Was sind außerordentliche Kündigungsgründe?
Hallo zusammen,
wie einige von Euch vielleicht schon gelesen haben, habe ich vor einiger Zeit eine Weiterbildung begonnen, die von meinem Arbeitgeber bezahlt wird.
Die Übernahme der Kosten wurde schriftlich vereinbart und ist gestaffelt: Für jedes Jahr meiner Betriebszugehörigkeit übernimmt der Arbeitgeber einen gewissen Prozentsatz der Weiterbildungskosten. Im Jahr 2011 wären es insgesamt 100 %.
Es wurde schriftlich auch festgehalten, dass der Arbeitgeber die Weiberbildungskosten trägt, wenn ich entlassen werde, es sei denn, es handelt sich um eine außerordentliche Kündigung von Seiten des Arbeitgebers. Ein paar außerordentliche Kündigungsgründe kenne ich zwar, ich bin mir aber nicht sicher, ob man - rein theoretisch und ohne jemandem etwas unterstellen zu wollen - einen Kündigungsgrund auch so "hinbiegen" könnte, dass es ein außerordentlicher Grund wäre und was überhaupt alles außergewöhnliche Gründe sind?
Könnt Ihr mir Aufschluss geben?
LG,
moin!
Mir fallen spontan zwei Gründe ein. Wenn man sich krank meldet, aber gar nicht krank ist. Also etwa im Freibad erwischt wird, oder gar einer anderen Arbeitstätigkeit (Nebenjob) in der Zeit nachkommt! Aber sicher auch Diebstahl wäre ein Kündigungsgrund. Veruntreuung oder Unterschlagung von Mitteln oder Wirtschaftsgütern, wie auch die Betriebsspionage würde ich dazu zählen! Jedoch müsste hier die Sachlage natürlich genau betrachtet werden. Sowas bringt einem ähnlich Nahe, wie etwa strikte Arbeitsverweigerung. Im einzelnen ist man aber als Arbeitnehmer sehr gut geschützt hab ich das Gefühl. Eine genaue Rechtssprechung letzten Endes müsste immer über den Einzelfall entscheiden. Da sind die Möglichkeiten groß, wenn es keine tausendprozentige Beweislage gibt!
Hallo,
also um eine außerordentliche Kündigung zu bekommen muss man schon einiges Anstellen. Gründe hierfür sind z.B.:
Arbeitsverweigerung
Sexuelle belästigung
Diebstahl am Arbeitsplatz
Grobe Beleidigungen
vorgetäuschte Krankheiten
Also im Großen und Ganzen alles, was ein "normaler" Arbeitnehmer nicht machen würde
Hallo!
Eine ausserordentliche Kündigung ist eine "Kündigung aus wichtigem Grund" und diese erfolgt auch meist fristlos.
Es gibt 4 Gründe für eine ausserordentliche Kündigung, die bereits anerkannt sind.
- schwere Beleidigung
- unbegründete Arbeitsverweigerung
- sexuelle Belästigung
- Werksdiebstahl
So einfach jemanden aus ausserordentlichen Gründen vor die Tür zu setzen ist es also wie du siehst nicht.
Es gibt auch Vorrausetzungen, damit eine ausserordentliche Kündigung überhaupt wirksam ist.
- Der Grund für die ausserordentliche Kündigung muss wirklich wichtig sein
- laut § 626 Absatz 2 Satz 1 BGB muss die Kündigung binnen einer 2 Wochen Frist ausgesprochen werden
- Es muss dem, der kündigt wirklich unzumutbar sein mit dem , der gekündigt wurde das Arbeitsverhältnis wenigstens so lanfge noch zu führen, bis zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist.
- Sollte die Firma einen Betriebsrat haben, muss der Betriebsrat von dieser fristlosen ausserordentlichen >Kündigung in Kenntnis gesetzt werden.
Hallöchen,
so einfach wie diese Gründe zu nennen ist es nicht jemanden wegen solch eines Grundes rauszuwerfen. Es müssen sozusagen schon Beweise vorliegen, das man herausgeworfen werden kann, u.a. bei folgenden Gründen:
- Krankheit, aber man ist gar nicht krank, sondern wird woanders erwischt, u.a. in der Kneipe, im Schwimmbad, bei einer anderen Tätigkeit (anderen Arbeitgeber)
- Arbeitsverweigerung
- Diebstahl des Eigentum der Firma
- Belästigungen aller Art (sexuelle, Beleidigungen)
Wie du siehst ist es nicht so einfach jemanden herauszuwerfen. Mach dir da mal keine Sorgen!
lieben Gruß,
SybeX
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