Netten Brief von der Arge/Jobcenter erhalten
Hallo,
gestern habe ich mal wieder nette Post von meinem Jobcenter erhalten und war ziemlich baff. Ich habe ja bis letzten Monat Hartz4 erhalten und habe monatliche Leistungen bezogen nun soll ich 180,00€ zurück zahlen und mein Mitbewohner auch aufgrund weil ich ja einen Nebenverdienst hatte/habe.
Der Nebenverdienst ist für das Jobcenter meine Paidmailer wo ich angemeldet bin und Mails klicke und hin und wieder mal (nicht jeden Monat ca. 10,00€ habe. Nun wollen die das zurück haben weil die das anrechnen da ich es ja nicht angegeben habe. Klar vielleicht liegt der Fehler bei mir und ich hätte es angeben sollen aber ich wusste doch garnicht das man das bei so ein niedrigen Verdienst das angeben muss, zumal er ja so niedrig ist und auch nicht regelmäßig also nicht jeden Monat.
Und dann insgesamt 360,00€ also bei von mir und von mein Mitbewohner wollen sie jeweils 180,00€? Weiß jetzt garnicht wie ich mich verhalten soll?
Gruß
Gehe hin und versuche das zu klären. Das es kleine Einnahmen, aber keine regelmässigen Sachen sind. Das kannst du ja über deine Kontoauszüge entsprechend nachweisen. Sicher ist der Fehler bei dir, weil du es nicht angegeben hast. Spätestens seit die Behörden Einblick auf die Kontobewegungen haben, sollte man auch die kleinsten Beträge angeben.
Aber vielleicht hast einen netten Bearbeiter, der mit sich reden lässt und die Rückzahlung dann rückgängig macht. Nur darfst halt jetzt nicht abwarten was passieren kann, sondern musst selbst aktiv werden.
Also normalerweise brauchst du da nichts zurück zahlen, da du einen monatlichen Freibetrag von 100 -, Euro hast.
Wir haben auch mal Hartz 4 bekommen, daher weiß ich das.
Und da dein monatlicher Verdienst ja gerade mal bei 10 -, liegt, ist das nicht rechtens, das du da jetzt 180 -, Euro zurück zahlen sollst, wenn es monatlich nur 10 -, waren. Ich würde das an deiner Stelle mal schnell klären.
ingesamt waren es von märz 07 bis september 08 65,00€ und 180,00€ bzw. 2mal 180,00€ sollen wir zurück zahlen das liegt doch in keinem ermessen.
Dann hätte ich noch eine Frage, ich bekomme jetzt BAB und Kindergeld also endlich von diesem scheiß Jobcenter weg. Mein Mitbewohner bekommt Hartz4 und er hat gestern seinen Bescheid erhalten, nachdem er 316,00€ bekommt. Wir leben getrennt bzw. in einer WG ich komme nicht für ihn auf oder dergleichen. Wir haben alles getrennt und trotzdem bekommt er den Satz als wenn 2 Hartz4 Empfänger in der Bedarfsgemeinschaft sind, ist das so richtig?
Gruß
Erstmal sind alle Einnahmen, wirklich alle, bei Hartz 4 Bezug anzugeben. Ich beziehe ja nur ergänzende Sozialhilfe oder Hilfe zum Lebensunterhalt. Meine Paidmailer habe ich trotzdem angegeben. Meine Sachbearbeiterin sagt nichts dazu, wenn ich im Monat nicht mehr als 20 Euro dadurch verdiene.
Zu der anderen Sache. Dein Partner lebt zusammen mit dir in einer Wohnung, habe ich das richtig verstanden? War denn schon jemand da um euere Wohnsituation zu prüfen? Und habt ihr wirklich alles getrennt? Jeder sein eigenes Zimmer, mit eigenem Bett, eigenem Kleiderschrank? Im Kühlschrank klar getrennt was wem ist? Im Bad dasselbe? Und er hat doch vorher auch Hartz 4 bezogen. Als du auch Hartz 4 bekommen hast. Was hat er denn da an Leistungen bezogen?
Ja, das mit den Paidmailern hätte ich vielleicht machen sollen hab es aber nicht gemacht weil ich dachte die Beträge sind so klein das es garnicht ins Gewicht fällt zudem ich es ja auch nicht Regelmäßig bekommen habe sondern ca. nur jeden 3 Monat.
Er ist mein Exfreund und ja bei uns war Kontrolle, die Dame ist einfach in mein Zimmer gegangen hat sich darrüber mokiert das ich nur sowenig Kleidung im Schrank habe, obwohl ich garnicht da war. (find ich wieso schon dreist)
Denn die MItarbeiterin vom Jobcenter darf doch nicht einfach in mein Zimmer gehen obwohl ich garnicht da bin.
Wir leben zwar in einer gemeinsamen Wohnung, aber es hat jeder sein eignes Zimmer, Bett und Kleiderschrank.
Als die Kontrolle kam haben wir noch zusammen Geld bezogen und so haben wir uns ein Wäscheständer geteilt, mein Mitbewohner (Exfreund) hatte noch keinen eigenen. Und das hat ihr nicht gepasst. War andschliessend nochmal beim Jobcenter und habe auch mit dem Bereichsleiter des Jobcenter gesprochen, der meinte das ich ja aus der Bedarfsgemeinschaft wieso raus falle wenn ich mein eigenes Geld beziehe, nur wieso bekommt dann mein Mitbewohner nur 316,00€ er gilt doch als einzel Person und müsste eigentlich 351,00€ bekommen. Denn mein Einkommen dürfen die doch garnicht mitanrechnen, da ich nicht für ihn aufkomme.
Wir gehen getrennt Einkaufen, haben getrennte Kühlschrankfächer also aufgeteilt nur das Wohnzimmer/Bad und der Laptop nutzen wir gemeinsam, weil wir das gemeinsam angeschaft haben.
Gruß
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