Keine Überweisungen für Facharzt?
Bin stink sauer auf meinen Hausarzt. Seit über drei Monaten doktert er jetzt an meinem Rücken rum. Ich habe Dauerschmerzen und weiß nicht woher sie kommen, denn ich hatte vorher nie Rückenschmerzen und es hat sich an meiner Arbeit auch nichts verändert.
Nachdem mein Arzt jetzt meinte, es wäre bestimmt Abnutzung und da könne man halt nichts machen, sprach ich ihn auf eine Überweisung zum Facharzt an. Die will er mir allerdings nicht geben, wollte er ja schon vor drei Monaten nicht. Bis heute hat er alles was er bei sich in der Praxis anbietet angewendet um jetzt zu sagen, da kann man ja nichts machen.
Kann ich auf die Überweisung zum Facharzt bestehen oder schaffe ich es, dass er mir eine ausstellt?
Hallo!
Um diesem Ärger und Diskusionen mit meinem Hausarzt zu entgehen, würde ich entweder mit der Krankenkasse sprechen oder im nächsten Quartel zu einem Facharzt gehen, dort die 10 Euro Praxisgebühr bezahlen und mir von diesem Arzt aus eine Überweisung zu meinem Hausarzt geben lassen, falls du das Quartal noch dahin musst.
Oder aber ich würde ganz den Hausarzt wechseln. Denn der Arzt scheint ja nicht gerade sehr kompetent zu sein und will sich anscheinend nicht ins "Handwerk" pfuschen lassen.
Lexington hat geschrieben:Nachdem mein Arzt jetzt meinte, es wäre bestimmt Abnutzung und da könne man halt nichts machen, sprach ich ihn auf eine Überweisung zum Facharzt an. Die will er mir allerdings nicht geben, wollte er ja schon vor drei Monaten nicht. Bis heute hat er alles was er bei sich in der Praxis anbietet angewendet um jetzt zu sagen, da kann man ja nichts machen.
Kann ich auf die Überweisung zum Facharzt bestehen oder schaffe ich es, dass er mir eine ausstellt?
Dein Hausarzt kann dir eine Überweisung an einen Facharzt nicht verweigern, sollte er es dennoch tun, dann wende dich an die Bundesärztekammer und schildere den Fall. Dann werden die dem nachgehen und den Hausarzt einmal auf seine Pflichten verweisen.
Grundlage beruft sich darauf, wenn ein Hausarzt bzw ein Allgemeinmediziner der als Hausarzt des Patienten fungiert keine Linderung des Leides oder der Erkankung herbeiführen kann, aber ein anderer Facharzt dies ggf. ermöglichen könnte besteht sogar die Pflicht eine Überweisung zu veranlassen. Wenn nicht, dann kommt der Arzt seinem geleisteten Eid nicht nach, und kann sogar Rechlich belangt werden.
Die Rechtliche Grundlage findest du in dem § 24 BMV-Ä.
Alleine die Berufung auf die Kosten reicht nicht aus, da dem eigenen Hausarzt ein Budget zusteht pro Patient den er betreut und ob er damit hinkommt oder nicht, das ist nicht die Sache der Krankenkasse sondern die des Hausarztes. Dennoch ist immer noch der Hippokratische Eid höherwertig als die alleinige Kosten-Nutzen Rechnung und somit hat er keine Grundlage eine Überweisung zu verweigern bei diesem Fall. Etwas anderes wäre es, wenn du ein Simulant wärst denn dann kann er zwar eine Überweisung veranlassen, diese muss aber nicht zum gewünschten Facharzt sein sondern zu einem Psychiater. Dies aber zu Differenzieren ist schwierig und geht nicht, ohne vorher einen Facharzt des entsprechenden Gebietes konsultiert zu haben.
Nachdem das ein wenig dauern kann bis sich die Bundesärztekammer der Sache annimmt, kannst du die Sache beschleunigen wenn du das mit deiner Krankenkasse besprichst und sie ggf. die erneuten Praxisgebühren übernehmen.
Aber ganz ehrlich und unter uns, wenn ich mir eine Linderung erwarte von einem Facharzt mir aber mein Hausarzt die Überweisung verweigert dann würde ich erst einmal ohne Überweisung beim Facharzt aufschlagen und die 10 Euro bezahlen. Ansonsten ist in Deutschland die Arztwahl immer noch frei, und du kannst dir jederzeit einen anderen geeigneten Hausarzt aussuchen.
Liebe Grüße
Sorae
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