Muss ich Hartz 4 anmelden bis zum Zivildienst?
Hi da dieses Unterforum auch etwas mit Behörden (laut Beschreibung) zu tun hat, stelle ich einfach mal hier meine Frage.
Ich hab gestern eine erneute Fristverlängerung zur Vorlage eines Zivildienstplatzes bekommen bis zum 31.07.2008. Demnach könnte ich frühestens zum 01.09.2008 zum Zivildienst eingezogen werden bzw. meinen Zivildienst anfangen.
Da ich mit dem Abi jetzt fertig bin, bin ich demnach bis zum, frühestens, 01.09.2008 "Arbeitslos". Muss ich da jetzt Hartz 4 anmelden gehen? Denn ich möchte nicht, dass sich diese 2 Monate, in denen ich ja Arbeitslos bin und mich nicht beim Arbeitsamt gemeldet habe, auf meine spätere Rente (negativ) auswirken.
Ich hoffe, ihr könnt mir Helfen.
Flyer hat geschrieben:Da ich mit dem Abi jetzt fertig bin, bin ich demnach bis zum, frühestens, 01.09.2008 "Arbeitslos".
Muss ich da jetzt Hartz 4 anmelden gehen? Denn ich möchte nicht, dass sich diese 2 Monate, in denen ich ja Arbeitslos bin und mich nicht beim Arbeitsamt gemeldet habe, auf meine spätere Rente (negativ) auswirken.
Dann hättest du dich einmal vorher schlau machen müssen. Man muss sich drei Monate vorher Arbeitslos melden ! Und damit hast du schon eine "Lücke" an Leistungsanspruch drinnen, dnen für die verzögerte Arbeitslosmeldung wird eine Leistungssperre von 2-4 Wochen verhängt.
Deswegen hättest du schon drei Monate vor deinem abgeschlossenen Abitur auf das Arbeitsamt gehen müssen, dich dort Arbeitssuchend melden und die hätten dir direkt die Unterlagen mitgegeben die du benötigst. Mit diesen ausgefüllten Unterlagen schicken sie dich zur Arge, aber der erste Weg führt über das ganz normale Arbeitsamt.
Ach ja, und die zwei Monate arbeitslos sein haben nicht so große Auswirkungen auf die Rente. Das beträgt ein paar Cent im Monatmehr, wenn es soweit ist, die du aufgrund der Inflation nicht einmal bemerken wirst. Für weitere Informationen kannst du dir einmal diese Broschüre zu gemüte führen.
Informationsbroschüre
Liebe Grüße
Sorae
Sofern du auf das Geld angewiesen bist ist das jetzt echt ein bisschen zu spät, wie Sorae ja schon erklärt hat. Wenn es dir aber nicht um das Geld, sondern nur um die Anmeldung wegen des Rentenbescheids geht, kannst du das auch jetzt noch machen. Ich habe mich nach der Schule auch sofort bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchend gemeldet und eine Bestätigung bekommen, ab wann ich bei der Rentenkasse angemeldet bin. Da ich kein HartziV beantragen musste oder wollte, war die drei-Monatsfrist nicht besonders wichtig. Allerdings machen die zwei Monate um die es bei dir geht den Braten nicht wirklich fett.
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