Ist der Mietspiegel verbindlich?

vom 02.10.2008, 15:53 Uhr

Bekannte von uns haben am vergangenen Wochenende mal eine Weile im Netz gesurft und sind dabei auf den Mietspiegel für ihre Stadt gestoßen. Aus Spaß haben sie dann anhand dieses Mietspiegels die Miete für ihre Mietwohnung errechnet.

Diese Berechnung fand anhand von Kategorien zum Wohnumfeld statt. Dazu kommen dann verschiedene Werte für die Ausstattung der Wohnung (Ausstattung im Badezimmer, Fliesen etc.) und des Treppenhauses. Punkte gibt es dann auch noch für einen vorhandenen Garten oder einen Balkon. Auch Wohnungen, bei denen über 12 Parteien einen gemeinsamen Eingang teilen, werden wohl in der Miethöhe anders bewertet. Ebenso spielt das Baujahr des Wohnhauses auch eine Rolle.

Aus all diesen und noch weiteren Punkten haben die beiden errechnet, dass der Mietspiegel für ihre Wohnung eine Kaltmiete errechnen lässt, die um einiges unter der Miete liegt, welche aktuell an den Vermieter gezahlt wird. Der Unterschied liegt angeblich bei knapp über 10 % der Miethöhe.

Dieses Ergebnis hat natürlich keine Freude aufkommen lassen. Natürlich könnte man nun das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Aber der Mietspiegel ist ja nur eine Beispielrechnung und keineswegs in irgendeiner Form rechtverbindlich, oder?

» Fantasia2009 » Beiträge: 405 » Talkpoints: -0,53 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Soviel wie ich weiß gilt der Mietspiegel nur verbindlich bei Wohnungen, die öffentlich gefördert werden. Aber nicht bei Privatvermietern. Aber am besten fragt ihr mal beim Mieterbund eurer Stadt nach. Die geben euch , wenn ihr Mitglied seid gerne Auskunft.

Wir zahlen auch ein wenig mehr als der Mietspiegel sagt. Aber die Wohnungen, die so teuer sind, wie der Mietspiegel sagt sind rar gesät und man kommt kaum dran.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Also ich glaube kam, dass der Mitspiegel verbindlich ist, sondern vielmehr, dass es eine Hilfe für den Mieter ist, sich beim Suchen einer Wohnung an den Preisen zu orientieren, also um schon im Vorfeld zu vergleichen, ob der Vermieter zu viel für die Wohnung verlangt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Mitspiegel rechtsverbindlich sein kann, es dient wohl wirklich lediglich als Hife für den Mietsuchenden.

Es ist natürlich ärgerlich für euch, dass ihr laut dieem Mitspiegel zu viel für eure jetzige Wohnung bezahlt, aber da könnt ihr wohl nichts machen. Vielleicht könnt ihr ja malmit eurem Vermieter darüber reden und ihn darauf hinweisen, dass die Miete eigentlich zu hoch ist. Aber das hängt davon ab, was dieser Vermieter für ein Mensch ist, denn nicht alle lassen mit sich reden oder sehen ihre 'Fehler' ein oder vielleicht hat der Vermieter diesen Preis ganz bewusst etwas höher angesetzt um eben mehr Gewinn zu haben.

» Kazuah » Beiträge: 513 » Talkpoints: -2,14 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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