Gleichbehandlungsgesetz AGG nicht beliebt bei der Wirtschaft
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, welches vor knapp einem Jahr in Kraft trat, sorgt weiterhin für wenig Gegenliebe in der deutschen Wirtschaft – auch wenn die erwartete Klagewelle ausblieb. Laut einer Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) belaste das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) die Unternehmen mit 1,73 Milliarden € Mehrausgaben, die daraufhin Nachbesserungen einforderten.
Dagegen wertete Martina Köppen, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, das Gesetz weiterhin als Erfolg – und betonte daß die betroffenen Personen sich nicht an die Stelle wenden würden um gegen ihre Arbeitgeber klagen zu wollen, sondern sich gütlich zu einigen. Eine Klagewelle anhand des Gesetzes sei auch in Zukunft nicht zu erwarten, denn die bisher 2300 eingegangenen Beschwerden bezögen sich größtenteils direkt auf die Arbeitswelt, nur ein kleiner Teil tangiere das Zivilrecht. Um den von den Unternehmen erwarteten Kosten entgegenwirken zu können, strebe man nicht umsonst einen Pakt mit der Wirtschaft an. In Bezug auf die angesprochenen Mehrkosten sagte Köppen: "Die Wirtschaft wird wesentlich mehr Folgekosten haben, wenn sie sich dem Thema nicht widmet.".
Der DGB sah in dem Gesetz ebenfalls einen durchschlagenden Erfolg, da schließlich "Die Sensibilität in den Unternehmen für Benachteiligungen ist gewachsen.", so Ingrid Sehrbrock, DGB Vizepräsidentin. Nur weil es noch zu keiner Klageflut gekommen sei, sei das Gesetz nicht überflüssig.
Die Wirtschaft, vor allem der Mittelstand forderte, daß das Gesetz mindestens auf die Mindeststandards der EU zurückgeschnitten werden müsse. "Es hätte völlig ausgereicht, wenn wir wie unsere Nachbarn auch einfach nur die Vorgaben aus Brüssel zur Gleichstellung umgesetzt hätten.", so Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft.
Na die Unternehmen haben ja auch reagiert – zwar wurden Beschwerdestellen usw. eingerichtet, und zu Klagen kommt es kaum, aber die Unternehmen geben sich betont einsilbig bei Absagen, was nicht gerade toll für die Bewerber ist, da man so kaum noch erfährt, warum man nicht angenommen wurde – man möchte sich ja nicht der Diskriminierung verdächtig machen.
Und wegen der befürchteten Klagen: Wer verklagt schon seinen Arbeitgeber, wenn er nicht unbedingt die Firma verlassen möchte? Und beim AGG besteht bei vielen Gerichten und Anwälten ja auch noch Unsicherheit, da es sich noch gar nicht richtig in der Rechtsordnung etablieren konnte.
Mal sehen, ob die Schwarzmalerei der Wirtschaft sich noch bewahrheitet, z. B. weiß ich dass in den USA teilweise gar keine Bewerbungen mehr von Unternehmen angenommen werden, die Angaben zu Alter, Religion, Rasse oder Herkunft enthalten, da man Angst vor einer Klage wegen Diskriminierung hat. Daher sind sogar Bewerbungsfotos in den USA unerwünscht. Bei uns warnen einige Arbeitsrechtler auch davor, solche Fragen zu diesen Themen in die Fragebögen aufzunehmen.
Bis jetzt gibt es glaube ich nur eine echte Klage deswegen (aufgrund des AGG).
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