youtube Video kommt Autofreund sehr teuer
Das man mit dem, was man im Internet so von sich preis gibt lieber vorsichtig sein sollte, ist ja nun schon fast eine Binsenweisheit. Das man noch vorsichtiger sein sollte, wenn man sich auf stark besuchten Plätzen im Internet befindet eigentlich auch. Eigentlich!
Weil ein 25jähriger Franzose wohl diesen Grundsatz sehr grob, so wie die Mitarbeiter der französischen Polizei, unterschätzte, wird es nun leicht unangenehm für ihn. Warum? Weile eben jener Franzose mit sagenhaften 225 km/h über heimatlich-lothringische Straßen (auf denen nur 110 km/h erlaubt sind) bretterte und sich dabei noch selbst filmte - und um es auch jedem beweisen zu können, alles im Internet bei youtube einstellte.
Schlecht für den Hobbyfilmer war jetzt nur, dass er das Video kurzerhand "Loïc und sein Tretroller" nannte, sein Automodell, ein markanter Kratzer in der Scheibe klar erkennbar waren und dass er unbedingt aus dokumentarischen Gründen noch sein Wohnviertel mitfilmen musste, denn ein Polizist sah das Video und leitete die gewonnen Daten weiter. Anhand des Automodells, des Kratzers in der Scheibe und der Information, dass nur ein einziger Mann mit dem Vornamen Loïc in der Gegend wohnt, der zudem schon durch zu schnelles Fahren auffiel, waren die Wege nicht zu lang .
Loïc wartet jetzt erst einmal auf seinen anstehenden Strafprozess wegen der "Gefährdung der Leben anderer", zu Recht, wie ich meine, dass da noch nicht mehr gekommen ist...
Ah Pech für ihn dass er nicht Jean-Luc oder Jean Pierre oder so heißt und einen 08/15 Peugot gefahren ist... da wär die Suche schon schwerer gefallen
Aber mal ne blöde Frage, selbst aufgenommene Videos zählen doch nicht als Beweis, also nicht vor Gericht, die Polizei hat also ind em Fall gar keine Straftat mitverfolgt, sondern nur das selbstaufgenommene Video. Dachte solche Daten dürfen dann nicht verwendet werden.....
Ich kenn mich mit französischen Recht nicht aus, aber vielleicht ist das in Frankreich als Beweis zugelassen? Keine Ahnung. In Deutschland zählt das ja eigentlich nicht, also nicht solange deine Zustimmung fehlt, aber das weiß ich auch nicht sicher, denn wenn es ein Video gäbe, wo Du jemanden klar erkennbar und nachvollziehbar umbringst und am Ende keine Beweise für die Schuld da wären (bis auf das Video)....tja wird man dann laufen gelassen, weil selbstgedrehte Video`s nicht als Beweis anerkannt werden oder gibt`s dann ne Sonderregelung?
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