Ab wann ist Musik downloaden illegal ?

vom 10.08.2008, 11:17 Uhr

Eine Person aus meiner Klasse, hat sich vor einiger Zeit auf einer Internetseite angemeldet auf der man Musik tauschen kann. Dabei dachte ich bisher immer, dass diese Art von Musik “Downloaden” legal ist. Allerdings wurde er schon nach einigen Wochen erwischt und er muss nun mehrere hundert Euro bezahlen.

Dabei stelle ich mir die Frage wie lange es noch legal ist Musik zu downloaden oder ob es überhaupt erlaubt ist. Sind solche Seiten, auf denen man Musik tauschen kann, wirklich illegal? Ich finde es wirklich nicht einfach zu entscheiden ob ich bestimmte Musik herunterladen darf oder nicht. Daher würde ich euch gern fragen, ab wann das Downloaden illegal ist.

» Max91 » Beiträge: 479 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Holla,

Alles kommerzielle ist meines Erachtens illegal. Du richtest wirtschaftlich einen enormen Schaden an, wenn du Musik zum tauschen anbietest. Das dowloaden von Musik ist nur dann legal, wenn du dafür auch bezahlst, und da gibt es ja nun genug Seiten, die das anbieten,wo man weniger bedenken haben muss. Weiterhin kannst du CD´s natürlich mit Freunden live tauschen, dazu muss aber das Original vorhanden sein - oder sollte.

» kevrom » Beiträge: 193 » Talkpoints: -1,52 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallo,
also im Fernsehen habe ich gesehen, dass das Musik downloaden an sich gar nicht illegal ist, zumindest im Moment nicht. Illegal ist aber, wenn du die Musik wieder zum Tausch anbietest. Das heißt, das Downloaden ist legal, das Anbieten ist illegal. Dabei ist das Problem eben bei Tauschbörsen, dass es meistens ziemlich schwer ist, abzustellen, dass man die heruntergeladene Musik wieder zum Tausch anbietet. Aber wenn man sich ein bisschen auskennt, kann man bei solchen Tauschbörsen eben abstellen, dass man die Songs wieder anbietet. Und dann kann man auch downloaden.

Seit neustem gibt es auch You-Tube-Downloader. Da kann man eben auf YouTube gehen, sich sein Lieblingslied als Video herraussuchen, und dass dann einfach per Programm oder Homepage in ein gewünschtes Format, zum Beispiel MP3, umwandeln lassen und herunterladen. Das ist meines Wissens auch legal.

» flower911 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Midgaardslang am 10.08.2008, 15:26, insgesamt 2-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Wenn die Person aus deiner Klasse Strafe zahlen muss, hat sie mit Sicherheit auch Musik im I-Net zum Tausch angeboten. Wenn man erwischt wird, wird eh erstmal geprüft in was für einem großen Stil man runterlädt. Als kleines Männchen was nur hin und wieder mal 1 Album downloadet wird man keine Strafe erwarten können.

Lädst du aber immens viel runter besteht ja der Verdacht das du es weiterverbreitest und somit wird es bestraft.

» Freaky » Beiträge: 23 » Talkpoints: 1,00 »



Und wieder einmal: Bevor man andere mit seinem Halbwissen in gefährliche Gewässer bringt sollte man sich doch lieber erst einmal informieren!

bloodflower911 hat geschrieben:Seit neustem gibt es auch You-Tube-Downloader. Da kann man eben auf YouTube gehen, sich sein Lieblingslied als Video herraussuchen, und dass dann einfach per Programm oder Homepage in ein gewünschtes Format, zum Beispiel MP3, umwandeln lassen und herunterladen. Das ist meines Wissens auch legal.

Was denn sonst :lol: - mal im Ernst: Hast Du irgendwelche Rechte an dem Lied oder hast Du bei youtube irgendwo eine Lizenz erworben? Oder bist Du gar der Interpret / Urheber selber oder dessen rechtliche Vertretung (Plattenfirma usw.)? Ich würde es mal ganz stark bezweifeln. Damit ist das ganze eben nicht legal!

bloodflower911 hat geschrieben:Das heißt ,das Downloaden ist legal, das Anbieten ist illegal.

Das war mal so, nur der Zug ist schon seit Jahresbeginn abgefahren! Download und Upload sind illegal! Siehe erster Absatz!

kevrom hat geschrieben:Das dowloaden von Musik ist nur dann legal, wenn du dafür auch bezahlst, und da gibt es ja nun genug Seiten, die das anbieten,wo man weniger bedenken haben muss. Weiterhin kannst du CD´s natürlich mit Freunden live tauschen, dazu muss aber das Original vorhanden sein - oder sollte.

Nein, selbst wenn man dafür bezahlt ist es nicht unbedingt legal, sonst könnte man auch mp3s bei allofmp3 usw. erwerben wo die Preise wesentlich niedriger sind als hierzulande. Allerdings wird es schon schwieriger jemanden böse Absichten zu unterstellen wenn er bereit war für etwas zu bezahlen. Und Cds kann auch nicht einfach so live tauschen.

So zum Anfang zurück: Da fällt mir doch glatt die Unterstellung des Gesetzgebers ein, dass jedem von vornerein beschieden wird vernünftig genug zu sein sich denken zu können, dass etwas (aktuelles) das man sonst bezahlen muss wohl nicht zweifelsfrei legal kostenlos angeboten werden kann. Ist das Rechtsempfinden der Jugend schon so weit gestört? Man fragt sich doch vernünftigerweise auch nicht ob es legal ist wenn man jemanden in die Fresse haut - oder etwa doch? Genauso ist es bei Diebstahl.

Max91 hat geschrieben:Sind solche Seiten, auf denen man Musik tauschen kann, wirklich illegal? Ich finde es wirklich nicht einfach zu entscheiden ob ich bestimmte Musik herunterladen darf oder nicht. Daher würde ich euch gern fragen, ab wann das Downloaden illegal ist.

Klar sind die illegal - seit wann bekommt man etwas (fast) geschenkt was man sonst (teuer) bezahlen muss (Grundüberlegung!). Daraus ergibt sich auch die Antwort auf Frage zwei: Wenn ich etwas geschenkt bekomme wofür ich sonst etwas berappen darf: Kann das 100 % mit rechten Dingen zugehen? Solange man hier nur einen Hauch von Zweifel hat ist es in der Regel illegal, gibt auch Ausnahmen.

Und ab wann das Downloaden illegal ist: Sobald man Rechte verletzt, im Grunde ganz einfach. Legal wäre nur der Download von lizenzfreier Musik, oder Musik die vom Interpreten zum Download freigegeben wurde oder vom Händler / Interpreten als kostenloser Download verschenkt (Das sind die eben angesprochenen Ausnahmen, und nur die!) - das macht der / die aber nicht auf einer *.to Seite, sondern wenn schon auf der eigenen Homepage / Plattform.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Seiten die Musik tauschen oder zum Schnäppchenpreis anbieten können nie legal sein. Überleg doch mal - eine CD kostet ab 10 Euro aufwärts, das macht pro Lied ungefähr einen Euro. Dann kann es doch nicht mit rechten Dingen zugehen wenn man für 9,99 Euro (oder was auch immer solche Seiten verlangen) einen Monat so viel Musik runterladen kann wie man will oder wenn die Musik sogar kostenlos angeboten wird. Da braucht man kein Mathegenie zu sein um zu sehen, dass so ein Angebot gar nicht wirtschaftlich sein kann und dass kaum ein Musiker seine Musik für so etwas zur Verfügung stellen würde, den der Gewinn für den Musiker wäre gleich Null.

Es gibt natürlich Ausnahmen. Nine Inch Nails haben zum Beispiel ein Album kostenlos auf ihrer Webseite angeboten und um deren Server zu schonen wurde es auch über das torrent Netzwerk verbreitet. Auf myspace, facebook oder last fm gibt es auch immer wieder einzelne Songs die von den Bands kostenlos angeboten werden. Aber wie gesagt, das sind Ausnahmen und nicht die Regel.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Subbotnik hat geschrieben:Klar sind die illegal - seit wann bekommt man etwas (fast) geschenkt was man sonst (teuer) bezahlen muss (Grundüberlegung!). Daraus ergibt sich auch die Antwort auf Frage zwei: Wenn ich etwas geschenkt bekomme wofür ich sonst etwas berappen darf: Kann das 100 % mit rechten Dingen zugehen? Solange man hier nur einen Hauch von Zweifel hat ist es in der Regel illegal, gibt auch Ausnahmen.

Zum Glück ist Talkteria da eine der Ausnahmen (sorry, der musste einfach raus ;) )

Legale Musik gibt es übrigens nicht nur bei den Künstlern selbst, sondern auch auf der ein oder anderen Sammelseite wie z. B. http://www.tonspion.de,http://www.besonic.de oder http://www.artistdirect.com. Bei trnd gibt's auch öfter mal einen Sampler, den man sich herunterladen darf, ebenso bei dem E-Magazin Digital Kunstrasen. In welchen Fällen an sich das Downloaden von Musik legal ist wurde ja schon hinreichend erläutert.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ein Anwalt aus unserer Stadt ist auf das Internetrecht spezialisiert. Dieser Anwalt gibt in der Zeitung immer Beiträge auf, in denen er über die neusten Entwicklungen berichtet, die das Internetrecht betreffen.

Gestern kam in der Zeitung wieder so ein Beitrag von ihm, in dem es darum ging, ab wann das downloaden von Musik und Filmen illegal ist. Er hat angegeben, dass das Musik und Filme downloaden nicht illegal ist. Jedoch hat er auch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass das Uploaden, also das zur Verfügung stellen, von Musik und Filmen verboten ist. Da man bei den meisten Tauschbörsen wo man downloadet, auch gleichzeitig uploadet, wissen hierbei die wenigsten. Man stellt die schon zuvor gedwonloadeten Stücke, den anderen Usern zur Verfügung, während man einen neuen Download startet. Zu diesen Tauschbörsen zählen zum Beispiel Kazaa und eMule.

Des Weiteren ist zu beachten, dass man nur für den privaten Gebrauch laden darf und nicht aus kommerziellen Zwecken. Also sollte man schonmal nicht jeden neuen Musiktitel laden und diesen dann verkaufen. Schlussendlich ist das Downloaden von Musik und Filmen legal, dass zählt auch für Programme, die die Musik von Youtube Videos aufnehmen. Das Illegale ist hieran nur, das Vorgehen der jenigen, die das Video, oder die Musik zur Verfügung gestellt haben, also geuploadet.

Auch dass das im Gegensatz zu den Rechten steht, die man an die Titel haben soll, ist quatsch. Würde das den Grund darstellen, würde man auch keine Videos bei MTV oder VIVA ansehen dürfen, geschweige denn eine Fernsehsendung aufnehmen. Viele wissen zudem nicht, dass die Gesetzesänderung zum Jahresbeginn nicht das Downloaden selber, sondern nur das Downloaden zu kommerziellen Zwecken verboten hat.

Zudem kommt noch, dass die deutschen Gerichte die Problematik dieser ganzen Downloadgeschichte erkannt haben und haben den ermittelnden Rechtsanwälten einen Riegel davor geschoben. Die neuen Gesetze sagen, dass man als Rechtsanwalt nur noch eine Rechnung von 50 Euro stellen darf, wenn man einen Uploader ermittelt hat. Somit wird kein Rechtsanwalt mehr groß hinter die Uploader vorgehen, da es sich wirtschaftlich nicht lohnt. Na klar kann man nun sagen, dass die Plattenfirmen denen schon genug Geld dafür zahlen werden, damit die das machen, aber auch diese dürfen den Rechtsanwälten eben keine Erfolgsprämien geben.

Zum Schluß nochmal gesagt, ich habe das Ganze gelesen, nichts betrifft meine eigene Meinung. :wink: Aber kommt mir nun keiner an und sagt, dass das früher mal so war, denn gestern ist noch nciht so lange her. Zudem würden sich die Behörden beim Ermitteln selber die Beine stellen. Man kann einen Upload nur kontrollieren, wenn man selber diese Datei runterläd. Nur den Namen betrachten und daran erkennen, dass es sich um Markengeschütztes Material handeln könnte, bringt nichts. Dadurch kann man niemanden die Schuld zuweisen, geschweige denn diesen Anzeigen. Und die Behörden stehen nicht über dem Gesetz, so dürften sie garkeine Musik oder Filme runterladen, wenn dieses illegal wäre.

» mirkochef » Beiträge: 81 » Talkpoints: 47,65 »


@mirkochef
So ein Quark, ganz ehrlich! Ob kommerziell oder nicht ist völlig unerheblich, Kern ist die rechtswidrige Vorlage bzw. die Vervielfältigung dieser - alles andere ist egal! Und von der ist eben kein Download legal, auch zu nicht kommerziellen Zwecken nicht! Das gleiche gilt für youtube & Co - rechtswidrige Vorlage und das war`s!

Worauf sich der Anwalt vielleicht beruft ist dass das Gesetz weiterhin schwammig ist, sprich: wird eine Kopie (Download) von einer nicht rechtswidrigen Vorlage erstellt so ist dieser weiterhin legal - nur muss man diese ziemlich lange im Heu suchen, denn heute sind fast alle Medien mit einem Kopierschutz versehen, sprich: man kann in der Regel nur rechtswidrig eine Vorlage erstellen. Bei Sachen die es so noch gar nicht im Laden gibt (aktuelle Kinofilme) ist es sowieso klar dass die Vorlage nur rechtswidrig erstellt worden sein kann.

So und selbst wenn die Vorlage nicht rechtswidrig sein sollte gibt es da immernoch einen zweiten Punkt: von öffentlich zugänglich gemachte Vorlagen darf ebenfalls keine Kopie erstellt werden, sprich: Egal wie man es dreht, kein Download aus dem Internet von geschütztem Material, Ausnahmen siehe oben, ist legal. Dein schreibender Anwalt beruft sich hier auf den Sachverhalt vor der UrhG Novelle!

Der Vergleich mit Viva und MTV ist deswegen sinnlos, da es sich hier eben nicht um rechtswidrige Vorlagen handelt und eine digitale Vervielfältigung nicht möglich ist sondern eine Vervielfältigung erfolgt (wenn sie erfolgt) die durch das Recht auf Privatkopie gedeckt ist. Und sorry, natürlich dürfen die Behörden im Rahmen der Strafverfolgung und Ermittlung dies tun wenn sie den Auftrag dazu erhalten haben!

Und um das ganze nochmal am Gesetz deutlich zu machen:

§ 53 - Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch hat geschrieben:(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen,

bis hierhin hat er Recht, aber dazu kommt noch das

§ 53 - Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch hat geschrieben:soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

und darunter fallen fast alle Downloads über die wir hier sprechen! Übrigens auch von fröhlichen Clickhostern usw.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Das heißt ,das Downloaden ist legal, das Anbieten ist illegal.

Das war mal so, nur der Zug ist schon seit Jahresbeginn abgefahren! Download und Upload sind illegal! Siehe erster Absatz!

Da ist es in der Schweiz doch noch etwas besser. Der Download in der Schweiz ist legal. Nur der Upload ist illegal.

Einmal davon abgesehen halte ich es für etwas schwierig zu behaupten, dass alles was bezahlt ist legal ist. Grundsätzlich ist es schwierig zu unterscheiden, welche Quellen denn legal sind und welche nicht. Man darf doch als Laie davon ausgehen, dass Angebote von Riesen wie YouTube legal sind.

Wenn ich mir dort etwas runterladen (also in Deutschland, nicht in der Schweiz, dort ist es eh legal), dann würde ich als Laie doch erwarten, dass ich da keine Straftat begehe. Nach bestem Wissen und Gewissen handle ich dann nicht strafbar. Klarer ist die Rechtslage beim Upload, da muss ich ja entweder selbst aktiv werden oder zumindest ein P2P-Programm laufen haben. Um hier Klarheit zu verschaffen hat die Schweiz auch eine solche Regelung. Und ich kann das auch gut nachvollziehen!

» thisnamewasfree » Beiträge: 1102 » Talkpoints: 2,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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