Schaden am Auto (Unfallflucht) zahlt Teilkaskoversicherung?
Herr X hat sein neues Auto vor dem Bahnhof auf dem Parkplatz abgestellt. Nachdem Herr X am Nachmittag wieder gekommen ist, hat er feststellen müssen, dass an der Stoßstange ein Riss ist. Dieser kann nur durch ein anderes Auto entstanden sein.
Jetzt fragt sich Herr X, wer diesen Schaden bezahlt. Das Auto ist relativ Neuwertig und der Wiederverkaufswert wird durch diese Macke drastisch nach unten gehen. Herr X hat eine Teilkaskoversicherung mit ca. 250 € Selbstbeteiligung.
Bei solchen Schäden kommt soweit ich weiss nur die Vollkaskoversicherung für auf. Herr X sollte den Schadenfall aufjedenfall zur Anzeige bringen, besser noch an Ort und Stelle die Polizei rufen denn möglicherweise ist der flüchtige Täter nicht weit weg und kann noch gefunden werden.
Die Teilkasko kommt aber nicht für solche Schäden auf, von daher empfiehlt sich bei neuwertigen Fahrzeugen immer eine Vollkaskiversicherung mit abzuschließen.
Wie sieht die Lage aus, wenn unser Herr X weiss, wer den Schaden mutmaßlich verursacht hat, dies aber nicht beweisen kann?
Konkret sieht es so aus, Herr Y (um nicht mit der ersten Geschichte zu kollidieren) hat einen festen Parkplatz hinter dem Haus, an seiner Wagentür befinden sich seit kurzem Kratzer, dort sind auch Lackreste in der Farbe des Parkplatznachbarn zu sehen. Herr Y möchte aber keine grosse Sache daraus machen, sondern eigentlich nur den Lackkratzer entfernt haben. Herr Y hatte noch keine Gelegenheit den Parkplatznachbarn anzusprechen.
Das Fahrzeug von Herrn Y ist Vollkaskoversichert, aber Herr Y befürchtet, dass der Beitrag für die Versicherung steigen könnte, wenn er den Schaden darüber regulieren lässt.
Wichtig ist, dass man Schäden, die durch Unfallflucht verursacht worden sind auch polizeilich zur Anzeige bringt. Und da sollte Y auf jeden Fall auch den Verdacht anbringen. Denn dann kann die Polizei die Spuren sichern und den Platznachbarn auch damit konfrontieren.
Was x betrifft, so sollte er es auch bei der Polizei melden. Und die Teilkasko wird den Schaden nicht übernehmen. Dafür muss ein Fahrzeug Vollkasko versichert sein. Wenn es allerdings zur Anzeige gebracht wurde, kann es sein, dass der Täter gefasst wird und das Geld dann von seiner Versicherung bezahlt wird.
Nunja, Herr Y möchte nicht wegen einem Schaden dessen Beseitigung vielleicht 100 bis 200 Euro kostet eine Anzeige erstatten und den Nachbar damit möglicherweise in arge Bedrängnis bringen, da ja Fahrerflucht recht heftig bestraft wird. Herr Y möchte lieber mit dem Nachbarn das Gespräch suchen, weiss aber dessen Namen nicht und möchte auch nicht einen ganzen Tag auf dem Parkplatz verbringen um auf den Nachbarn zu warten. Ich werde ihm wohl raten, einen Zettel ans Auto des Nachbarn zu klemmen, damit dieser die Möglichkeit hat sich bei Herrn Y zu melden.
Toll, dann kann also einfach jemand mit einem Schlüssel das ganze Auto von Herrn X einfach so Zerkratzen und Herr X ist der dumme, der den Schaden dann bezahlen darf!? Wirklich super! Herr X ist nun ziemlich sauer, da er schon 60 € im Monat alleine für die Versicherung bezahlen kann.
Y läuft aber Gefahr, dass der Nachbar es abstreitet und sein Auto von den Spuren des Unfalls befreit und damit Beweise, die wichtig sein könnten auch damit verwischt. Eine Anzeige, damit Y wirklich zu seinem Recht kommt und den Schaden nicht aus eigener Tasche oder durch seine eigene Versicherung bezahlen muss ist also für Y unumgänglich.
Ich glaube, wenn ich an Y ´s Stelle wäre, würde ich lieber einen Streit mit dem Nachbarn haben, mit dem ich sowieso wenig bis gar keinen Kontakt habe, als dass ich auf den Kosten sitzen bleibe.
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