Radfahrwegpflicht – Wann muß man einen Radweg benutzen?

vom 05.02.2008, 18:09 Uhr

Hallo zusammen,

wenn es einen Radfahrweg gibt, dann muß man diesen nur benutzen, wenn ein blaues Schild dort ist. Zumindest sollte man ihn nutzen, denn es gibt auch ausnahmen. Sollte der Radweg stark beschmutzt sein oder sich in einem schlechten Zustand befinden oder wird im Winter nicht geräumt, dann darf man auch auf der Straße fahren.

Liebe Grüße von der
Laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Da habe ich dann gleich mal eine Frage dazu:
Wie sieht es aus, wenn nur in eine Richtung ein Radweg führt? Müssen dann die von der anderen Richtung auf der Straße fahren, oder dürfen sie den einen Radweg mit benutzen? Ich habe schon öfter diese Schilder gesehen mit den Pfeilen in beide Richtung, dann ist die Sache ja klar aber wenn kein solches Schild da ist, heißt das auch, dass ich den Radweg nicht in die andere Richtung nutzen darf?

Auf meinem Weg zur Uni habe ich nämlich diesen Fall. Das Problem ist, dass dort 3 Jahre besagtes Schild stand und nun seit einem Jahr nicht mehr (warum auch immer). Dann müsste ich doch rein theoretisch seit einem Jahr die Straße auf dem Rückweg benutzen, oder? Das finde ich aber ziemlich schwachsinnig, weil die Straße so eng ist, dass ich mit dem Rad ein Verkehrshindernis bin und sich eine riesen Autoschlange hinter mir bildet, weil keiner Überholen kann :(

Das ist doch im Endeffekt wesentlich gefährlicher, als wenn ich in die falsche Richtung auf dem Radweg fahre (zumal der keine Straßen kreuzt, die gefährlich werden könnten wegen der Vorfahrt etc.)

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» Grooovegirl » Beiträge: 3409 » Talkpoints: 11,54 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Hallo,

ich kenne dieses Problem auch. So mache ich zum Beispiel einmal die Woche eine kleine Ausfahrt und die führt an einer Stelle vorbei die ziemlich eng ist, und wo die Autos noch gerade so aneinander vorbei fahren können, sodass ein Radfahrer auf der Straße eine ernsthafte Bedrohung darstellen würde. Deshalb gibt es auch auf der linken Seite einen Radweg, den ich öfter einmal benutzt habe, aber auch weiterhin benutzen werde, weil dort ein Schild für Radfahrer in meine Richtung angebracht ist. Aber ich habe gestern erst neue Informationen dazu bekommen

Zuerst einmal ist das was Laufmasche gesagt hat vollkommen richtig, denn man muss einen Radweg nicht benutzen, wenn er nicht befahrbar ist. Jedoch muss man hinzufügen, dass die Pflicht auf dem Radweg zu fahren nicht aufgehoben ist, sondern du nur auf der Straße fahren darfst, solange der Radweg unbefahrbar ist. Hast du zum Beispiel Rollsplitt auf deinem Radweg, so darfst du zwar auf die Straße ausweichen, musst aber sobald dieser wieder weg ist auf den Radweg zurück. Und zu deiner Frage habe ich auch eine passende Antwort gefunden. Wenn es auf der Straße nur einen Radweg verläuft, der zum Beispiel auf der linken Seite der Straße gebaut wurde, dann darfst du diesen nicht benutzen, denn in der so genannten Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung steht geschrieben, dass man einen von der Fahrtrichtung gesehenen links angelegten Radweg nicht benutzen darf, weil das Fahren auf diesem mit zu vielen Gefahren verbunden ist und man dies somit aufgrund einer vorgeschriebenen Verkehrssicherheit nicht erlauben kann.

Jedoch gibt es auch, wie du schon beschrieben hast, Radwege auf der linken Seite, die mit einem Schild gekennzeichnet sind, dass sagt, dass du als Fahrradfahrer dort fahren darfst. Dass heißt das Schild ist so aufgestellt, dass du es aus deiner Fahrtrichtung sehen kannst. Dieses Schild steht dann falsch und du darfst diesen Radweg zwar befahren, da es aber eigentlich falsch ist dort zu fahren und es auch keine einheitliche Regelung gibt, sollte man solche Radwege meiden. Denn im Falle eines Unfalls, egal wie rücksichtslos der andere gefahren ist, bis du schuld und musst eine Teilschuld von mindestens dreißig Prozent bezahlen.

Rein theoretisch müsstest du also auf dem Rückweg auf der Straße fahren

Liebe Grüße
You

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» You » Beiträge: 548 » Talkpoints: -0,53 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Grooovegirl hat geschrieben: Auf meinem Weg zur Uni habe ich nämlich diesen Fall. Das Problem ist, dass dort 3 Jahre besagtes Schild stand und nun seit einem Jahr nicht mehr (warum auch immer). Dann müsste ich doch rein theoretisch seit einem Jahr die Straße auf dem Rückweg benutzen, oder? Das finde ich aber ziemlich schwachsinnig, weil die Straße so eng ist, dass ich mit dem Rad ein Verkehrshindernis bin und sich eine riesen Autoschlange hinter mir bildet, weil keiner Überholen kann :(

An deiner Stelle würde ich da mal auf dem nächsten Polizeirevier anrufen und fragen, warum sich dort die Verkehrslage geändert hat und warum das Pfeilschild weg ist. Es kann ja sein, dass es geklaut wurde. So mache ich es jedenfalls immer, wenn ich mir bei bestimmten Verkehrssituationen unsicher bin, oder aber merke, dass andere Verkehrsteilnehmer die Situation anders als ich auslegen. Um zu erfahren, wie man sich richtig verhalten soll.

Ich kenn es nämlich so, dass der Radweg nur in beide Richtungen freigegeben ist, wenn dieses Pfeilschild angebracht ist. Es sei denn du bis ein Kind (bis 8 Jahre) , dann mußt du generell auf dem Fußweg/Radweg fahren. Kann man auch hier nochmal nachlesen "Neue Vorschriften für Fahrradfahrer"

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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