Widerruf/Rücksendung im Versandhandel: Gutschein statt Geld
Hallöchen,
ich habe folgende, natürlich rein hypothetische Frage:
Wenn ich bei einem Versandhandel im Internet eine Ware bestelle und diese dann innerhalb von 2 Wochen aufgrund meines Widerrufs/Rücksenderechts zurückschicke, darf mir der Händler dann den Kaufpreis in Form eines Gutscheins erstatten oder ist es mein (gutes) Recht eine Rücküberweisung des Kaufbetrages zu verlangen? Gibt es im Gesetz eine entsprechende Stelle, die diese Thematik behandelt, oder ein Gerichtsurteil?
Hallo!
Gutscheine sind nicht gestattet, wenn du den Auftrag stornierst oder rücksendest. Du musst das bezahlte Geld wiederbekommen, bzw. dein Konto bei demm Onlineshop oder Versandhandel muss ausgeglichen werden.
Du musst die Möglichkeit haben, in einem andren Shop einkaufen zu gehen und den Artikel da zu bestellen, wenn du mit dem einen Shop oder der Ware nicht zufrieden warst oder dich umentschieden hast.
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