus, der Halter des Gasthundes hat seine Pflichten als Hundehalter vernachlässig. Dass der Gastgeberhund den Gasthund "aufgestachelt" hat, spielt keine Rolle, ein Hund bekommt keine Teilschuld.
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