Krankenversicherung: Haushaltshilfe bei Krankheit?

vom 13.08.2008, 14:25 Uhr

Hab ein riesen Problem, mein Arzt rät mir zu einer Operation. Vorgesehen sind 2 Tage im Krankenhaus und danach werde ich noch ca. 6 Wochen auf Hilfe angewiesen sein. Da ich zwei kleine Kinder habe und keinen Partner und auch keine Oma in der Nähe, habe ich nun mit Diagnose vom Arzt einen Antrag bei der Krankenkasse gestellt, dass ich eine Haushaltshilfe bekomme solange ich mich nicht selbst um alles kümmern kann.

Prompt kam eine Ablehnung. Mein Arzt hat auch noch einmal nachgefragt und auch er bekam eine Ablehnung. Die Operation wird allerdings auch von der Krankenkasse befürwortet und für dringend notwendig gehalten. Jetzt steh ich da, da ich niemanden habe der sich um meine Kinder kümmert und wenigstens das Nötigste macht.

Gibt es noch Stellen wo ich mich hinwenden kann oder liegt eine Fehlentscheidung der Krankenkasse vor?

» Uta » Beiträge: 11 » Talkpoints: 0,00 »



Hallo!

Wende dich mal an das Jugendamt. Die haben Kontakte zu der Caritas und andren Einrichtungen, die dir da auch helfen.

Das Jugendamt ist für das Wohl der Kinder, was dann durch eine Haushaltshilfe gegeben ist. Die Leute beim Jugendamt stehen auch mit der Krankenkasse in Kontakt, so dass sie das noch einmal unterstreichen können, dass es notwendig ist. Eben zum Wohle der Kinder.

Jugendamtmitarbeiter, die ehrenamtlich arbeiten können dann diesen Job übernehmen. Oftmals ist es auch so, wenn keine ehrenamtlichen Mitarbeiter zur Verfügung stehen, dass du eine Bekannte angeben kannst, die das macht und einen kleinen Obulus vom Jugendamt bekommt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hallo Uta!

Soweit ich weiß, hast du einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn deine Kinder unter 12 Jahre alt sind und du sonst keine Betreuung für sie hast. Krankassen lehnen Leistungen oft ab, in der Hoffnung, dass die Versicherten es hinnehmen und die Kasse so Geld spart. Mit welcher Begründung wurde in deinen Fall denn abgelehnt? Wenn deine Kinder unter 12 sind, erfüllst du die Voraussetzungen ja eindeutig.

Um sich weitere Schritte gegen die Entscheidung offen zu halten, solltest du schnellstmöglich schriftlich Widerspruch bei deiner Krankenkasse einlegen, bevor die 14-tägige Frist verstreicht und du die die Entscheidung dadurch akzeptierst. Ich hoffe, dass deine Krankenkasse so fair war und dich auf dein Recht auf Widerspruch hingewiesen hat.

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» XXXGermaineXXX » Beiträge: 797 » Talkpoints: 7,36 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallole,

Du hast Anspruch auf eine Haushaltshilfe wenn Du Kinder hast die unter 12 Jahre alt sind, bei manchen Krankenkassen auch bis 14 Jahre. Hat Dir Deine Krankenkasse die HHH komplett abgelehnt? Sie kann z.B. 8 Stunden täglich ablehnen, weil Deine Kinder z.B. in der Schule oder im Kindergarten sind. Diese Zeiten werden berücksichtigt.

Lege auf jeden Fall zusammen mit Deinem Arzt Widerspruch ein und lass Dir ggf. das MDK Gutachten in Kopie kommen. Die Kasse kann nicht einfach so aus Lust und Laune eine Leistung verwehren, sie muss einen Grund haben und diesen möchtest Du genau wissen. Normal werden die Anträge dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung weitergeleitet. Dort sitzen unabhängige Ärzte die für alle gesetzlichen Krankenkassen arbeiten.

Aufgrund diesen MDK Gutachtens kannst Du und Dein Arzt dann gezielt Widerspruch einlegen. Ich arbeite bei einer Kasse, bei uns werden kulanterweise immer die ersten 14 Tage ohne MDK Gutachten genehmigt.

Übrigens wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung unter der Ablehnung steht, gilt die Widerspruchsfrist ein Jahr.

» xxgingaxx » Beiträge: 35 » Talkpoints: -0,01 »



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