Angeklagter ist ein "Arschloch" laut Anklageschrif

vom 09.09.2008, 12:12 Uhr

Ein Mann wurde in Augsburg wegen der Einfuhr von geschützten Schildkröten angeklagt. Die Anklageschrift erhielt er per Post und wunderte sich wohl nicht schlecht, als er sich selbst darin als "Arschloch" betitelt fand. Bei seinem Gerichtstermin trug er dies vor und traf auf verwunderte bis peinlich gerührte Gesichter, denn das Dokument war so selbstverständlich nicht offiziell gewesen. Es handelte sich um eine interne Fassung des Schreibens der Staatsanwaltschaft, welches nochmal geändert wurde, bevor es in Kopie auch an das Gericht ging.

Der Chef der Augsburger Staatsanwaltschaft, Reinhard Nemetz, verkündete, dass es sich um ein Versehen handelte und klärte die Situation auf. Er erklärte außerdem, dass diese Bezeichnung - auch in internen Dokumenten - nicht gerechtfertigt sei. Eine Beleidigung ist es deswegen aber nicht, da hierfür ein Vorsatz von Nöten sei. Da es sich aber um ein Schreiben handelte, das lediglich versehentlich verschickt wurde, wäre es eben keine Beleidigung, denn es dürfe ja auch jeder in sein privates Tagebuch schreiben, was er wolle. Der verantwortliche Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft wird sich schriftlich beim Angeklagten entschuldigen und wurde außerdem von diesem Fall abgezogen.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hallo!

Das Wort trifft es aber sehr gut ;) Aber dennoch denke ich schon, dass es auch als Beleidigung gelten soll. Wenn der Angeklagte den Richter so genannt hätte und aus versehen das Schreiben dann dem Gericht geschickt hätte, wäre es wahrscheinlich als Beleidung gesehen worden, obwohl er das ja dann auch nur intern geschrieben hat.

Ich denke, dass derjenige, der das Schreiben geschrieben und versehentlich verschickt hat sich auch dafür persönlich entschuldigen soll. Auch wenn ich die Menschen nicht verstehe, die illegal Tiere irgendwoher schmuggeln.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hallöchen,

Juristen drehen es ja gerne mal so wie mans braucht - weil sie es können :D Und es ist fraglich, ob man so entschieden hätte, wenn etwas ähnliches jemandem anderen passiert wäre.

Natürlich darf man auch in einem internen und inoffiziellen Schreiben sowas nicht Schreiben, aber was apssiert ist ist passiert. Da kann man nur hoffen, dass man da etwas vorsichtiger ist. Lustig finde ich auch, dass vor dem Eintüten und Wegschicken, sich den Brief niemand nochmal durchgelesen hat.

Liebe Grüße
winny

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



winny2311 hat geschrieben:Juristen drehen es ja gerne mal so wie mans braucht - weil sie es können :D

... und weil sie es wissen :lol:.

winny2311 hat geschrieben:Und es ist fraglich, ob man so entschieden hätte, wenn etwas ähnliches jemandem anderen passiert wäre.

Nein, warum? Die Regeln sind hier sehr eindeutig - die einzige Konsequenz die sich daraus ableiten lässt sind interne Maßregelverfahren, eben eine befohlene Entschuldigung, Versetzung, Aktenvermerke usw.

Ansonsten: Peinlich für die Staatsanwaltschaft, aber noch im grünen Bereich. Die Großkanzlei in der ich eines meiner Praktika geleistet habe hatte noch ganz andere Dinger auf Lager, die beweisen, dass oft nicht gegengelesen sondern nur eingetütet wird (man sollte aber von einem 08/15 Beamten nichtzuviel verlangen, sonst wär er ja Staatsanwalt usw.) da dort teilweise Schreiben vorlagen die inhaltlich unter aller Kanone waren - da wurde auf alte Gesetze oder nicht existierende Sachverhalte verwiesen und der Betroffene bzw. Fall total verwechselt usw. Schlampigkeit in Reinstform - allerdings, soviel sei gesagt, handelte es sich dabei schon um echte Ausnahmen, so wie das hier...

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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