Trauzeugen ernennen

vom 31.07.2008, 21:33 Uhr

Hallo

Wie manche vielleicht wissen (uneheliches Kind nach zulesen) hab ich meiner Freundin heute einen Heiratsantrag gemacht- sie hat ja gesagt. :D

Jetzt habe ich eine Frage zu den Trauzeugen, ich weiß das die Braut und der Bräutigam jeder einen ernennen darf. Meine Frage dazu ist ob der oder die Trauzeugin über 18 also volljährig sein müssen?

Danke :D

» Tommy » Beiträge: 109 » Talkpoints: 34,96 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo!

Erst mal Glückwunsch zur Verlobung und dass deine Freundin "ja" gesagt hat.

Trauzeugen kann man 2 ernennen, die beide volljährig sein müssen. Aber man braucht heutzutage keine Trauzeugen. Wenn ihr aber welche haben wollt, ist es egal, wer sie ernennt. Ob du oder deine zukünftige Frau oder jeder einen. Ist auch egal, ob ein männlicher und ein weiblicher Trauzeuge oder 2 männliche oder 2 weibliche Trauzeugen. Du kannst auch einen Schornsteinfeger von der Straße nehmen. Hauptsache, dass er den Personalausweis dabei hat.

Wann soll die Hochzeit denn stattfinden? Habt ihr euch schon einen Wunsch-Termin ausgedacht?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hallo,

die Trauzeugen müssen volljährig sein, das ist eigenltich alles was es an Vorschriften gibt. Ob Ihr keinen, einen oder zwei Trauzeugen aussucht ist eigentlich völlig egal. Kleiner Tipp von mir aus Erfahrungen in meiner Familie: Es ist schöner, wenn man entweder einen gemeinsamen ODER jeder einen Trauzeugen aussucht.

Bei meinem Bruder war es so, dass die (jetzige) Ehefrau bereits im Vorfeld 2 Trauzeugen ausgesucht und auch schon darauf angesprochen hatte. Somit hatte mein Bruder kein Mitspracherecht und auch keine Chance mehr etwas zu ändern, ohne die beiden von seine Frau ausgesuchten Trauzeugen zu beleidigen.

Dementsprechend gab es natürlich schon vor der Hochzeit riesigen Stress, den man auch hätte vermeiden können. Ansonsten kann ich Dir nur alles Glück wünschen und dass Eure Ehe so wird, wie Ihr sie Euch vorstellt!

» Nicky14 » Beiträge: 743 » Talkpoints: 0,09 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Erstmal Herzlichen Glückwunsch. Ja Trauzeugen müssen volljährig sein und man kann jeweils zwei benennen. Aber es ist nicht zwingend notwendig also kein muss.

Wir hatten auch Trauzeugen weil ich der Meinung war, dass es dazu gehört, auch wenn man nur standesamtlich heiratet. Na da wünsche ich Euch viel Glück und hoffe, dass ihr den richtigen findet. Bin jetzt ein Jahr verheiratet und habe keinen Konntakt mehr zu meiner Trauzeugin. Na ja für Euch und Eure Zukunft alles alles Gute auch für den Nachwuchs.

lieben Gruß
stance

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» stance » Beiträge: 1775 » Talkpoints: -0,31 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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