Wann wird eine Zahlung fällig
Hallo
Ich habe letztens mit einem Kollegen diskutiert, wann denn eine Zahlung, nachdem man eine Rechnung erhalten hat, tatsächlich fällig wird:
- Ich meinte: nach 2 Wochen
- Er meinte: nach 4 Wochen
Danach werden dann Mahnungen geschickt, wenigstens darüber waren wir uns so weit einig. Also, kann mir jemand sagen, was denn nun korrekt ist, wer von uns beiden Recht hat? Ab wann hat ein Gläubiger eigentlich tatsächlich das Recht, Mahnungen zu schicken - oder gibt es da keine feste Regelung? Sorry für die vielleicht blöden Fragen.
Hallo!
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Betrag 2 Wochen nach erhalt der Rechnung auch fällig wird. So steht es jedenfalls auf einigen Rechnungen drauf, die ich hier auf dem Schreibtisch liegen habe. Denn ich habe grade Überweisungen gemacht und konnte das so schnell jetzt nachsehen.
Ich weiß nicht, wie es ist, wenn es nicht draufsteht. Aber ich habe hier 5 Rechnungen liegen, wo drauf steht , dass der Betrag 2 Wochen nach Erhalt dieser Rechnung fällig wird.
Also ich habe beides schon mal gehabt. Bei dem einen Versand sollte ich spätestens nach 4 Wochen bezahlen und bei dem anderen nach 2 Wochen. ich denke mal, dass ist von Versand zu Versand unterschiedlich beziehungsweise vielleicht auch vom Preis. Mein Sideboard im Wert von 200€ musste ich nach 2 Wochen bezahlen und bei meinen Klamotten reichte es nach 4 Wochen
Das kommt doch auf die Rechnung an. Prinzipiell sind Zahlung immer SOFORT zu leisten, also sofort nach Erhalt der Ware. Theoretisch eben.
Aber wenn auf deiner Rechnung steht, dass du sie innerhalb von 7 Tagen zahlen sollst, dann musst du das auch. Dafür gibt es doch keine pauschale Gültigkeit.
isiden hat geschrieben:Ich habe letztens mit einem Kollegen diskutiert, wann denn eine Zahlung, nachdem man eine Rechnung erhalten hat, tatsächlich fällig wird:
- Ich meinte: nach 2 Wochen
- Er meinte: nach 4 Wochen
Beides falsch - eine Rechnung wird dann zur Zahlung fällig sobald sie beim Schuldner eingeht bzw. sobald der Zugang erfolgte.
Was ihr meint ist der Verzug und der tritt erst 30 Tage nach Zugang ein - dann müssen Verzugszinsen in Höhe von 5 % + Basiszinssatz der Bundesbank geleistet werden, sind momentan um die 8 - 8,5 %. Ist im Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen welches seit 01.05.2000 gilt geregelt wenn Du es selbst noch einmal nachlesen willst.
Daher auch die "Frist" von 2 Mahnung, da 14 Tage (1. Mahnung) + 14 Tage (2. Mahnung = Verzug, Inkenntnissetzung des Verzugs, daher ab hier auch Mahngebühren rechtens) ungefähr 30 Tage ergeben.
Sippschaft hat geschrieben:Aber wenn auf deiner Rechnung steht, dass du sie innerhalb von 7 Tagen zahlen sollst, dann musst du das auch. Dafür gibt es doch keine pauschale Gültigkeit.
Doch siehe Gesetz - außerdem müssen Zahlungen und Fristen auch angemessen sein. 7 Tage sind das im Leben nicht, vor allem wenn 5 davon Werktage sind. Plus: man muss dann auch keine Zahlung leisten - man kann immer besser aber niemals schlechter als das Gesetz gestellt werden. 7 Tage sind wirklich Kappes.
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