Mieter darf über Farbe bestimmen
Bisherige Klauseln (wie „neutrale, deckende, helle Farben“) die im Mietvertrag den Mietern vorschreiben welche Farben bei einer Renovierung innerhalb der Mietzeit verwendet werden sollen sind laut einem Urteil des BGH unwirksam.
Seitens des Vermieters besteht zwar ein Interesse dass die Farbgebung der Wohnung die Wohnung auch nach dem Auszug der Mieter weitervermietbar macht und daher nicht zu ausgefallen sein sollte, jedoch gilt dies nicht während der Mietzeit. Innerhalb dieser können Mieter frei entscheiden wie sie ihre Wohnung farbtechnisch gestalten wollen - sollte dies eher ausgefallen und entgegen der Klauseln sein muss der vom Vermieter verlangte Zustand der neutralen, deckenden und hellen Farben nur beim Auszug hergestellt werden.
Danke Subbotnik,
gut zu wissen. Werde bald in meine erste eigene Wohnung ziehen und da möchte ich doch schon gerne etwas Farbe drin haben. Meine Vermieter wohnen direkt darüber und sehen so die Wohnung öfters. Und da hatte ich schon ein bisschen bedenken, wegen Farbe und so.
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