Leben gerettet, aber deswegen jetzt eine Anzeige!

vom 17.06.2008, 13:41 Uhr

Eine sehr kuriose, aber auch ernste Geschichte, die wirklich passiert ist. Eine Bekannte von mir arbeitet im Krankenhaus, und zwar in der psychatrischen Geriatrie, also mit alten Leuten. Dort sind viele Patienten mit Schlaganfällen.

Eine Patientin war schon öfter dort auf der Intensivstation, und wurde auch schon einige Male wieder belebt. Diese Wiederbelebungsmaßnahmen wurden vom Arzt angeordnet. Vom Kopf her war diese Patientin noch relativ klar. Diese Patientin ist schon über 80 Jahre alt, und hat einen Hirntumor, und ein sehr schwaches Herz. Nun haben die Angehörigen beschlossen, das keine Wiederbelebungsmaßnahmen mehr gemacht werden sollten, dieses wurde dem Arzt mitgeteilt, da es medizinisch nicht mehr vertretbar sei.

Meine Bekannte hat nun ihren Dienst angetreten, und die Frau war schon wieder klinisch tot, also hat meine Bekannte diese Frau nun wieder belebt, und es hat einige Minuten gedauert, bis die patientin wieder da war. Durch den Sauerstoffmangel im Gehirn sind einige Teile des Gehirns abgestorben, und die Patientin ist dadurch jetzt schwerstbehindert. Nun kommen die Angehörigen an, und wollen den Arzt verklagen, da er ja wußte, das die Frau nicht wiederbelebt werden sollte. das Ganze wurde auch schriftlich festgehalten. Der Arzt wiederrum will nun meine Bekannte anzeigen, weil sie als Krankenschwester eigenhändig gehandelt hat, ohne ärztliches Anraten, , und durch dieses Handeln die Frau jetzt schwerst behindert ist.

Meine Bekannte wußte nicht, das es die Absprache gab, das die patientin nicht wieder belebt werden sollte. Allerdings hat sie auch vom Arzt nicht gesagt bekommen, das sie wieder belebt werden soll. Dies wurde nämlich jeden Tag vom Arzt persönlich den Schwestern und Pflegern gesagt. An diesem Tag war es allerdings etwas chaotisch auf der Station, sodas der Arzt es vergessen hatte, meiner Bekannten zu sagen, das KEINE Wiederbelebungsmassnahmen gemacht werden sollen. Und meine Bekannte konnte auch nicht nachfragen, wegen dem Stress.

Was haltet ihr davon? Was ist eure Sichtweise aus der Sicht des Arztes, meiner Bekannten, der Angehörigen, und aus der Sicht der Patientin?

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» pepsi77 » Beiträge: 1629 » Talkpoints: 9,09 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wenn es schriftlich vereinbart wurde , dass keine wiederbelebenden Maßnahmen durchgeführt werden sollen, finde ich es nicht in ordnung das der Arzt sich an diese Vereinbarung nicht hält, denn genau aus diesen Gründen. Es ist doch einigermaßen logisch das jede wiederbelebungs Maßnahme in diesem ALter Schäden mit sich führen. Wie zum Beispiel das Absterben der Gehirnzellen. Super, was hat die Frau jetzt für ein Leben !

Also ich würde den Arzt auch verklagen, weil er gnaz klar eine Vereinbarung die sogar schriftlich festgehalten wurde einfach mißachtet und nicht eingehalten hat.

Ich möchte nicht so oft wiederbelebt werden und am Ende Geistig und Köperlich schwerst behindert auf den Tod warten !

» ZappHamZ » Beiträge: 1889 » Talkpoints: -16,50 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Gut... das hier etwas schief gelaufen ist, ist ja klar nur ob deine Bekannte dafür belangt werden kann ist zweifelhaft ! Der Verantwortliche ist in diesem Fall der Arzt denn:
1. trägt er sowieso die Verantwortung gegenüber den Patienten, ihn trifft praktisch immer eine Mitschuld
2. Er hat ganz klar versäumt die Information, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr getroffen werden sollen, weiterzugeben.

Denn das einzige was deine Bekannte gemacht hat, ist wie du schon sagtest, das Leben zu retten, da kann sie nicht erst abwägen ob eventuell jemand hinter ihrem Rücken irgendwas vereinbart hat, denn dann wäre es schon lange zu spät! Unabhängig davon dass die Patientin dadurch schwerbehindert geworden ist, denn es gilt immer noch lieber lebendig als tot, solange nichts über den wunsch des Patienten oder der Angehörigen bekannt ist. Ich meine es wäre sogar unterlassene Hilfeleistung gewesen, wenn sie nicht geholfen hätte. Hier hat ganz klar der Arzt "gepennt" und trägt die volle Verantwortung.

mfg Entertainer

» Entertainer » Beiträge: 6 » Talkpoints: 2,33 »



Hi, also wie das juristisch aussieht ist mir nicht ganz klar, ich denke allerdings schon das die Krankenschwester, in dem Fall Deine Bekannte belangt werden kann, weil sie eigenmächtig gehandelt hat AUCH wenn ihr Handeln natürlich richtig erscheint. Der Arzt trägt aber meiner Meinung nach den Löwenanteil der Schuld, denn er hätte direkt nach der Vereinbarung mit dem gesamten Personal sprechen müssen und ihnen die Entscheidung der Familie mitteilen müssen. Die Klage der Angehörigen ist absolut nachvollziehbar, denn die Leidtragende ist diese arme, alte Frau, die jetzt schwerbehindert ist obwohl sie genau das nicht wollte. Sehr fraglich erscheint mir allerdings die Tatsache, dass eine Krankenschwester ohne zutun des Arztes eine klinisch tote Patientin wiederbelebt, dürfen Schwestern das denn überhaupt? Wäre nett wenn Du uns ein wenig auf dem Laufenden hälst.

» Jess0708 » Beiträge: 715 » Talkpoints: 47,47 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Krankenschwestern leisten zwar keinen Hippokratischen Eid o.ä. ab, aber ich denke schon, dass auch bei ihnen der Berufsethos besagt, alles ihnen Mögliche zu tun um dem Patienten zu helfen und sein Leben zu verlängern. Wenn sie dazu ausgebildet sind, dürfen sie wohl auch Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten.

Wie es rechtlich für deine Bekannte nun aussieht, kann ich auch nicht genau sagen. Aber vermutlich wird es am Arzt liegen zu beweisen, dass sie entweder über die Verfügung Bescheid gewusst habe (was laut deiner Schilderung ja gar nicht der Fall ist, also schwer zu beweisen wäre), oder aber wirklich nicht ermächtigt war, aus "Eigeninitiative" die Maßnahmen einzuleiten. In ersterem Fall denke ich allerdings, dass es "in dubio pro reo" gehandhabt werden wird.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


ZappHamZ hat geschrieben:Wenn es schriftlich vereinbart wurde , dass keine wiederbelebenden Maßnahmen durchgeführt werden sollen, finde ich es nicht in ordnung das der Arzt sich an diese Vereinbarung nicht hält, denn genau aus diesen Gründen. Es ist doch einigermaßen logisch das jede wiederbelebungs Maßnahme in diesem ALter Schäden mit sich führen. Wie zum Beispiel das Absterben der Gehirnzellen. Super, was hat die Frau jetzt für ein Leben !

Der Arzt hat ja (so habe ich es zumindest verstanden) keine Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen sondern jemand vom Pflegepersonal, wahrscheinlich eine Krankenschwester.

Die Sicht der Patienten ist wohl kaum noch zu ergründen. Die Angehörigen kann ich durchaus verstehen. Denn die Lebensqualität der alten Dame dürfte durch die Schwerstbehinderung ziemlich niedrig sein. Dass diese sich gegen den Arzt mit einer Anzeige zur Wehr setzen ist durchaus verständlich. Wenn die alte Dame aber wirklich schon häufiger wieder belebt werden musste, dann kann man wohl auch davon ausgehen, dass sie nicht sehr lange leiden muss.

Was das Pflegepersonal anbelangt, ist die Sache natürlich schwieriger. Klar ist Stress nicht gerade der "Arbeits-Qualität" zuträglich, von daher können immer mal wieder Fehler passieren, schrecklich halt, wenn es Fehler in dieser Dimension sind. Allerdings kenne ich mich mit dem Arbeitsalltag von Ärzten, Krankenschwestern und anderem Pflegepersonal zu wenig aus, um hier wirklich eine Meinung abgeben zu wollen. Wie sieht es denn eigentlich aus? Sollten solche Verfügungen nicht unverzüglich dem Patientenblatt hinzugefügt werden?

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Hallo!

Ich kann die Angehörigen auf jeden Fall verstehen, wenn ich so eine Entscheidung zu treffen hätte, dass meine Oma/Mama, wie auch immer, nicht ein weiteres Mal Wiederbelebt werden soll, möchte/verlange ich von dem Arzt, Personal und auch dem Krankenhaus das dem entsprochen wird. Wenn Angehörigen solch eine Entscheidung treffen dann liegt es meistens daran, dass bei einer Wiederbelebung irgendwelchen Schäden zurück bleiben oder der Patient es nicht verkraftet.

Meiner Meinung nach hat deine Bekannte nicht richtig gehandelt, sie hätte einen Arzt dazu holen müssen und das nicht eigenmächtig entscheiden dürfen. Immer hat der Arzt die Verantwortung, ganz egal was besprochen oder schriftlich niedergelegt wurde. Natürlich hat man hier auch dem Arzt eine Schuld zu geben, da er die Anordnungen der Angehörigen nicht an das Pflegepersonal weiter gegen hat.

Ich denke mal, dass deine Bekannte schon dafür belangt werden kann, aber nur von der Klinik oder dem Arzt und nicht von den Angehörigen. Der Arzt und die Klinig können von den Angehörigen dafür belangt werden. Das ist meine Meinung. Wie es wirklich rechtlich aussieht weiß ich nicht!

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» Vraiment » Beiträge: 70 » Talkpoints: 0,13 »



Die Geschichte ist sehr unglaubwürdig, dass deine Bekannte alleine jemanden Wiederbelebt haben soll. Denn wer sich auskennen würde, der wüsste dass man eine ordentliche Reanimation nur mindestens zu zweit und mit einem Arzt durchführen kann.So sieht es auch der Algorhythmus vor, und in den Kliniken und Pflegeheimen gibt es die Anweisungen beim auffinden einer reanimationspflichten Person den Arzt und weiteres Personal, das sogenannte Rea-Team, zu Verständigen. Spätestens dort ist dann ein Arzt dabei, der die Entscheidungsgewalt hat und auch Entscheidet wie Verfahren wird. Wenn dieser Arzt nun reanimieren lässt, dann steht er dafür in der Haftung auch wenn das Pflegepersonal/Rettungsfachpersonal richtigerweise schon angefangen hat zu reanimieren.

Pflegepersonal und Rettungsdienstmitarbeiter unterliegem zwar nicht dem Hippkratischem Eid, jedoch haben sie mit ihrem Staatsexamen und der Vereidigung bei der Einstellung beim Arbeitgeber ebenfalls schriftlich beurkundet, Schaden von anderen Menschen abzuwenden und das bestmögliche nach Wissen und Gewissen dafür zu tun Schaden abzuwenden und auch Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen. Im übrigen ist auch jeder andere Bürger der keine solche Fachliche Ausbildung hat zur Durchführung der Lebensrettenden Maßnahmen verpflichtet, nur nicht in diesem Umfang wie eine Fachkraft. Deswegen reicht es für Laien auch, wenn sie nur den Notruf absetzen - Menschlich und Ethisch sollte aber auch die Wiederbelebungsmaßnahme durchgeführt werden und dann wissen diese jenigen auch nicht, ob es eine Vereinbarung oder eine Patientenverfügung gab.

Blödsinn mit deiner Meinung deine Bekannte kann dafür nicht Belangt werden, dass sie Reanimiert hat denn ein Arzt muss anwesend sein und hat die Entscheidung bei sich liegen. Wenn Sie allerdings keinen Arzt dazu gerufen hat, aus welchen Gründen auch immer und was mir auch ein Rätsel wäre, dann steht sie in der vollen Haftung für das Getane. Dabei hat sich deine Bekannte dann auch die ärztliche Entscheidung Angemaßt und nach einer Reanimation werden in vielen Fällen weitere Medikamente fällig die nur ein Arzt geben darf, und die nicht unter die sogenannte Notkompetenz fallen ...

Ich zweifele allgemein an dieser Geschichte, oder deine Bekannte hat dir nur die Hälfte gesagt bzw due hier nur die Hälfte geschrieben.

Für alle anderen in einem Satz zusammengefasst, Reanimationsmaßnahmen müssen ergriffen werden von Pflegepersonal und Rettungspersonal, denn nur ein Arzt kann jemanden für Tod erklären. Das ganze erübrigt sich nur, wenn Verletzungen vorliegen die nicht mehr mit dem Leben vereinbar wären wie zum Beispiel Kopf 10 Meter vom Körper entfernt liegend oder Patient zerfetzt vor einem ICE in Einzelteilen. Ansonsten besteht die Plficht zu Reanimieren vor Eintreffen des Arztes und danach liegt die Entscheidung beim Arzt mitsamt der Haftung für diese

Liebe Grüße
Sorae

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Hi,

also die Geschichte ist wirklich so passiert! Und die Verwandten der Person waren gerade vor einer halben Stunde beim Arzt, bevor das passiert ist. Und dann kam ein anderer Notfall, wo der Arzt hin musste, und meine Bekante hat gerade ihren Dienst angetreten. Und dann ist der Vorfall passiert. Und wenn sie dann noch erst den Arzt gesucht hätte, wäre die Frau eh gestorben.

Nach der Reanimation hat die Frau ja dann noch gelebt, und war bei Bewußtsein, allerdings stark behindert. Allerdings hatte sie nach 1 Tag wieder einen Herzstillstand, und ist dann daran verstorben. Die Verwandten haben von einer Anzeige abgesehen, und auch meine Bekannte hat nun nichts mehr zu befürchten. Wenn diese Frau allerdings noch längere Zeit gelebt hätte, wäre die Geschichte wahrscheinlich auch anders ausgegangen.

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» pepsi77 » Beiträge: 1629 » Talkpoints: 9,09 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


pepsi77 hat geschrieben:Hi,

also die Geschichte ist wirklich so passiert! Und die Verwandten der Person waren gerade vor einer halben Stunde beim Arzt, bevor das passiert ist. Und dann kam ein anderer Notfall, wo der Arzt hin musste, und meine Bekante hat gerade ihren Dienst angetreten. Und dann ist der Vorfall passiert. Und wenn sie dann noch erst den Arzt gesucht hätte, wäre die Frau eh gestorben.

Und ich bin der Weihnachtsmann .. in jedem Krankenhaus gibt es in den Zimmern einen roten Knopf der einen Notfall Signalisiert. Da muss man mit seinem Hintern nicht einmal aus dem Zimmer gehen und kann direkt mit den Maßnahmen beginnen ! Den muss man nur drücken und die 1-2 Sekunden machen den Kohl nicht mehr fett bei einer Reanimation.

Im übrigen, wenn man den Knopf gedrückt hat und schon alleine auf der Intensivstation geht in der Zentrale ein Alarm auf und auch im Arztzimmer. Manchmal sind diese Alarme sogar an den Piepser vom Arzt gekoppelt bzw. jemand piept ihn sofort aus der Zentrale an, ohne zu wissen was vorliegt. Und so etwas gibt es ebenfalls in der psychischen Geriatrie was auch mit dem Schutz des Personales zu tun hat bei Ausschreitungen und Bedrohungen. Das ist ein Sicherheitsstandart !

Du kannst mir nicht erzählen, das deine Bekannte so etwas nicht in ihrem Krankenhaus hat. Dafür arbeite ich selbst lange genug in der medizinischen Branche und ich war ebenfalls 6 Monate auf der Intensivstation beschäftigt und weiß wie es dort abläuft, auch wenn der Arzt nicht immer nebendran läuft und Händchenhält ...

Und dein letzter Abschnitt ist ebenfalls Dummfug wie ich oben geschrieben habe, Verfolgt kann so etwas auch nach dem Ableben weiterhin und ist nicht mit dem Tod eingestellt. Im übrigen wird auch niemand direkt nach einer Reanimation wieder Extubiert und ist dann bei Bewusstsein, die werden im "künstlichen Koma" gehalten und wenn sie einen Tag später verstorben sein soll bzw. eh schon zu Stillständen tendiert hat, wird kein Arzt extubieren lassen zwecks erneuter Intubation die sich nach zu häufigen In- und Extubieren in kurzer Zeit Reizungen und Schwellungen im Rachenraum ausgelöst werden können.

Liebe Grüße
Sorae

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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