Resturlaub Vorjahr
Ich habe mal eine Frage was den Resturlaub vom Vorjahr angeht.
A hat dieses Jahr bisher nur 10 Urlaubstage gehabt, da in As Betrieb viel zu tun ist. Wie es aussieht, wird A seine 24 Tage Gesamturlaub nicht bis zum Jahresende aufbrauchen. Es wäre sogar gut möglich, dass A erst wieder im Mai Urlaub bekommen werde, aber der Resturlaub verfällt im März des Folgejahres. A hat jedoch die mündliche Zusicherung meines Chefs, dass A die Urlaubstage behalten kann.
Ist das gesetzlich so machbar und ob man sich mit einer mündlichen Zusage zufrieden geben sollte. Was denkt ihr?
Gesetzlich ist es so, dass Resturlaub aus dem Vorjahr bis zum 31.03. des nachfolgenden Jahres genommen werden muss. Davon kann nur abgewichen werden, wenn dringende betriebliche Gründe verhindert haben, dass A seinen Jahresurlaub nicht im entsprechenden Jahr voll nehmen konnte.
Abweichende Regelungen können sich aber auch in dem für A geltenden Tarifvertrag finden. Ausnahmen gibt es auch, wenn A weniger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt war, dann darf der Resturlaub auf das gesamte Folgejahr verteilt werden.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-41041.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Notebook von Plus 3122mal aufgerufen · 3 Antworten · Autor: Simone1987 · Letzter Beitrag von Entenhausen
Forum: Hardware
- Notebook von Plus
- Lohnen sich Asien Fonds? 4188mal aufgerufen · 4 Antworten · Autor: Balthasar · Letzter Beitrag von FinanzScout
Forum: Geldanlage
- Lohnen sich Asien Fonds?
- Überweisung rückgängig machen 5634mal aufgerufen · 5 Antworten · Autor: Player · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Geld & Finanzen
- Überweisung rückgängig machen