Benutzte Fahrkarten verkaufen?

vom 20.05.2008, 16:49 Uhr

Diamante hat geschrieben:Aber wenn ich meiner Tochter nun ein Ticket für den Bus kaufe und sie mir dann das Geld dafür gibt hat sie ja auch nicht bei dem Anbieter die Karte erworben und fährt damit. Diese Tagestickets sind ja für 5 Personen. Wenn ich jetzt eins kaufe. Ich fahre mit 5 Personen los und steige an der nächsten Haltestelle aus und 4 fahren weiter. An der nächsten Haltestelle steigt dann ein Freund der 4 mit ein und fährt dann mit dem Ticket mit, dann ist das strafbar? Die andren 4 haben doch dafür auch nciht bezahlt, sondern ich habe bezahlt.

1. Wenn der Fahrschein unbenutzt ist ist das etwas völlig anderes, allein deswegen weil die Leistung überhaupt nicht in Anspruch genommen wurde sondern nur die Berechtigung erworben wurde diese in Anspruch zu nehmen. Man kann auch neue Fahrscheine kaufen und diese verschenken und um neue Fahrscheine geht`s auch nicht sondern um benutzte.

Diamante hat geschrieben:Da es sich eben um ein 24 Stunden oder Tagesticket für 5 Personen handelt gilt nur, welcher Datums und Zeitstempel drauf ist und das nciht mehr als 5 Personen fahren. Wer ist egal,

2. Daher sind andere Fahrscheine (eben keinen Mehrfach- oder Gruppentickets) auf Einzelpersonen begrenzt - Mehrfachfahrkarten sind natürlich für mehrere Personen ausgelegt und in den Grenzen des Kaufvertrages für diese gültig. Und wie ich schon davor bemerkte - das interessiert keinen, in gewissen Grenzen muss die Bahn auch Gruppenmitglierder tolerieren auch wenn der Verdacht besteht man gehört nicht zusammen. Nur sollte eine Gruppe ihre Gruppenfahrkarte oder 24 Stunden Ticket weitergeben so ist dies Anstiftung zum Betrug weil eben nur Gruppe A (Erstbesitzer) das Entgelt an die z. B. Bahn geleistet hat, nicht aber Gruppe B auch wenn diese A etwas zahlen.

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