Minijob im Haushalt
Minijobber im Haushalt sind zum Beispiel Putzfrauen, Kochhilfen, Gärtner oder auch Personen zur Betreuung von Kindern, Kranken und Alten.
Wer dem Minijobber im Privathaushalt nicht anmeldet, macht sich strafbar. Dabei ist das gar nicht so schwierig – und auch gar nicht so teuer, wie immer angenommen wird.
Zur Vorgehensweise:
Zulassungsnummer schriftlich bei der Bundesknappschaft beantragen. Die Zulassungsnummer wird dann zugeschickt. Der Privathaushalt ist dann quasi wie ein Betrieb bei der Bundesknappschaft gemeldet.
Kosten:
Maximal darf ein Minijobber im Haushalt 400 Euro verdienen. Die Abgaben betragen insgesamt 13,7 %, Ansprechpartner Minijob-Zentrale.
13,7 % Abgaben setzen sich zusammen aus: je 5 % für Renten- und Krankenversicherung, 2 % einheitliche Pauschalsteuer, 0,1 % Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Umlage), 1,6 % Unfallversicherung.
Die Abgaben werden zweimal pro Jahr eingezogen.
Den Vordruck („Haushaltscheck“) zur An- und Abmeldung eines Minijobbers im Haushalt kann man auch im Internet runterladen (Minijob-Zentrale Bochum) oder bestellen unter 01801 / 200504
Jeder, der eine Putzfrau im Haushalt beschäftigt, sollte sie wirklich als Minijobber anmelden.
Denn wie Cala schon gesagt hat, ist sie dann auch Unfallversichert. Und wo passieren die meisten Unfälle?
Genau: im Haushalt!
Ja dann kann aus der Schwarzarbeit schnell mehr werden - und die Krankenrechnung für ein gebrochenens Bein der schwarzarbeitenden Putzfrau ist schnell höher als die ganze "Ersparnis" zusammen. Abgesehen davon, dass wir alle für Schwarzarbeit zur Kasse gebeten werden und nur derjenige, der Schwarz arbeiten läßt verdient - das ist bei vielen leider noch nicht angekommen.
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