Gerichtsstand - Wo wäre der ?
Wie ich bereits in den anderen Threads beschrieben habe, habe ich Probleme mit der Schadensregulierung von den Umzugsschäden durch das Umzugsunternehmen, die die Schadensregulierung einfach nicht an ihre Versicherung weiterleiten und auch sonst nichts unternehmen um es aus der Welt zu schaffen. Da sich der Wert der Schäden inzwischen über dem Preis des Umzugs bewegt, möchte ich dafür schon Geld sehen damit ich mir die kaputten Möbel ersetzen kann und das nicht aus der eigenen Tasche tun muss, da es nicht mein Verschulden ist.
Wenn ich nun einen passenden Anwalt gefunden habe für meine Problematik hier Wie den richtigen Anwalt finden? würde ich auch vorher noch ganz gerne wissen, wo dann der Gerichtsstand sein wird. Wird das dann bei dem Gericht hier in meiner Gegend eingereicht, da ich ja der Kläger sein werde oder bei dem Gerichtsstand, wo sich der Angeklagte aufhält ? Denn wenn es wirklich zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, dann würde ich dem natürlich gerne dabei sein und mich nicht nur durch einen Anwalt vertreten lassen. Wenn ich mich recht erinnere, war bislang bei den Dingen die ich über das Gericht geklärt habe der Gerichtsstand immer dort, wo der Angeklagte seinen Wohnsitz hat. Das fände ich dann aber schon ein wenig Merkwürdig, wenn der Kläger noch "bestraft" wird indem er ewig weit fahren müsste um bei einem solchen Prozess zu erscheinen. Eher sollte doch dann der Angeklagte seinen Hintern bewegen oder sehe ich das falsch ?
Liebe Grüße
Sorae
Hallo!
ich habe mal gegoogelt und habe folgendes gefunden Verfahrensgang Auch in der Strafprozessordnung steht einiges darüber. Schau dir mal die Seiten an. Vielleicht helfen sie dir ja schon weiter.
Bei einem Umzug ist es aber schwierig zu sagen wo die Tat begangen wurde. Denn die Schäden sind zum Teil beim Auszug in der Wohnung in Nürnberg entstanden, und auch einige beim Einzug hier im Odenwald. Da liegen allerdings 300 Kilometer dazwischen und es handelt sich auch um zwei verschiedene Bundesländer.
Deswegen weiß ich nicht, wozu das gelten soll aber ich hab mir gerade gedacht weil die Schäden erst in der neuen Wohnung festgestellt wurden, dass hier dann auch der Gerichtsstand sein würde ? Vielleicht kann Subbotnik da ein wenig mehr Klarheit in meine Problematik bringen kann
Liebe Grüße
Sorae
Kommt auf den Sachverhalt und die Klage an - bei Klage auf Zahlung kann der Erfüllungsort der Wohnort oder Geschäftssitz des Käufers sein; bei Klage auf Rückzahlung der des Verkäufers. Nur als Beispiel.
Bei Schadenersatzansprüchen ist der Leistungsort / Erfüllungsort meist der des Beklagten, bei zu großen Distanzen kann auch ein allgemeiner Gerichtsstand bestimmt werden, je nachdem.
Sorae hat geschrieben:Wenn ich mich recht erinnere, war bislang bei den Dingen die ich über das Gericht geklärt habe der Gerichtsstand immer dort, wo der Angeklagte seinen Wohnsitz hat. Das fände ich dann aber schon ein wenig Merkwürdig, wenn der Kläger noch "bestraft" wird indem er ewig weit fahren müsste um bei einem solchen Prozess zu erscheinen. Eher sollte doch dann der Angeklagte seinen Hintern bewegen oder sehe ich das falsch ?
Je nachdem - grob könnte man dem entgegenhalten dass überhaupt nicht klar ist (theoretisch) ob die Klage überhaupt so rechtmäßig ist auch wenn sie zugelassen wurde. Dann müsste der Beklagte sonstwohin reisen auch wenn die Klage zu Unrecht erhoben würde und ihm würden so zusätzlich Unkosten entstehen. Bei zu großen Distanzen kann daher auch ein allgemeiner Gerichtsstand festgelegt werden, wieder mit der Einschränkung: je nachdem (Zuständigkeit usw.), wo sich beide treffen.
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