Sozialversicherungspflicht als freier Mitarbeiter

vom 29.08.2008, 21:10 Uhr

Wenn ich vom Status eines normalen Arbeitnehmers zum freien Mitarbeiter mit Honorarvertrag (also im Prinzip Selbständiger) wechsele, wie sieht es da mit der Sozialversicherung aus? Ich weiß, dass ich dafür selbst aufkommen muss, aber

Besteht auch die Pflicht zur Krankenversicherung (Rentenversicherung, etc.)?

Und was muss ich in meiner Steuererklärung angeben? Zieht das Finanzamt die Steuern dann automatisch nach Abgabe der Steuererklärung ein oder muss ich die Steuern selbst errechnen?

» argh » Beiträge: 20 » Talkpoints: 0,08 »



Auch als Selbstständiger gilt für Dich die Krankenversicherungspflicht. ab 01.04.2007, wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, ab 01.01.2009 wenn Du privat versichert bist. In der Krankenversicherung ist auch gleich die Pflegeversicherung integriert.

Bei der Rentenversicherung ist es etwas anders aus. Aus Deinem Posting entnehme ich aber, dass Du "arbeitnehmerähnlich" selbstständig bist, also überwiegend für einen Auftraggeber tätig bist und und keine weiteren Angestellten hast. In diesem Fall musst Du Dich auch gesetzlich rentenversichern.

Für die Frage der Steuern solltest Du Dir zumindest zu Anfang einen Steuerberater nehmen. Die Ausgaben für die Versicherungen solltest Du natürlich in Deiner Steuererklärung angeben, ebenso andere Ausgaben und die Einnahmen. Aus Deiner Steuererklärung berechnet dann das Finanzamt den Steuerbescheid und auf Grund dieses Bescheides musst Du dann Steuern zahlen bzw. bei Einzugsermächtigung zieht das Finanzamt die Steuern ein. Du kannst/musst eventuell auch Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zahlen, da das aber so weites Feld ist, setze Dich lieber mal mit einem Steuerberater zusammen, der kann Dich konkret beraten.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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