Muss ich meinem Ex Zugang zu meiner Wohnung gewähren?

vom 21.09.2008, 02:00 Uhr

Mein Ex Mann und ich haben ein gemeinsames Kind. Nun ist folgende Situation, dass mein Sohn nicht zu ihm will und auch nicht mit ihm spazieren gehen will. Schon wenn er anruft, schreit mein Sohn, nein ich will nicht.

Nun macht mein Ex Stress und will sich jedes Wochenende bei mir zuhause aufhalten um mit seinem Sohn Zeit zu verbringen. Mir ist das gar nicht recht, da ich ja meine Gründe für die Scheidung hatte und ich mit seiner Anwesenheit den ganzen Tag nicht klar komme. Hatte ihm angeboten zwei Stunden in der Wohnung und dann soll er gehen, dass ist ihm aber zu kurz.

Muss ich jetzt dulden, dass er jedes Wochenende seine Tage bei mir in der Wohnung verbringt oder gibt es hierfür andere Lösungen?

» Lexington » Beiträge: 123 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo!

Gehe zum Jugendamt und bitte um begleitendes Besuchsrecht. Das heisst, dass du dann das Haus verlassen kannst , wenn dein Exmann kommt und eine Frau vom Jugendamt dabei ist, wenn er deinen Sohn besucht.
Vorteil dabei ist, dass man herausfinden kann, warum dein Sohn so abgeneigt ist seinen Vater zu sehen bzw. mit ihm mitzugehen. Er scheint ja keine Probleme zu haben, wenn er zu euch kommt und sein Vater mit ihm dann zu Hause spielt.

Bedenke aber bitte, dass ihr beide die Eltern eures Sohnes seid und ihr solltet in Anwesenheit des Kindes keine Streitereien haben. Gebt eurem sohn das Gefühl, dass ihr beide für ihn da seid. Denn das brauchen Scheidungskinder ganz besonders.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Warum kann von Kindern der Wunsch nicht respektiert werden, wenn diese einen Elternteil nicht mehr sehen wollen. Das Kind wird schon seine Gründe hierfür haben.

Ich kann das nicht nachvollziehen. Das mit der Begleitung vom Jugendamt ist meiner Ansicht nach, die einzig vernünftige Regelung. Hat denn Dein Sohn auch Probleme, wenn Du dabei bist und sein Vater kommt, oder ist ihm dann die Anwesenheit seines Vaters egal?

Das Jugendamt wird schon bei einer genauen Beobachtung herausfinden, warum Euer Sohn, mit seinem Vater nicht klar kommt. Dann kann alles weitere entschieden werden. Ihr solltet aber immer dabei bedenken, Euch nicht gegenseitig vor dem Kind schlecht zu machen oder ähnliches. Das Kind soll schließlich frei entscheiden können, wie viel Kontakt es zu den jeweiligen Elternteilen haben möchte. Stimmt doch, oder?

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» fleissigesbienchen » Beiträge: 339 » Talkpoints: 35,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge



fleissigesbienchen hat geschrieben:Warum kann von Kindern der Wunsch nicht respektiert werden, wenn diese einen Elternteil nicht mehr sehen wollen. Das Kind wird schon seine Gründe hierfür haben.

Du gibst dir doch in deinem restlichen Beitrag die Antwort doch schon selbst. Es wird respektiert, wenn ein Kind den Kontakt nicht mehr wünscht. Nur sollte man dies eben nur in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt regeln. Denn ansonsten hat kann das verschmähte Elternteil wieder klagen. Und das ist mit Sicherheit nicht im Sinne des Kindes und schon gar nicht dem Kindeswohl.

Das die betroffene Mutter ihren Ex nicht in der Wohnung haben will, kann ich durchaus verstehen. Aber selbst dem Vater hier die Rechte verwehren ist eben der falsche Weg. Der Kleine wird auch seine Gründe haben, waum er nicht zum Vater will. Aber sollte man dann von geschulten Leuten rausfinden lassen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich meinte damit auch mehr, dass der Vater es vielleicht respektieren sollte, wenn sein Sohn im Moment den Kontakt zu ihm nicht haben will. Natürlich liebt jedes Elternteil sein Kind, aber Liebe heisst halt auch manchmal Verzicht.

Wenn ich mich als Mutter in dieser Situation befinden würde, fänd ich es super schwierig, meinem Kind diesen Wunsch zu erfüllen, aber vielleicht sollte ich dann auch mir gegenüber ehrlich genug sein um mir einzugestehen, dass ich es doch auch vielleicht selbst verbockt habe.

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» fleissigesbienchen » Beiträge: 339 » Talkpoints: 35,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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