Rechtliche Frage zu Auktionen & Provision

vom 29.09.2008, 19:30 Uhr

Hallo,

ich weiß, dass es hier einige User gibt, die sich mit der Rechtslage sehr gut auskennen. Für euch habe ich einmal eine Frage:

Person A stellt in einem Auktionshaus "Auktion" im Internet Artikel für ein Unternehmen B. ein. Dafür darf sich Person A nach Ende der Auktion den Prozentsatz xy abbuchen. Nun steht die Frage, wie viel darf Person A ohne Steuern zahlen zu müssen einnehmen oder muss Person A sich irgendwo beim Staat registrieren lassen. Möglichkeit drei wäre, dass Person A garnichts machen muss, sich das Geld einsteckt, da dies eine sozusagen Freundschaftsarbeit oder wie dies auch genannt wird ist.

Ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt, diese Frage zu beantworten und wie man dies lösen kann, also was für Schritte nötig sind. Bedanke mich für eine schnellst möglichste Antwort!

» coolbastel » Beiträge: 205 » Talkpoints: -0,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Also wenn ich im Auftrag eines Unternehmens Ware verkaufe, dann bin ich gewerblich tätig. Noch dazu, wenn ich dafür Geld bekomme. Demzufolge muss Person A schon einen Gewerbeschein besitzen und entsprechend auch Steuern zahlen, wenn die Provisionen genug abwerfen. Dafür kann aber auch Person A dann seine Ausgaben für diese Leistungen gegen rechnen.

So wie die Frage gestellt ist, drängt sich mir da eher der Verdacht auf, das ein Unternehmer die Gewährleistung und das Rückgaberecht umgehen will, wenn das alles unter dem Deckmäntelchen des privaten Verkäufers abläuft.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Person A wie in diesem Fall muss jeden verdienten Euro selbstverständlich versteuern. Alle Arten von Einkommen außer Sozialleistungen sind steuerpflichtig. Eine Freundschaftsarbeit kann man hier auch nicht erkennen, denn hier liegt keine Geringfügigkeit vor.

Man sollte sich hier aber erst einmal fragen, was bringt die ganze Sache als Reingewinn. Auf den Umstand dass es nicht entdeckt wird, sollte man auf keinen Fall hoffen. Gewerbeschein ist hierbei Pflicht.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Punktedieb hat geschrieben:Also wenn ich im Auftrag eines Unternehmens Ware verkaufe, dann bin ich gewerblich tätig.

Also Person A verkauft nicht für ein Unternehmen, sondern für eine Privatperson.

Ist es dann immer noch nötig, einen Gewerbeschein zu besitzen, da Minderjährige, was bei Person A zutrifft, nur über einen richterlichen Entschluss eine Zustimmung bekommen.

» coolbastel » Beiträge: 205 » Talkpoints: -0,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge



coolbastel hat geschrieben:Person A stellt in einem Auktionshaus "Auktion" im Internet Artikel für ein Unternehmen B. ein.

Das ist dein erste Fakt den du nennst. Und nun plötzlich ist es kein Unternehmen mehr? Also wie denn nun genau?

Allerdings, wenn A nicht volljährig ist, dann hat A, soweit ich ich weiss auch nichts in einem Auktionshaus zu suchen. Da muss man doch mindestens 18 Jahre alt sein.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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