Mietrecht: Satellitenschüssel auf Dach anbringen verboten?
Hallo!
Jemand (Person B) kommt aus Afrika und will eine Satellitenschüssel auf dem Dach anbringen, damit er Programme aus seiner Heimat empfangen kann. Der Vermieter A hat das jetzt gesehen und ist richtig verärgert. Vermieter A meinte, er dürfe das ohne Absprache gar nicht anbringen und solle die Schüssel sofort wieder entfernen, er wolle das nicht. Person B meine aber einmal mitbekommen zu haben, dass ein Ausländer durchaus eine Schüssel anbringen darf, damit er die Programme in seiner Sprache ansehen kann.
Stimmt das? Gibt es irgendwo ein Gesetz, dass diesen Fall untermauert?
Hallo!
Ausländische Mitbürger haben auch ein Recht darauf in ihrer Heimatsprache einen Fernsehempfang zu haben und deshalb sollte das Anbringen von Schüsseln für ausländische Mitbürger auch gestattet sein und der Vermieter A darf der Mietpartei B es nciht verbieten. Allerdings sollte die Schüssel so angebracht sein, dass die Schüssel keinen anderen Mieter stört .
Sicher wäre es besser gewesen, wenn B den Vermieter A darüber unterrichtet hätte. Aber A kann es B nicht verbieten Sendungen sehen zu wollen, die in seiner Landessprache ausgestrahlt werden.
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