Arbeitssuchend - finanzielle Unterstützung?
Nein, wenn man sich beim Amt als Arbeitsuchend meldet und Unterstützung möchte, wird man als Arbeitsloser angesehen. Steht auch da, dass Arbeitsuchend (oder auch als arbeitslos) die gleiche wichtige Vorraussetzung ist um finanzielle Hilfen zu erhalten, wonach Kleppers nun einmal gefragt hat.
Bitte weiterlesen, denn man kann sich auch Arbeitsuchend melden wenn man in Beschäftigung ist und das Arbeitsamt zahlt dann trotzdem nichts! Ich war arbeitslos und ich hatte auch schon einmal während einer Beschäftigung etwas neues gesucht.
Beim zweiten Fall stand keine Kündigung an und auch keine Entlassung, trotzdem wurde ich vom Amt als Arbeitsuchend aufgenommen und habe Stellenangebote bekommen! also nichts mit Zahlung! Als ich arbeitslos war, wurde ich in der Akte mit allen möglichen unterlagen geführt und habe auch Geld bezogen.
Da besteht definitiv ein unterschied!
Man meldet sich als arbeitssuchend, jedoch gibt man dem Amt bekannt, dass man ab dann und dann arbeitslos sein kann und ab dem Moment der Kenntnisnahme der baldigen Arbeitslosikeit eine arbeit sucht.. Für das Amt ist das prinzipiell das gleiche. Natürlich bekommt man keine Unterstützung wenn man noch arbeiten geht und somit auch ein Gehalt / Lohn bekommt, aber ab dem Moment der Arbeitslosigkeit. Vorher hat man auch keinen Anspruch darauf, da man eben noch ein Gehalt / Lohn bekommt oder als Studi eben meist BaföG, das aber nur bis zum Ende dieses "Arbeitsverhältnisses" gezahlt wird.
Die Stellenangebote werden einem natürlich zugesandt, da das Amt kein Interesse an Arbeitlosen hat, sondern diese schnellstmöglich vermitteln möchte - was je besser gelingt, je kürzer man arbeitslos ist. Falls man sich nicht als arbeitsuchend (also für das Amt: ab dann arbeitslos) meldet, kann man eben eine Sperrfrist bekommen, da so das Amt keine Untersützung zahlen muss aufgrund eines Veräsumnisses. Dabei handelt es sich nur um eine juristische Formalie, die mit den ALG Reformen eingeführt wurde, um eine schnellere Vermittlung zu ermöglichen, da das Amt oft genug eine ordentliche Anlaufzeit braucht, in der man dann nicht vermittelt wird. So kann hier die Vermittlungszeit schon eher angeraumt werden um das Verfahren zu beschleunigen und die Vermittlung zu optimieren, was ja der Sinn der neuen Reform sein soll, auch wenn das de facto oft anders aussieht.
Man gilt auch danach als arbeitslos (de facto) bzw. arbeitssuchend, da man den Arbeitslosen ja unterstellt, sie würden eine Arbeit suchen, was viele ja auch tun. In dem Artikel zum Arbeitslosengeld steht auch, dass der Bezug von Arbeitslosengeld die Meldung als Arbeitssuchender (neben der Arbeitsfähigkeit) voraussetzt. Solange man arbeitet und nicht gekündigt etc. wurde, kann man sich auch nicht einfach so als arbeitssuchend melden, da dann ja gefragt wird, ab wann man denn arbeitslos und damit arbeitssuchend ist bzw. ab wann man wußte, dass man bald arbeitslos bzw. arbeitssuchend ist.
Ich glaub diese Diskussion wird kein ende nehmen. Es sind zwei unterschiedliche Begriffe die beide auch unterschiedliche Bedeutungen haben. Ich kann mich Arbeitsuchend melden ohne das eine Arbeitslosigkeit in absehbarer zeit vorrausgesetzt wird. Ich bekunde damit nur das ich nach etwas neuem suche. wenn ich dann trotzdem in der Firma bleibe und das auch 10 Jahre dann bleib ich dort.
Selbstverständlich hast du Recht das man sich Arbeitsuchend melden muß um einer Sperre zu entgehen, jedoch sind beides immer noch unterschiedliche Begriffe mit unterschiedlicher Bedeutung.
So dann wäre das ja hoffentlich zur Zufriedenheit aller geklärt: Jetzt aber zurück zum Thema: Arbeitsuchend & finanzielle Unterstützung!
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