Vorratsdatenspeicherung Zurückverfolgbarkeit
Habe mich neulich aus eigenem Interesse mal mit den ganzen Geschichten rund um Vorratsdatenspeicherung und Onlinedurchsuchung befasst und bin auf sehr interessante Lösungen gestoßen! Auf der offiziellen Homepage des Bundesministerium der Justiz steht zu Speicherung der Daten durch Internetprovider folgendes : Klick.
Wenn nun nur die IP des Nutzers gespeichert wird und zu welchem Zeitpunkt er mit dieser online war wie will man dann bitte zurückverfolgen wie er wo einen illegalen Download (als Beispiel) getätigt hat?
Soll das eine Scherzfrage sein?
1. Mittels dieser Daten kann man einfach beim Provider anfragen wer zu dieser Zeit online war. An einem hoffentlich verständlichem Beispiel: um 12.28 Uhr am 01.01.01 wird festgehalten dass über Nummer 111.111.111.111 irgendwo etwas illegal runtergeladen wird oder eine illegale Seite besucht wird.
Nun fragt man "einfach" an, wer unter der Nummer zu der Zeit diese IP hatte, Provider gibt die Daten raus, fertig. Einfach deswegen, weil dazu noch mehr gehört, eine gerichtliche Anordnung z. B..
Ja aber wie will man das bitte feststellen das etwas illegales runtergeladen wurde, die Polizei zum beispiel ?
Da gibt es zig Möglichkeiten: z. B. ein Server wird hopsgenommen auf dem Warez & Co liegen, bestenfalls sind da noch die mitgeloggten IPs drauf oder man prüft halt umständlicher wer draufzugegriffen hat und auf was.
In der Regel kümmern sich hier aber Vertreter der Rechteinhaber drum, z. B. beauftragte Firmen überwachen P2P Netzwerke und loggen mit wer da noch so lädt und was. Das ganze Paket (was runtergeladen wurde + IP + Zeit) geht dann an die Ermittlungsbehörden die sich um den Rest kümmern.
Man kann doch auch als 08/15 Nutzer problemlos Einsicht darin nehmen, z. B. bei P2P Netzen, von welcher Ip man lädt und welche IP von einem selbst lädt.
P2P Netzwerke in oder weg. Ich würde gerne ein Beispiel durchsprechen. Ein Freund Bekannter oder sosntwer hat ein neues Album auf CD rippt dieses, packt die mp3 Dateien in einen Ordner und läd diesen bei rapidshare hoch. Und ich lade mir das ganze nun herunter. Wie will man mich nun verfolgen?
Wieder "einfach": Verstoß feststellen, von RS die Herausgabe der Ips verlangen die darauf zugegriffen haben und fertig. Oder denkst Du dass RS die Daten nicht mitloggt?
Problem ist hier nur, dass RS meist ihre Server im Ausland stehen haben wo das ganze erst einmal schwerer zu ermitteln ist (IPs anfordern, Herausgabe verlangen), ansonsten ist der Ablauf der gleiche.
Es läuft in der Regel so ab, dass zum Beispiel in den Torrent netzwerken jeder sehen kann, welche IP grade was läd. Somit ist auch für die Vertreter der Rechteinhaber wie KrashKidd bereits sagte, leicht ersichtlich welche Personen grade die geschützten Dateien saugen. Die Vertreter sehen, zwar nicht direkt wer da grade unberechtigt den Film, die Musik oder sonst was läd, aber anhand der IP können sie über den jeweiligen Provider, der sich auch über die IP ermitteln lässt feststellen, wem zu diesem Zeitpunkt die IP Adresse zugeteilt war und wissen nun die richtigen Daten der Person. Diese Gefahr besteht aber nur in P2P Netzwerken und ähnlichen Diensten.
Hallo,
also so viel ich weiß, ist das gar kein Problem.
Als erstes hat man eben wie du schon gesagt hast die IP Adresse und denjenigen, der diese in einem ganz bestimmten zeitpunkt besaß. Wenn man diese hat, kann man bei deinen Provider (also z. B. Arcor, Telekom etc) per Gerichtsbeschluss anfragen auf welchen Seiten du warst etc. Man bekommt ebenfalls Provideradressen. Wendet man sich an diese, hat man genauer Informationen, was du auf der einen oder anderen Seite gemacht hast.
Deshlab werden ja auch die Pornostraftäter überführt. Man findet so ein Server und hat alle Daten über alle User, die auf der Seite etwas heruntergeladen haben etc.
ABER!
Die Meisten Anwälte, die gern mal eine Abmahnung schreiben, benutzen ja ein spezielles Suchprogramm, dass 24 Stunden Online ist und nach Leuten sucht, die gerade etwas illigales herunterladen. Das Programm loggt sich ein, lädt bei dir ein kleines Stückchen von der Datei herunter und somit haben Sie Beweismaterial, dass du eine illigal heruntergeladene Datei freigegeben hast. Dann verfassen Sie die Abmahnung. Sie müssen also ind er Regel erst gar keine Gerichtsbeschlüsse einholen. Sie haben die Beweise auf der Hand.
Da wäre ich also vorsichtig. Daher lade ich auch ncihtsilligales. Mittlerweile gibt es sogar Flatrate-Anbieter, wo man so viel Musik sich anhören kann, wie viel man will. Kauf dir dort einfach die Mitgliedschaft und du schläfst besser ohne Angst zu haben beim Öffnen des Briefkastens eine Einladung zu einer Gerichtsverhandlung zu entdecken oder eine Abmahnung mit Schadensersatzansprüchen über 10.000 EUR.
testemich hat geschrieben:Die Meisten Anwälte, die gern mal eine Abmahnung schreiben, benutzen ja ein spezielles Suchprogramm, dass 24 Stunden Online ist und nach Leuten sucht, die gerade etwas illigales herunterladen. Das Programm loggt sich ein, lädt bei dir ein kleines Stückchen von der Datei herunter und somit haben Sie Beweismaterial, dass du eine illigal heruntergeladene Datei freigegeben hast. Dann verfassen Sie die Abmahnung. Sie müssen also ind er Regel erst gar keine Gerichtsbeschlüsse einholen. Sie haben die Beweise auf der Hand.
Unsinn, denn an wen sollen sie bitte die Abmahnung versenden? An 11.45.123.89 um 12.36 Uhr am 12.12.01? Dem geht immer vorweg, dass die personenbezogenen Daten beim Provider abgefragt werden müssen - und die rühren sich nur bei einem Schreiben der Ermittlungsbehörden, denn nur dann müssen sie reagieren!
Und hier geht es nicht um Beweise sondern um einen außergerichtlichen Vergleich der angestrebt wird, denn auch die Klägerseite weiß, dass die Beweise oft gar nicht so eindeutig sind wie das immer hingestellt wird - daher auch (aber nicht nur) der Vergleich, da man sonst rein theoretisch wesentlich mehr holen könnte.
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