Wie lange Verrechnungsschecks einlösen?

vom 06.10.2008, 14:42 Uhr

Hallo Zusammen,

über das verlängerte Wochenende habe ich endlich mal die Zeit gefunden, mich bis in die unterste Lage meines Papierstapels auf dem Schreibtisch durchzuarbeiten und alles wegzuräumen. Dabei ist mir auch ein Verrechnungsscheck meines ehemaligen Telefondienstanbieters untergekommen, bei dem ich zum Ende der Vertragslaufzeit halt noch Guthaben übrig hatte. Nun bin ich ja schon ein Weilchen umgezogen und habe den Scheck bereits seit etwa einem halben Jahr schlichtweg vergessen einzulösen.

Geht das jetzt noch immer? Auf dem Schreiben steht zumindest nicht, dass er bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bei der Bank eingereicht werden muss, es steht dort nur, man solle dies bitte baldmöglichst tun.

Grüße

» Fantasia2009 » Beiträge: 405 » Talkpoints: -0,53 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo!

Ich hatte mal einen Verrechnungsscheck von einer Versicherung bekommen und da stand sogar im Anhang, dass der Scheck innerhalb 14 Tagen eingelöst werden muss, weil er ansonsten verfällt. Ich weiß nicht, ob es rechtsns war, aber die Sparkasse sagte mir, dass es wirklich so ist. Also denke ich mal, dass die Versicherung, die mir den Scheck geschickt hat auch Recht hatte. Denn die Sparkasse bestätigte das ja.

Wenn dein Scheck schon ein halbes Jahr als ist, sehe ich da weniger chancen und ich würde mich mit dem Telefonanbieter mal in Verbindung setzen, ob du, weil du das nciht eingelöst hast einen neuen Scheck bekommst. Oder frage mal bei der Bank deines Vertrauens nach, ob die eine Ausnahme machen oder ob es überhaupt rechtlich möglich ist.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Die Vorlagefrist eines Schecks beträgt 8 Tage, d. h., dass er innerhalb von 8 Tagen nach dem Ausstellungsdatum eingelöst werden muss, um einen rechtlichen Anspruch auf die Einreichung zu haben. Er kann aber auch noch danach eingereicht werden, aber der Schuldner kann ihn dann ablehnen.

In deinem Fall würde ich den Telefondienstleister anrufen und ihm fragen, ob du ihn noch einreichen sollst oder ob sie dir einen neuen Scheck schicken. Nach einem halben Jahr ist ihre Schuld an dich nämlich noch nicht verjährt.

Gruß
Pfefferdrachen

» Pfefferdrachen » Beiträge: 8 » Talkpoints: 2,45 »



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^