Wie den richtigen Anwalt finden ?
Nachdem ich nun massive Probleme habe mit der Schadensregulierung nach meinm Umzug (siehe auch Schäden durch das Umzugsunternehmen ) kann ich mir langsam gar nicht mehr anders helfen als mit einem Anwalt. Jetzt habe ich schon ein wenig im Internet geschaut, welches hier in meiner Gegend so alles gibt aber die meisten Anwälte sind Fachanwälte und haben sich auf bestimmte Resourts festgelegt. Nun weiß ich gar nicht, welcher mich dort vor Gericht am besten Vertreten könnte gegen das Umzugsunternehmen von dem fachlichen Wissen her. Reicht dort ein "normaler" der sich noch nicht festgelegt hat, oder sollte ich mir dort einen speziellen bzw. speziallisierten raussuchen ?
Bislang habe ich zwar schon ein paar mal etwas gehabt vom Gericht, aber das ging immer über die reine schriftliche Ebene ab und dort war es dann auch meistens schon klar welches Fach ich benötigt habe, da es sich in allen Fällen um Internetkäufe oder Verkäufe gehandelt hatte. So habe ich einfach nach einem solchen Gesucht, aber unter was diese Schäden fallen bin ich mir nicht sicher. Nachdem der Vertrag nicht erfüllt wurde, denke ich auf der einen Seite das es sich um das Vertragsrecht handelt, bin mir da aber nicht ganz sicher. Noch hat das Umzugsunternehmen bis morgen eine Frist sich zu melden und die Schadensregulierung endlich einmal in die Wege zu leite, aber ich habe inzwischen die Hoffnung auf eine aussergerichtliche Einigung verloren und mache mich vorher schon einmal schlau.
Ich möchte hier keine Rechtsberatung an die Juristen, nur eine Information welcher (Fach-) Anwaltsgruppe sich am besten für einen solchen Fall eignet die sich dann auch auskennen, wenn es zu Fragen von seiten des Gerichts kommt und sie das überzeugend rüberbringen können.
Liebe Grüße
Sorae
Hallo!
Wenn du rechtsschutzversichert bist, dann kannst du bei der Versicherung anrufen und die können dir einen guten Anwalt in deiner Umgebung empfehlen. Da bei der Rechtschutzabteilung der Versicherung auch Juristen zur Stelle sind und die auch eng mit der Versicherung zusammenarbeiten, sind die Rechtschutzsversicherungen auch kompetent solche Empfehlungen auszusprechen. So ging es mir jedenfalls. Ich habe bei der Advocat stelle einfach angerufen und die haben wir weitergeholfen. Denn man kann ja auch ncith immer wissen, welcher Anwalt für was gut ist.
Also prinzipiell kann jeder Anwalt "alles" bzw. sollte es - Ein Fachanwalt hat lediglich geprüfte weitreichendere Kenntnisse und Tätigkeitsschwerpunkt / Interessenschwerpunkt sind zwar auch nicht schlecht, aber im Grunde ist das alles nur notwendig wenn man komplexe Fälle verhandeln möchte.
Trotzdem: Da jeder Anwalt, außer bei Sondervereinbarungen, nach dem RVG abrechnen muss kann man auch zu einem Fachanwalt gehen.
Zum Problem an sich: Wenn Du es nicht genau weißt kannst Du Dir die Adressen raussuchen und entweder über Homepages (die meisten haben mittlerweile eine) oder durch Anrufe nachhaken ob sich der oder der Anwalt in dem Bereich auskennt bzw. die Falllage nach expliziter Schilderung einordnen kann und sich das ganze zutraut. Ich rufe meist an und frage dann (Sekretariat / direkt) ob er schon ähnliche Verhandlungen geführt hat und wieviele. Daran kann man gleich die Frage anschließen was eine rechtliche Erstberatung kosten würde. Das kannst Du bei ein paar Anwälten machen.
Anschließend würde ich zu dem gehen der mir am kompetentesten erscheint und recht sympathisch ist - wenn es an einen von beiden Punkten hapert ist es schlecht. Im Seminar haben wir auch oft gesagt bekommen "Hunde die bellen beißen nicht." - wer also eine große Klappe hat und dem Mandanten nach dem Mund plappert und hohe Versprechungen macht ist oft ein ziemlicher Pfosten, vor Gericht zählt vor allem die Sachlage. Diese entscheidet oft den Fall und die meisten Richter kennen ihre Pappenheimer und denen ist deren Gehabe egal. Kompetent würde ich also an einer guten Sachkenntnis festmachen und einer angemessenen Falleinschätzung, also Aussicht und auch Risiken anzumelden - viele reden nur davon dass das schon so gut wie geritzt ist anstatt darauf zu verweisen dass es hier und da zu Problemen / Risiken für den Verfahrensgewinn kommen könnte bzw. man Bedenken hat oder sie führen gut aus warum sie keine haben und begründen das sachlich. Aber das geht schon in Richtung Erstberatung die deine Versicherung zahlen dürfte.
Soviel meinerseits: Vertragsrecht muss nicht sein, da geht es mehr um das vorher als um das nachher , aber der kann das auch (ohne blöd klingen zu wollen: ist nichts außergewöhnliches) und es passt genauso (Verpflichtungsvertrag -> Schadenersatzanspruch) - jemand der sich mit Schadenersatz auskennt und dort sehr viele Erfahrungen hat würde ich vielleicht vorziehen.
Das ist schön eine fachliche und sachliche Antwort zu bekommen Ich war mir da halt gar nicht sicher, ob das nun etwas spezielles sein sollte oder doch eher ein Fall für die Allgemeinheit zu finden ist. Ebenfalls bedanke ich mich ganz herzlich bei dir Subbotnik für den Fragenkatalog den ich dort abfragen kann, denn mich wurmt das hier gewaltig mit dem Umzugsunternehmen und ich würd dem so gerne ... naja lassen wir das, was ich gerne mit dem anstellen würde.
Ich hab mir jetzt schon ein paar Homepages rausgesucht und auch ein paar Adressen, dort werde ich am Montag dann einmal Anrufen und die Fragen stellen und wenn ich etwas passendes finde von einer Vertretung dann soll der das gerade machen. Die Chancen stehen gut, denn ich habe inzwischen für alle Umzugsschäden nicht nur Fotos, sondern ebenfalls ein Gutachten erstellen lassen. Für den Herd hab ich es bereits schriftlich, und ebenfalls für die anderen Möbelstücke hatte ich in der Woche einen Gutachter hier (den ich momentan vorfinanziert habe) damit ich auch etwas in der Hand habe wenn ich beim Anwalt aufschlage um dort mein Anliegen vorzutragen. Das habe ich machen lassen, da die Fotos einen eher geringen Beweiswert haben da diese aufgenommen wurden als das Umzugsunternehmen bereits abgerückt war. Aber ich hatte Bilder von vorher (wenige Tage zuvor aufgenommen) mit denen er es dann verglichen hat und sich angeschaut, ob es durch einen Umzugsschaden entstanden sein kann oder normale Abnutzt ist.
Darauf verlassen möchte ich mich aber nicht, und ich denke dann mache ich es ebenfalls wie du beschrieben hast mir das nach der Sympathie auszusuchen und mehr nach Bauchgefühl. Gibt es auch noch irgendwie eine Möglichkeit sich vorher schlau zu machen, ob das sich nicht um einen "Pappenheimer" handelt, ausser auf persönliche Empfehlungen ? Nicht das ich dann doch auch dort wieder den falschen erwische bei meinem Momentanen Glück.
Mit dem Vertragsrecht, naja es geht eigentlich um das vorher und auch das nachher. Es wurden nicht alle Arbeiten ausgeführt die im Vertrag standen und Bedingung waren, wie das Anschliessen der Spüle und das Andübeln aller Schränke (die haben gerade einmal einen gemacht) aber auf der Rechnung mir alles berechnet. Das ich auch nicht alles direkt geprüft habe, ärgert mich nun noch mehr und vor allem, dass ich direkt nach der Fertigstellung Bar mit Quittung bezahlt habe ... sonst hätte ich die ganze Zeit schon ein Druckmittel gegen das Umzugsunternehmen in der Hand gehabt, das die in die Puschen kommen.
Ach eine Frage hätte ich da noch, die Versicherung muss ich dann also nicht vorher anrufen da die auf mich nichts geben wenn ich das richtig verstanden habe ? Vom Vertrag der Rechtsschutzversicherung habe ich sowieso zwei Rechtsberatungen im Jahr frei die mich nichts kosten, un dann muss ich auch nicht direkt die Selbstbeteidigung löhnen vor dem Antritt in das Verfahren ? Und wie sieht es dann eigentlich mit den Kosten aus, wenn ich den Fall gewinnen sollte - kann ich da auch die Selbstbeteidigung der Rechtsschutzversicherung noch geltend machen, denn immerhin hat es der Umzugspfosten darauf angelegt oder sind das die Kosten, auf denen ich auf jeden Fall sitzen bleibe ?
Jedenfalls vielen lieben Dank, ich werd mich Montag einmal kundig machen welcher Anwalt etwas an mir verdienen darf
Liebe Grüße
Sorae
Sorae hat geschrieben:Gibt es auch noch irgendwie eine Möglichkeit sich vorher schlau zu machen, ob das sich nicht um einen "Pappenheimer" handelt, ausser auf persönliche Empfehlungen ? Nicht das ich dann doch auch dort wieder den falschen erwische bei meinem Momentanen Glück.
Kaum - rein theoretisch wäre dies über die Kammer möglich wenn dort schon einige Beschwerden eingegangen sind. Nur die meisten sind hier sehr verschlossen und auf den Schutz ihrer Mitglieder bedacht - normalerweise äußert sich die Kammer nicht mal dann wenn es schon "jeder weiß". Ich würd mich da auf`s Gefühl verlassen und jemanden nehmen der kompetent erscheint, z. B. einen Anwalt der bereits langjährige Prozesserfahrung hat.
Mit vorher meine ich eher das Anwälte im Vertragsrecht eher beraten wie ein Vertrag rechtssicher gestaltet werden muss - also die formulieren meist Verträge aus um Lücken für die Gegenseite zu schließen und bestenfalls Grauzonen für den Mandanten offenzuhalten.
Was die Versicherung angeht: Keine Ahnung, ganz ehrlich. Müsste eigentlich in deinem Vertrag stehen. Ich hab nur eine RS Versicherung ohne Selbstbehalt von daher weiß ich das nicht und kann nur raten. Was das anrufen bei der Versicherung angeht da steh ich grad verständnismäßig auf dem Schlauch. Also wenn Du nur anrufst und die Fragen abklapperst ohne einen Termin zu vereinbaren ist die Versicherung m. E. nebensächlich. Die würde ich nur dann anrufen wenn ich einen Termin vereinbaren möchte oder schon vorher, da wie schon andere geschrieben haben, manche RS Versicherungen bestimmte Anwälte schon "vorgemerkt" haben.
Mit der Versicherung habe ich jetzt auch gar keine Ahnung, denn vorer war ich bei einer anderen und die hätte es gerne gehabt wenn man dort vorher anruft (also vor dem Gang zum Anwalt) und sie über einen möglichen anstehenden Prozess informiert. Dort hat man dann auch Adressen vom Anwalt bekommen, zu denen man gehen konnte. Wenn man einen solchen Anwalt genommen hat den die Versicherung schon kannte, ging das ganze ein wenig schneller von der Bearbeitung her als wenn man sich selbst einen gesucht hat. So wurde es mir jedenfalls inzwischen erklärt - gebraucht hab ich die auch noch nicht in dem Umfang. Ne ich werd schon Fragen stellen und dann auch einen Termin vereinbaren, aber erst einmal für einen der sich am Telefon "ganz gut anhört" da ich auch nicht die Zeit habe in der nächsten Woche zu fünf verschiedenen zu laufen und es dort vorzustellen. Deswegen hoffe ich, dass es gleich der erste den ich Besuchen gehe mit einem Termin dann auch ist.
Muss ich mal schauen, ich hab auch gerade einmal eine EMail an meine Rechtschutzversicherung geschrieben wie das nun ablaufen soll. In den Unterlagen habe ich nicht wirklich etwas gefunden wie ich das in der Ablaufsreihe durchführen muss, oder ob ich der Versicherung bescheid geben muss und sie vorher zu informieren bevor ich zum Rechtsanwalt gehe. Deswegen denke ich, dass man es bei der nicht machen muss (?)
Liebe Grüße
Sorae
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