Zu wenig in der Packung

vom 15.07.2008, 13:50 Uhr

Hallo,
es gibt ja immer wieder Produkte, welche eine große Verpackung haben, aber in welcher dann nur wenig des eigentlichen Produktes ist, ich spreche von solchen Dingen wie Chips, o.Ä. Neulich war ich z.B. mit meiner Mutter im Edeka, und sehe neuartige Gefriergetrocknete Fruchtstücke, welche sehr wenige Kalorien habe sollen, aber einen einzigartigen echten Geschmack versprechen sollen.

Ich habe mir das mal genauer angeschaut, da ich davon schon in Galileo gehört hatte, aber was merke ich? Die Packung war rund 40 cm hoch, aber es war gerade einmal ein Drittel mit dem Produkt gefüllt. Noch dazu kostete eine Packung ganze 2€, und man hatte aber das Gefühl, nichts in der Hand zu haben, da diese Früchte so leicht sind.

Ist das nicht einfach nur eine unverschämte Frechheit? Hier wird der Kunde mal wieder gnadenlos ausgenutzt, auf Teufel komm raus. Gibt es nicht irgend so ein Gesetz, welches besagt, dass so und soviel Prozent des Volumens der Packung mit dem Produkt gefüllt sein soll?

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» Logitech » Beiträge: 674 » Talkpoints: -1,45 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ja, es gibt Gesetze gegen solche Täuschungen. Das Beste was du tun kannst ist, das Produkt beim Verbraucherschutz zu melden, die können weitervermitteln und zum Beispiel das Eichamt deines Bundeslandes benachrichtigen. Die Eichämter sind nämlich für sowas zuständig, da auch im Deutschen Eichgesetz, Paragraph 7 steht:

"Fertigverpackungen müssen so gestaltet und befüllt sein, dass sie keine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist."

Allerdings ist diese Angabe ja sehr schwammig, denn eine gewisse Luftumgebung ist bei manchen Produkten auch einfach notwendig (bestes Beispiel Kartoffelchips, die sonst noch mehr zerkrümeln würden). Wie viel Prozent des Volumens Luft sein dürfen, kann man also nicht so direkt sagen.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Direkt ein Gesetz für den konkreten Fall gibt es glaube ich nicht. Ich habe mich mit der Sache allerdings schon mal beschäftigt. Das Verbraucherschutzgesetzt regelt ja meines Wissens, dass die Angaben der Hersteller stimmen bzw. zutreffen müssen! Also wenn auf der Schokoladentafel steht 100gr. sollten auch 100gr. drin sein! Sicher gibt es hier noch gewisse Toleranzen in der einzelnen Rechtssprechung, aber prinzipiell muss das zutreffen!

In zweiter Linie werden ja Firmen auch von den Eichämtern überprüft, ob die Messgeräte in der Produktion auch entsprechend die Anlagen richtig Steuern, so dass die Menge in den Verpackungen auch passen! Fakt ist jedoch sicher der, dass die Herrschaften vom Eichamt nicht immer und überall sein können.

Interessant ist es, sich sowas einmal auszurechnen! Ich versuche es mal am Beispiel Mineralwasser! Grundgebilde ist ein Kasten mit 12 Falschen a) 1 Liter Inhalt! Lassen wir in jeder Flasche nur mal 10ml fehlen! Somit ergäbe sich für den Wasserlieferanten pro Kasten eine Einsparung von 120ml! Hochgerechnet auf ein Palette Mineralwasser (=40Kisten) ergäbe das schon 4800ml! Nun auf einen LKW-Zug hochgerechnet (fast etwa 30 Paletten) wären es plötzlich 144000ml! Umgerecht würde ein Brunne also 144 Liter Mineralwasser einsparen, was wiederum 12 Kisten Wasser entspricht!

Ne Kiste Wasser kostet im Verkauf durchschnittlich 4 Euro, woraus ein Umsatz von 48 Euro folgt! Der Brunnen verdient vielleicht 35 Prozent an der Sache! Ergo rund 17 Euro pro LKW bei so ner Sache gespart! Auf das Jahr gerechnet bei einem durchschnittlichen Ausstoß einer Mineralquelle ein ordentliches Manager-Gehalt würde ich sagen! Würde ihr da nicht an den Messgeräten drehen wollen??? (Ich hoff ich hab richtig gerechnet ...)

» jostwi » Beiträge: 116 » Talkpoints: 0,55 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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