Was tun: Unterhaltszahlungen bleiben aus

vom 19.10.2008, 04:27 Uhr

Der Ex-Mann B von A hat urplötzlich die Unterhaltszahlungen für A und die beiden gemeinsamen Kinder eingestellt – völlig ohne Angabe von Gründen. A hat B mehrfach darauf angesprochen, sogar schon schriftlich Forderungen gestellt, aber B geht absolut nicht darauf ein, B sagt, es würde A doch trotzdem gut gehen!

Ganz Unrecht hat B damit nicht, A verdient gut, allerdings nun auch nicht so gut, dass A ohne den Unterhalt von ihm finanzielle Engpässe komplett vermeiden kann. Um die Kinder kümmert B sich regelmäßig, das klappt gut. Sollte A B – aufgrund der eingestellten Unterhaltszahlungen – eventuell die Kinder vorenthalten, bis B wieder zahlt? Oder besser gleich zum Jugendamt gehen? Was würdet ihr tun?

» L&O » Beiträge: 7 » Talkpoints: 0,00 »



Hallo!

B hat den Unterhalt für A und die Kinder einfach gestrichen, weil B glaubt, dass A genug verdient? Das ist natürlich nicht erlaubt. Denn für die 2 Kinder muss B auf jeden Fall zahlen. Auch wenn A genug verdienen sollte, bleibt B immer noch Unterhaltspflichtig für die beiden Kinder.

Ich würde an A`s Stelle einen Anwalt aufsuchen , damit dieser prüfen kann, ob auch für A noch Unterhalt zusteht und eine Unterhaltsklage ind ie Wege leiten. Solange die Klage nicht durch ist, soll A zum Jugendamt gehen und Unterhaltsvorschuss beantragen. Denn das Jugendamt wird sich das Geld schon von B holen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich an A Stelle würde nciht sofort zum Jugendamt gehen, denn vielleicht hat B zur Zeit einfach finanzielle Probleme und traut sich nicht diese preiszugeben. A sollte auch bedenken, dass B sich ja immernoch um die Kinder kümmert, also keine komplette Desinteresse zeigt.

Wenn A die Kosten aber sicher braucht und sich sicher ist, dass B das Geld auch wirklcih hat und es A nur verenthalten will, wäre wohl ein Anwaltsbrief als erste Maßnahme angemessen, da die gleich mal erschreckt. Ansonsten sollte sich A ans Jugendamt melden oder juristische Maßnahmen ergreifen.

MFG

» cranki » Beiträge: 56 » Talkpoints: -0,11 »



Da B Umgangsrecht hat, darf A ihm die Kinder nicht vorenthalten. Das wäre sicher auch für die Kinder nicht so gut. Und ob B noch Unterhalt für A leisten muss ist eine Frage.

Barunterhalt muss B aber in jedem Fall für seine Kinder zahlen, da A Naturalunterhalt leistet. Sollte B den Unterhalt nicht mehr in vereinbarter Höhe leisten können, dann ist es ja auch möglich den Unterhalt neu berechnen zu lassen.

Da es nicht nur um den Unterhalt der gemeinsamen Kinder geht, sondern auch um den Unterhalt von A ist es wirklich ratsam, einen auf Familienrecht spezialisierte Anwalt oder eine spezialisierte Anwältin aufzusuchen. Sind die Voraussetzungen für Unterhaltsvorschuss gegeben, dann sollte A diesen unbedingt beantragen, dieses tritt dann an B heran und fordert die geleisteten Zahlungen von ihm zurück. Allerdings wird der Unterhaltsvorschuss geringer ausfallen als der von B zu leistende Unterhalt.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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