Schadenersatz im Urlaub - Kokosnuss auf den Kopf gefallen

vom 25.07.2008, 16:50 Uhr

Hallo,
nehmen wir einmal an, Person A macht Urlaub bei einer Ferienanlage. A beschließt nun, sich am ferienanlageneigenen Strand sonnen zu gehen, und hängt seine Hängematte zwischen zwei Palmen auf. Er schläft ein, und hat einen so unruhigen Schlaf, dass die Palmen anfangen, zu wackeln, bis eine Kokosnuss herunterfällt, und zwar genau auf den Kopf von Person A.

Person A hat nun eine Gehirnerschütterung, und muss eine Woche im Krankenhaus verbringen. Kann er die Ferienanlage verklagen, weil die Palmen ja der Anlage gehörten?

MfG
Logitech

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» Logitech » Beiträge: 674 » Talkpoints: -1,45 » Auszeichnung für 500 Beiträge



In der Regel sind solche Vorfälle durch die Krankenversicherung bzw. die Auslandskrankenversicherung abgedeckt. Diese würde sich ggf. den Schaden vom Reiseveranstalter oder von A zurückholen.

Ansonsten könnte A § 651f Abs. 2 BGB anführen wenn die Reise durch den Vorfall erheblich beeinträchtigt wurde da der Reiseveranstalter sich von der Sicherheit der Hotelanlage ein ausreichendes Bild machen muss. Im Fall der Kokosnuss muss dem aber nicht so sein da es dem Reiseveranstalter in gewissen Grenzen nicht zumutbar ist, jeden Strauch zu kontrollieren und hier auch die Eigenverantwortlichkeit greift seine Hängematte eben nicht unter Pflanzen aufzuhängen die Früchte tragen. Hier wurde mehr oder weniger ein Risiko bewusst in Kauf genommen und A könnte eine Teilschuld tragen. Die Verantwortlichkeit erstreckt sich m. E. mehr oder weniger auf unveränderliche Dinge die stetig sind und überprüft werden müssen wie zu niedrige Balkoneinrüstungen, defekte Poolanlagen usw..

Zudem wird seitens der Hotels, der Angestellten oder des Reiseveranstalters auch auf gewisse Gefahren hingewiesen die man eigenverantowrtlich eingeht. Hätte beispielsweise ein Hotelangestellter A aufgefordert dort nicht sein Lager aufzuschlagen bzw. es abzubrechen oder wäre ein Hinweis aufgestellt trägt A m. E. die volle Schuld da ein Risiko bewusst in Kauf genommen wurde.

Ausgeschlossen wäre dies nur wenn die Hängematte dort bereits gehangen hätte und somit A darauf vertraut hätte dass der Platz ausreichend sicher ist.

Was auch für eine Teilschuld sprechen könnte: Palmen werden in den meisten Urlaubsgebieten regelmäßig abgeerntet um den vorzubeugen bzw. Liegeflächen und Liegemöglichkeiten explizit ausgewiesen bzw. darauf hingewiesen diese zu benutzen.

P.S. Eine Gehirnerschütterung wäre hier, so blöd wie es klingt, noch harmlos wenn man bedenkt dass eine reife Kokosnuss knapp 2 kg schwer und in bis zu 10 - 20 m Höhe hängt.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Eine Rechtsauskunft zu einem solchen Fall kann ich Dir auch nicht geben. Aber ich kann mich an einen Urlaub auf den Malediven erinnern, da standen extra Schilder, dass man sich bitte nicht unter die Palmen legen solle, weil dort eben Kokosnüsse herunterfallen können.

Ich denke mal, dass in einem solchen Fall die Hotelführung damit Genüge getan hat, ihre Gäste davor zu warnen. Wer sich trotzdem drunter legt und dabei zu Schaden kommt, ist meines Erachtens selbst Schuld. Ich kann mich den anderen Meinungen hier auch nur anschliessen, dass eine Gehirnerschütterung wohl kaum die einzige Folge ist, wenn einem eine Kokosnuss auf den Kopf fällt. Bei der Fallhöhe und dem Gewicht, wären die Folgen wohl grösser und lassen sich durchaus mit der Schlagkraft eines Backsteins vergleichen.

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» Zwieback » Beiträge: 722 » Talkpoints: 20,00 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine einmal gelesen zu haben, dass man in diesem Fall, keinen Schadensersatz verlangen kann. Das liegt daran, dass die Kokusnuss, die vom Baum fällt, ein Naturphänomen ist. Also in etwa vergleichbar mit einem Tsunami, der die Ferienanlage verwüstet. Da kann man ja auch nicht die Ferienanlage verklagen, weil der Tsunami in die Ferienanlage kam :wink:

» mirkochef » Beiträge: 81 » Talkpoints: 47,65 »



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