Kieler Woche / 16 Jährige bringt fast einen Schausteller um!
Naja etwas komisch klingt, das ganze schon. Trotzdem finde ich die Anzeige wegen Nötigung auch etwas komisch.
Ok es sind die Tatbestände der Nötigung (§ 240 Strafgesetzbuch (StGB)) gegeben, da
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Aber wäre eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung nicht sogar treffender?
§ 224 StGB
(1) Wer die Körperverletzung
...
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
...
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Ein Versuch war es ja. Aber das ist dann letztendlich Sache der Justiz, dieses Vergehen zu ahnden.
Hallo
Genau über diese Geschichte berichtete mir mein Kumpel gestern beim Grillen .Ich konnte es gar nicht glauben, als er mir davon erzählte. Wie kann jemand nur so krank sein einen Schausteller zu Klammern und ihn mit dem "Power Tower" mitzuziehen, und dann auch noch der Satz " Du kommst jetzt mit!" ich kann mir gut vorstellen was für eine Panik der arme Kerl hatte. Er hatte großes Glück dass, er genug kraft hatte und sich festhalten konnte, nicht auszudenken was passiert wäre wenn er nicht so Geistesgegenwärtig gehandelt hätte, in dieser Stress Situation. Ich finde die 16 Jährige sollte wie eine erwachsene behandelt werden und die volle Strafe bekommen. Solche Taten haben nichts mehr mit jugendlichen Leichtsinn zu tun.
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