Ab wann darf man arbeiten?

vom 18.07.2008, 13:23 Uhr

Hallo zusammen,

dank dem Jugendschutzgesetz ist es Kindern nicht erlaubt zu arbeiten. Frühestens mit 14 Jahren darf man einen Job annehmen, der dann aber auch nur eine niedrige Anzahl von Stunden haben darf, wie zum Beispiel Zeitungsaustragen, Rasenmähen oder mit dem Hund Gassi gehen.

Allerdings gibt es ja noch weitere Bestimmungen, so darf man unter 18 Jahren zum Beispiel nicht nach 20.00 Uhr arbeiten, mal abgesehen von Kochlehrlingen oder andere die in einer solchen Branche arbeiten.

Kennt ihr noch weitere Bestimmungen? Gibt es noch bei anderen Berufen eine gewisse Altersgrenze, die man mindestens erreicht haben muss?

Liebe Grüße von der
Laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



In medizinischen Berufen darf man nicht unter 16 sein, also in der Pflege zum Beispiel. Wie es bei Praktikanten aussieht, weiß ich nicht, aber eine Lehrstelle darf vorher nicht angetreten werden.

Da es aber in den meisten Pflegeberufen zwangsläufig zu Schichtarbeit kommt, stellen die meisten eh erst ab 18 ein.

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» Karen 1 » Beiträge: 1344 » Talkpoints: 0,40 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Also durch das Jugendschutzgesetz gibt es allge möglichen Bestimmungen die die Arbeit von Jugendlichen regeln. Das ist auch richtig so, da dadurch ja nicht die Jugendlichen von der Arbeit abgehalten werden sollen, sondern sie sollen vor der Ausbeutung geschützt werden.

Aber wie die Regelungen genau aussehen weiß ich nicht. Man muss glaube ich auch unterscheiden zwischen einer Ausbildung und eine Nebenjob.

Also ich weiß aber, dass man z.B. zur Bundeswehr mit 17 Jahren darf.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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