15-Jähriger klaut Nacktfotos von Handy einer 21jährigen

vom 17.06.2008, 13:57 Uhr

In der Stadt Weiden , die in der Oberpfalz liegt, hat vor kurzem ein 15-Jähriger Junge durch sein Handy private Fotos von einer 21-Jährigen geklaut die bei ihrem Handy den Bluetooth ungesichert lies. Dabei verschob er teilweise Nacktfotos von der Frau auf sein eigenes Handy ohne das diese es gemerkt hat. Später ist die Frau darauf aufmerksam geworden da sie in der Stadt mitbekommen hat, wie der Junge die Bilder von ihr herum zeigte. Daraufhin hat die 21-Jährige Frau eine Strafanzeige wegen Beleidigung gegen den 15-Jährigen erstattete.

Erstens finde ich das die Frau selber daran Schuld ist das sie ihr Handy nicht geschützt hat. Sie hätte entweder es verschlüsseln sollen oder am einfachsten die drahtlose Bluetooth-Schnittstelle nicht offen lassen sollen.

und zweitens rate ich jedem sein Handy und das gilt jetzt nicht nur für Handy immer zu verschlüsseln oder wie hier in dem Fall das Bluetooth nicht offen lassen, sondern immer nur dann aufmachen wenn man es auch benutzt und dann wieder schlissen.

» Spartan » Beiträge: 226 » Talkpoints: -0,41 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich finde auch nicht dass man überhaupt solche Bilder auf dem Handy haben muss, man stelle sich nur einmal vor dass es geklaut wird. Die Frau kann ja wahrscheinlich nichts dafür und hat noch nie etwas von Bluetooth gehört könnte ich mir denken.

Ob man den Jungen also dafür wirklich anklagen kann würde ich nicht sagen. Denn jeder ist meiner Meinung nach für sein eigenes Zeug selber verantwortlich. Wenn ich jedoch er gewesen währe dann hätte ich die Bilder nicht einfach höchstwahrscheinlich vollkommen fremden Leuten in der Stadt rumgezeigt. Gibt schon sehr komische Leute.

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» bully90 » Beiträge: 393 » Talkpoints: 14,08 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wer Nacktfotos von sich auf dem Handy hat, und dann noch mit Bluetooth in der Stadt rumläuft, ist doch selber Schuld. Und gerade weil es ein 15-Jähriger ist, finde ich es nicht schlimm aus der Sicht des Jungen. Klar ist es eine blöde Situation für die Frau, aber es ist Heutzutage bekannt, das Bluetooth alles andere als sicher ist.

Der 15-Jährige wird bestimmt Hacker ;)

» eZe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Dass sie ihn nur wegen Beleidigung anzeigte muss an mangelndem Wissen liegen - also ungefähr der gleiche Nachteil den auch Spartan, bully90 und vor allem eZe haben.

Man könnte ihn locker wegen Verstoß gegen § 202a oder § 202b (oder § 202c) und ggfs. § 203 sowie § 204 StGB drankriegen.

Und mal zu den pubertären Meinungen von meinen 3 Vorschreibern: Sicherlich sollte man seine Daten entsprechend sichern nur der Umstand dass man sie nicht gesichert hat gibt keinem anderen das Recht deswegen darauf zuzugreifen. Kommt man mit etwas Nachdenken auch alleine drauf.

Oder anders: Mit eurer "Logik" (:lol:) könnte man auch jemandem ein Fenster einschmeißen oder die Reifen zerstechen und behaupten: "Hättest es mal ordentlich gesichert!".

Und eZe: Zu einem Hacker gehört schon mehr als nur Daten von einem Medium auf ein anderes zu verschieben - sonst wäre jeder Kiddie ein Hacker der in der Pause Klingeltöne tauscht.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Im Thema, dass das Nutzen von ungesicherten WLANs nicht verboten sei, haben sich noch sehr viele darüber aufgeregt, dass man sowas schon allein aus ethischen Gründen nicht tuen sollte und das doch verboten gehöre, sogar sei etc. und hier sagen plötzlich die meisten "selbst schuld"? Verwirrt mich etwas :D

Ich denke nicht, dass das einfach nur dumm gelaufen ist, sondern definitiv verboten. Ich hab zwar die von Subbotnik erwähnten Paragraphen nicht nachgeschlagen, aber allein die Verbreitung von Fotos ohne Zustimmung des Eigentümers sowie der abgebildeten Person ist ja schon verboten. Wenn es sich um Nacktbilder handelt erst recht.

Wenn der Junge sie bei einem Einbruch in die Wohnung aus einem Schuhkarton unter dem Bett geklaut hätte und dann rumzeigen würde, würden sich auch alle aufregen. Nur dadurch, dass er mit dem Handy sozusagen leichteren Zugang zu den Daten hatte, ist das für mich nicht wirklich etwas anderes.

Übrigens gehörte ich bisher auch zu denen die gedacht haben, Bluetoothübertragungen per Handy wären einigermaßen sicher - solange ich nicht gerade diese Bilder von meinem an ein anderes Handy weiterschicke. Tja, wieder was gelernt. Gut, dass ich solche Bilder von mir eh niemals auf dem Handy speichere :D

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich kann auch nicht verstehen, dass hier einige meinen es wäre die Schuld der Frau, dass ihr die Bilder gestohlen wurden. Wenn man mal richtig nachdenkt, dann ist es doch völlig logisch, dass das verboten sein muss. Meiner Meinung nach ist das Diebstahl, so als würde man ein Portemonnaie aus einer Tasche stehlen. Da würde ganz sicher niemand auf die Idee kommen und sagen: Tja, hättest du halt dein Portemonnaie daheim gelassen.

Und was die Frau für Bilder auf ihrem Handy hat ist auch völlig egal und geht eigentlich niemanden etwas an. Schließlich ist es ihr Handy und ihre Bilder. Ob sie ihre Bilder jetzt in der Tasche, daheim auf dem PC, auf einer externen Festplatte oder auf dem Handy mit sich herum trägt, berechtigt trotzdem niemand ihr diese zu stehlen.

Meiner Meinung nach hört sich das so an wie: Hättest du keinen Minirock angehabt, dann hätte man dich auch nicht vergewaltigt :twisted: (das ist natürlich jetzt ein etwas übertriebener Vergleich, der mir aber leider gleich eingefallen ist beim lesen)

Was manche Leute immer denken, was sie sich für Rechte herausnehmen können, oder was jemand anders machen darf ist wirklich unglaublich. Und die Erklärung mit der frechen Generation hinkt auch extrem. Nur weil ein Teil der heutigen Jugend frecher, respektloser und gewaltbereiter ist, heißt das nicht automatisch, dass man das jetzt so hinnehmen muss. Beziehungsweise, dass es dadurch in Ordnung geht.

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» Mrs.Butterfly » Beiträge: 391 » Talkpoints: -0,35 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Taline hat geschrieben:Im Thema, dass das Nutzen von ungesicherten WLANs nicht verboten sei, haben sich noch sehr viele darüber aufgeregt, dass man sowas schon allein aus ethischen Gründen nicht tuen sollte und das doch verboten gehöre, sogar sei etc. und hier sagen plötzlich die meisten "selbst schuld"? Verwirrt mich etwas :D

Liegt hier nicht vor - hierbei kann man § 202a StGB - (Ausspähen von Daten) sowie § 204 StGB - (Verwertung fremder Geheimnisse) anwenden durch das Eindringen in fremde Netze zwecks Datengewinnung.

Mrs.Butterfly hat geschrieben:Meiner Meinung nach ist das Diebstahl, so als würde man ein Portemonnaie aus einer Tasche stehlen. Da würde ganz sicher niemand auf die Idee kommen und sagen: Tja, hättest du halt dein Portemonnaie daheim gelassen.

Immer lustig wie hier noch wild rumgeraten wird obwohl es schon dasteht!

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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