Zoll - Was fällt an und was muss man bezahlen?

vom 10.07.2008, 16:30 Uhr

Generell lässt sich bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern (also Nicht EU Staaten) die Faustformel zugrunde legen nachdem alles über einem Warenwert von mehr als 22 Euro mit 19 % Einfuhrsteuer und 7 % Zollgebühr verzollt werden muss. Bei einem Warenwert von 100 Euro müsste man also 27,33 Euro zusätzlich an den Zoll abgeben - so hat man einen ungefähren Richtwert was man zahlen darf.

Aber: Das hängt entscheidend davon ab wer was versendet!

Zum einen gibt es den sogenannten HS Code - danach richten sich die Einfuhrzölle maßgeblich. Beispielsweise gilt für die Zolltarifnummer 9503 0095 000 nur ein Zollsatz von 4,7 %. Zu diesem Einfuhrzoll der EU wird zusätzlich bei der Einfuhrzollabfertigung die EUSt (Einfuhrumsatzsteuer) erhoben welche 19 % beträgt

Der Zoll wird auf Basis des Warenwertes berechnet exklusive Versandkosten. Der Warenwert wird anhand der Rechnung, die beiliegen sollte erhoben - gibt es keine Rechnung wird der Wert geschätzt oder man muss den Wert anderweitig nachweisen. Falls der Betrag auf der Rechnung in einer Fremdwährung angegeben wird so wird diese gemäß Umrechnungskursen umgerechnet. Die EUSt (der „Zoll“) berechnet sich auf Basis des Zollwertes + den anfallenden Zollbeträgen.

Der Wert muss vom Versender im Ausgangsland deklariert werden, z. B. mittels Wertangaben und Inhaltsangaben oder was dafür bezahlt auf der internationalen Zollinhaltserklärung oder zusätzlich in die Versandtasche Rechnungen, Belege, PayPal Abrechnungen usw. einfügen.

Was die Einfuhr der Sendungen aus dem Ausland in die EU angeht: Diese erfolgt fast nur über das Hauptzollamt am Flughafen Frankfurt am Main. Diese werden dort von der Post und anderen Kurierdiensten angemeldet und die Bearbeitung dauert ungefähr 1- 2 Tage. Falls Zollgebühren anfallen sollten so gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die Post verauslagt die Abgaben und fordert diese bei Auslieferung der Sendung mittels des Zollbescheids vom Adressaten ein.
2. Die Post verauslagt die Abgaben nicht - z. B. mangels vollständiger Angaben oder erforderlicher Unterlagen (Rechnung z. B.). Dann wird die Sendung an die nächstgelegene Zollstelle weitergeleitet und man darf sich das Päckchen dort selbst abholen und die Zollanmeldung ausführen.

Ach so: Bei anderen Dienstleistern außer der Post kann es zudem sein dass für die Zollabfertigung zusätzlich Gebühren anfallen. Grund: Im Gegensatz zur Post werden von Kurierdiensten Sendungen meist als Frachtgut deklariert und somit werden diese nicht zwingend beim Hauptzollamt abgefertigt.

Generell gilt das alles unter 22 Euro nicht beim Zoll gemeldet werden muss, also von der Beförderungspflicht befreit ist. Sollte die Ware also den derzeitigen Gesetzen entsprechen so darf diese dann direkt ausgeliefert werden ohne Einfuhrabgaben - aber: darunter fallen beispielsweise nicht:
- Alkohol & alkoholische Getränke
- Tabak & Tabakwaren
- Kaffee, Röstkaffee und andere Kaffeezubereitungen
- sowie Parfums oder Eau de Toilette oder alles was dieses enthält

Zum Wer: Wichtig ist das bei der Unterscheidung von Sendungen von privaten und gewerblichen Personen! Bei gewerblichen gilt eine Freigrenze von 22 Euro, bei Sendungen von privat zu privat liegt diese bei 45 Euro - die Freigrenze für kommerzielle (gewerbliche) Sendungen soll jedoch u. U. auf 150 Euro angehoben werden. Wichtig ist: Trotzdem fällt weiterhin die EUSt an und unter Umständen kann trotzdem noch die besondere Verbrauchssteuer anfallen! Die Freigrenze gilt nur für Zölle!

Aufgrund der sich stetig ändernden Bestimmungen ist dies nichts rechtsverbindlich / unverbindlich!

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Wie ist das denn jetzt eigentlich mit Zigaretten? Ich weis dass man nur eine Stange pro Person mitnehmen darf ohne drauf zu zahlen. Aber eine Freundin hat mir mal erzählt dass sich das nur auf ganze Stangen bezieht. D.h. wenn ich eine zweite Stange mitnehme, davon aber eine geraucht habe darf die unverzollt mit da es sich ja nicht mehr um eine ganze stange handelt.

Stimmt das? Oder ist das wieder nur so ein Märchen? Ausprobieren hab ich mich bisher nicht getraut.

» Electra » Beiträge: 21 » Talkpoints: 0,13 »


Bitte auch mal die Mühe machen und lesen und themenrelevante Fragen stellen und nicht irgendwas was nichts damit zu tun hat oder verschickt man sich selbst in einem Paket mit der geöffneten Stange Zigaretten?

Subbotnik hat geschrieben:Generell gilt das alles unter 22 Euro nicht beim Zoll gemeldet werden muss, also von der Beförderungspflicht befreit ist. Sollte die Ware also den derzeitigen Gesetzen entsprechen so darf diese dann direkt ausgeliefert werden ohne Einfuhrabgaben - aber: darunter fallen beispielsweise nicht:
- ...
- Tabak & Tabakwaren

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich hab mal ne Frage zu diesem Zoll-Zeug. Undzwar möchte ich im Ausland, genauer gesagt in den USA, etwas bestellen. Das ganze geschieht über eine Verkaufsplattform (nicht eBay falls das jemand denkt), auf der hauptsächlich durch Privatpersonen verkauft wird, teilweise aber bestimmt auch durch gewerbliche. Anhand des Angebots kann ich nicht direkt erkennen ob die Person Privatverkäufer oder gewerblicher Verkäufer ist. Bin ich verpflichtet das erstmal selbst herauszufinden oder reicht es, dass der Großteil der Anbieter Privatpersonen sind und ich deswegen eigentlich davon ausgehen könnte?

Und noch eine andere Frage. Wenn ich etwas bestelle, meinetwegen von einer Privatperson und um die 50 Euro exkl. Versandkosten, dann muss ich es ja beim Zoll melden. Aber wie mache ich das eigentlich? Muss ich vor dem Kauf irgendwo anrufen, ein Formular ausfüllen oder wie oder was? Reicht es auch, wenn ich das beim bzw. kurz nach dem Bestellen dem Zoll melde, also bevor die Sendung beim Zoll ankommt jedenfalls?

Ich hab echt keine Ahnung davon weil ich noch nie im Ausland bestellt habe, und will ja nicht unbedingt irgendwie Ärger kriegen.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Was die Frage zu den gewerblichen und privaten angeht, in den USA ist das im Grunde fast egal, da die dort im Gegensatz zu hier stärker über einen Kamm geschoren werden (giubt wesentlich weniger Unterschiede als hierzulande) - inwiefern ist das wichtig für Dich?

Taline hat geschrieben:Und noch eine andere Frage. Wenn ich etwas bestelle, meinetwegen von einer Privatperson und um die 50 Euro exkl. Versandkosten, dann muss ich es ja beim Zoll melden.

Nein - der Verkäufer bzw. der der es abschickt muss es melden indem er eine Karte oder einen Zettel (je nach Art der Sendung) ausfüllt und diesen der Sendung beilegt und dort den Inhalt und die Bestimmung deklariert - der Wert wird meist über eine Rechnung in einer außen angebrachten Versandtasche taxiert.

Wenn hier geschlampt wurde oder das unterlassen wurde und das Päckchen beim Zoll hängen bleibt so wirst Du, falls es zollpflichtig ist, vom Zoll darüber in Kenntnis gesetzt und musst die fehlenden Unterlagen mitbringen und Zoll + MwSt. nachzahlen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Subbotnik hat geschrieben:Was die Frage zu den gewerblichen und privaten angeht, in den USA ist das im Grunde fast egal, da die dort im Gegensatz zu hier stärker über einen Kamm geschoren werden (giubt wesentlich weniger Unterschiede als hierzulande) - inwiefern ist das wichtig für Dich?

Na deswegen:

Subbotnik hat geschrieben:Zum Wer: Wichtig ist das bei der Unterscheidung von Sendungen von privaten und gewerblichen Personen! Bei gewerblichen gilt eine Freigrenze von 22 Euro, bei Sendungen von privat zu privat liegt diese bei 45 Euro

Wenn es ein privater Verkäufer ist muss ich ja bis 45 keine Zollgebühren zahlen, sonst maximal 22 Euro. Da sich die Verkäufe (plane mehrere Dinge) wohl jeweils um die 30 Euro bewegen wäre das schon wichtig ;)

Aber die restlichen Infos sind schonmal gut, jetzt hab ich wenigstens verstanden wie es abläuft. Danke.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Hab ich jetzt selber ganz übersehen :oops:, hab auch eher in den Schranken von Garantie & Gewährleistung gedacht.

Im Grunde musst Du vorher anfragen oder Dich überraschen lassen, ob sich der Verkäufer auf dem Zollformular als gewerblich oder privat outet.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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