Altersvorsorge Selbständige: Alles ist nicht absetzbar

vom 15.06.2008, 07:42 Uhr

Selbstständige können seit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes nun auch Vorsorgeaufwendungen bei zu einem Prozentsatz der jährlich ansteigt absetzen. Jedoch gilt dies nicht für jede Form der Absicherung im Alter.

Beispielsweise sind hiervon Beiträge sowie Ausgaben für die Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Lebensversicherung mit Altverträgen ausgenommen. Eine Lebensversicherung mit Altvertrag ist beispielsweise eine Lebensversicherung die nicht den Mindestanforderungen der Rürup Rente genüge tut.

Absetzbar im Rahmen der Basisversorgung sind nur Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder landwirtschaftlichen Alterskassen oder zur Rürup-Rente mit ansteigendem Prozentsatz - heißt Kosten hierfür können beispielsweise im Jahr 2007 mit 64 % angerechnet werden, pro Folgejahr um 2 % mehr.

Übrigens: Die ausgenommenen Beträge sind ebenfalls absetzbar - diese müssen einfach nur als Sonderausgaben anerkannt werden. Dies ist möglich bis zu einer Höhe bis zu 2400 Euro im Jahr und erfordert nur eine andere Deklarierung.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Meine frage bezieht sich auf das leidige Thema Riester sowie Rürup Rente.

Ist es zweckmäßig sich über beide Renten abzusichern? Wenn ja welche Vorausetzungen sollte man dazu mitbringen ( Finanziell )?

» meltin-pot » Beiträge: 2 » Talkpoints: 0,30 »


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