Frage zum Ebay Verkauf eines Produktes

vom 02.10.2008, 16:54 Uhr

Guten Tag,
Wie sieht es aus: Person A ist selbstständig und verkauft das Produkt Y. Das Produkt Y ist ein Ersatzteil, was mit einem Produkt der Marke Z kompatibel ist (einbaubar). Allerdings ist die Marke Z geschützt(Markenschutz).

Kann Person A in Schwierigkeiten geraten, wenn er das Produkt Y verkauft? Person A gibt offen an, dass es zwar kompatibel ist, aber keine Verbindung zwischen Produkt Y und der Marke Z vorhanden ist.

Danke für eure Antworten.

Gruß, mrblackwhite

» mrblackwhite » Beiträge: 72 » Talkpoints: 0,26 »



Hallo,

durch diese sehr schöne Erklärung, weiß gleich jeder um was es geht, jedoch ist die Antwort auf diese Frage nicht sehr einfach. Ich persönlich würde sagen, dass es Ok ist, wenn Person A das Produkt Y verkauft, da es ja nichts mit der Marke Z zu tun hat. Lediglich kann man das Produkt Y mit einem andern Produkt der Marke Z kombinieren. Und das scheint mir nicht verboten zu sein.

Ich hoffe ich hab da jetzt kein Mist erzählt, aber ich denke, dass es so sein sollte.

Gruß

» benija » Beiträge: 278 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich denk mal, das der Verkauf an sich ok ist. Allerdings sollte Person A aufpassen mit der Erwähnung von Marke Z. Da haben schon andere schwierigkeiten bekommen, wenn sie ihre Produkte mit Marken verglichen haben. Einfach weil die Trefferquote höher wird, wenn viel gesuchte Marken dann mit in der Beschreibung auftauchen.

Ausserdem weiss doch der suchende Kunde im Normalfall auch, das Y mit Z zusammenpasst. Oder etwa nicht? :wink:

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Naja der Kunde müsste das nicht unbedingt wissen. Es gibt da unterschiedliche Kompatibiläten. Außerdem müssen die Kunden ja auf irgendeine Art und Weise auf dieses Produkt stoßen und einen "neutralen" Namen klickt ja keiner an! Titel würde dann so aussehen: "Produkt A" - der Kunde würde ja nicht wissen, was das ist und würde sich die Seite auch nicht angucken. Schreibe ich allerdings "Produkt A einbaubar in Produkt der Marke Z", dann wissen die Betrachter sofort worum es geht.
Kompliziert..

Gruß

» mrblackwhite » Beiträge: 72 » Talkpoints: 0,26 »



Solang A nicht mit der Marke wirbt ist es m. E. kein Problem, also keine vergleichende Werbung genutzt wird wie: "Y ist so gut wie / besser als Z".

Angebote dieser Art (A bietet Y für Z an) gibt es schließlich viele, vor allem im Bereich der Computerteile und Autoteile wo ständig darauf verwiesen wird, dass Y mit Z kompatibel ist aber auch für X geeignet usw..

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Hallo an alle!

Also ich weiß ehrlich gesagt nicht um was es geht, also um welche Art Artikel es sich handeln könnte. Aber so wie ich die Frage gelesen und verstanden habe ist mir als Vergleich vielleicht eine Druckerpatrone eingefallen. Die wird doch so tausenden bei z.B. Ebay verkauft, für alle Marken, Modelle und Hersteller.

Und das sind doch alles kompatible "Ersatzteile" für die Originaldrucker. Also so rein pauchalt würde ich denken klar geht das. Solange man drauf verweist das es keine original Produkte sind und evtl., wie bei den Druckerpatronen, z.B. die Garantie des Herstellers erlöscht wenn man andere als die original Ersatzteiele benutzt. So als Bsp. wie geagt wie bei den no name Druckerpartonen. Je nachdem was du allerdings anbietest, das es was absolut legales ist davon gehe ich einfach mal aus, würde ich trotzdem auf jedenfall mal einen Anwalt fragen. Das Internet REcht und alles was dazu gehört ist teilweise sowas von schwammig, da kommt schnell durch Unwissenheit ein ca. 5 stelliger MAhnbescheid ins Haus.

» Jokopi » Beiträge: 144 » Talkpoints: 0,16 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Jokopi hat geschrieben:Das Internet REcht und alles was dazu gehört ist teilweise sowas von schwammig, da kommt schnell durch Unwissenheit ein ca. 5 stelliger MAhnbescheid ins Haus.

Das Internetrecht gibt`s überhaupt nicht, weswegen es wohl auch so furchtbar schwammig ist!

Das Recht was im Internet Anwendung findet ist das bereits bestehend für die Welt "offline" - und nur weil man das nicht kennt (und es ist sehr eindeutig, was viele dem deutschen Recht vorwerfen, die "Überexaktheit, weil es erst dadurch Grauzonen gibt) ist es nicht gleich schwammig. Wie überall sollte man sich halt auch mal vorher informieren.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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