Gerät kaputt - an wen kann sich Herr X wenden?

vom 24.10.2008, 23:05 Uhr

Hallo,

Die neue Digitalkamera von Herrn X hat einige Macken und Fehler. Er hat diese Kamera bei einem Online Shop gekauft und sich gleich an diesen Shop gewendet. Die Antwort kam prompt und die war wirklich enttäuschend. Da es ein Tagesangebot war, sind keine Kameras mehr auf Lager. Sie haben ihm angeboten, das Geld gegen das defekte Gerät zu erstatten. Da dieses Tagesangebot 30 % unter dem normalen Ladenpreis war, möchte er natürlich die Kamera umtauschen.

Kann er sich direkt an den Hersteller wenden oder ist der Shop in der Pflicht Ersatz zu Leisten?

Vielen Dank!

» AppleFan08 » Beiträge: 521 » Talkpoints: -1,68 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hi,

Bei solchen Tagesangebothändlern bzw. Händlern die nur Lagerbestände aufkaufen sollte sich Herr X immer an den Hersteller wenden. Dieser gewährt in der Regel 1 Jahr Garantie und kann Herrn X beim Umtausch meistens sogar noch besser beraten, da die Läden meistens auch nichts weiter tun, als das Gerät zurück zum Hersteller zu schicken.

Darf man fragen, von welchem Hersteller die Kamera ist?

» Wuff » Beiträge: 244 » Talkpoints: 0,29 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wuff hat geschrieben:Dieser gewährt in der Regel 1 Jahr Garantie und kann Herrn X beim Umtausch meistens sogar noch besser beraten, da die Läden meistens auch nichts weiter tun, als das Gerät zurück zum Hersteller zu schicken.

Da spricht wieder die Ahnungslosigkeit - vor allem: Die Garantie wird einem da viel nutzen, so ein Unsinn! => Garantie, Mängelgewährleistung und Produkthaftung.

Wie dort auch zu lesen ist, muss mehr oder weniger X das Geld annehmen. Zwar hat X im Rahmen der Gewährleistung das Recht die Art der Nacherfüllung selbst zu wählen (Reparatur oder Nachlieferung) allerdings kann der Verkäufer die Nacherfüllung auch verweigern, z. B. wenn ihm dadurch wesentliche wirtschaftliche Nachteile entstehen wie z. B. in diesem Beispiel. Hier würde der Verkäufer draufzahlen, dadurch dass ihm die Neubeschaffung & Reparatur wesentlich mehr Kosten verursachen würde, zusätzlich zum Kostenaufwand durch den mehrfachen Versand. Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung oder schlägt diese fehl, so kann X vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies wurde hier schon von vornerein angeboten.

Wuff hat geschrieben:Bei solchen Tagesangebothändlern bzw. Händlern die nur Lagerbestände aufkaufen sollte sich Herr X immer an den Hersteller wenden.

Ebenfalls Unsinn, weil grundsätzlich der Verkäufer / Händler haftet - dabei ist egal ob dieser sich in der Folge an den Hersteller wendet oder nicht, das ist sozusagen dessen Problem. Reklamiert werden muss beim Händler, nicht beim Hersteller!

Ganz ehrlich: X sollte, auch wenn es ärgerlich ist, den Rücktritt vom Kaufvertrag annehmen um es abzukürzen, da er zwar den Verkäufer um Nacherfüllung ersuchen kann, dieser dies aber bereits indirekt verweigert hat (indem dieser einen Rechtsvorteil der ihm zusteht übersprungen hat, die Möglichkeit zur Nacherfüllung) und wahrscheinlich wenn es hart auf hart kommen sollte auch direkt aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit verweigern könnte. Der Gang über den Hersteller würde höchstwahrscheinlich nur zu einer Ablehnung führen unter Hinweis auf die Haftung des Händlers und dass durch eine Garantie immer nur eingeschränkt Schadensfälle abgedeckt sind.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Danke für deine harten aber klaren Worte Subbotnik.

Ich werde dann vom Kaufvertrag zurück treten und mich auf der Suche nach einer neuen Kamera machen. Es bringt mir ja wirklich nichts, wenn das Teil total super aussieht aber diese entscheidenden Macken hat! Ausserdem kauft man eine Kamera ja auch um diese dann ein paar Jahre zu benutzen.

Die Kamera ist übrigens von Polariod

» AppleFan08 » Beiträge: 521 » Talkpoints: -1,68 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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