Für Lebensprognose bezahlen?
Hi,
ich habe mal eine Frage an die Mitglieder im Forum: Was wäre wenn ein Kind im Internet auf einer Seite mitmacht und am Ende eine Rechnung ins Haus flattert?
Es gibt ja zum Beispiel so Seiten wo man sich ausrechnen lassen kann, wie alt man wohl werden wird - angeblich ist dort ja oft alles kostenlos, wie manche glauben. Pustekuchen, denn da kann ja schnell eine Rechnung um die 50 - 60 60 Euro ins Haus flattern die man bezahlen soll, nur weil man vielleicht zu blind war, um das Kleingedruckte zu lesen? Das kann doch wohl wirklich nicht angehen, gerade Kinder nehmen sowas ja selten ernst.
Also wenn sowas wäre und die Rechnung im Briefkasten ist, wie sollte man sich als Elternteil verhalten? Was muss das Kind machen? Muss man das eventuell bezahlen, ja oder nein? Das Kind welches den Vertrag abgeschlossen hat ist natürlich minderjährig, sagen wir so 17 Jahre alt.
Wäre es so, wäre das ganz einfach:
Minderjährige dürfen keine rechtsnachteiligen Verträge abschließen ohne die Zustimmung der Eltern - diese Verträge wären also bis zur Zustimmung, die hier natürlich nicht erfolgen sollte, der Eltern schwebend unwirksam. Derjenige der also die Forderung stellt kann diese Forderung gar nicht fordern da er einen Vertrag mit einem beschränkt geschäftigsfähigen, hier der Minderjährige da noch nicht erwachsen, geschlossen hat der die Zustimmung der Eltern benötigt.
Sollten die Eltern dem Vertrag nicht zustimmen so ist dieser unwirksam. Auch wenn ein Anbieter darauf verweisen sollte, hier greift auch nicht der Taschengeldparagraph, da es sich hier eben um rein nachteiliges Rechtsgeschäft handelt - selbst wenn das Kind über genügend Mittel zur Begleichung dessen verfügen würde ist das nebensächlich wenn die Eltern dem nicht zustimmen.
Außerdem, wenn das Kind wie im Beispielfall vielleicht noch 18 werden könnte sollte man sich, aber auch wenn dies nicht der Fall ist, dadurch als Elternteil absichern indem man dem Vertrag
- widerspricht und keine Genehmigung erteilt bzw. nicht genehmigt
- und zusätzlich zum Widerruf die "Anfechtung wegen Irrtums" erklären.
Das Kind muss bei der ganzen Sache übrigens nichts machen - es kann höchstens versuchen zu schlichten indem es dem Rechnungssteller dies mitteilt - jedoch obliegt das Handeln den Rechtsvertretern des Kindes, also den Eltern. Das Kind hat in dieser Angelegenheit keinerlei Rechte.
Man könnte, da das mit den AGBs wahrscheinlich ebenfalls nicht rechtmäßig ist, das ganze auch aussitzen nur empfiehlt sich um Rechtssicherheit zu erhalten ein Handeln.
Heißt unterm Strich: Man muss es nicht bezahlen, egal wie es kommt. Alle Briefe die mit Rechtsfolgen drohen würden (man kennt es ja) sowie mit weiteren Folgen und Mitteln sind Schall und Rauch.
Hallo,
ich sehe das genauso wie schon Subbotnik.
Subbotnik hat geschrieben:Minderjährige dürfen keine rechtsnachteiligen Verträge abschließen ohne die Zustimmung der Eltern - diese Verträge wären also bis zur Zustimmung, die hier natürlich nicht erfolgen sollte, der Eltern schwebend unwirksam.
Trozdem habe ich dann die Frage, ob ich als minderjähriges Kind etwa alles im Internet beantragen und bestellen, es dann auch noch geniese und dann aber nciht bezahlen muss, da ich ja eigenlich gar nichts genehmigen kann?!...ich hoffe ihr könnt mir folgen!
Das wäre doch imgrunde auch schwachsinnig oder?
Gruß
Magi
In den meisten Fällen muss man ein Mindestalter angeben bei der Anmeldung um eben genau das zu verhindern - gibt man hier falsche Daten, z. B. falsche Geburtsdaten, an kann das Betrug / Urkundenfälschung sein. Und ab 14 hat man dafür auch einzustehen.
Nur: Die "Abzocker" Seiten setzen gar nicht darauf weil viele verschreckte Eltern sich dessen gar nicht bewusst sind und verängstigt zahlen. Diese Seiten funktionieren ja nur auf dem Prinzip dass einige zahlen und andere nicht - und selbst wenn von 10 Leuten nur einer zahlt macht man noch Profit. Und der Anteil der "Zahlenden" liegt meist höher.
Wie sieht es denn mit der Aufsichtspflicht der Eltern aus? Mag sein, dass ein Minderjähriger keinen Vertrag ohne Zustimmung der Eltern abschließen darf, aber zum Beispiel bei illegalem Musikdownload können die Eltern trotzdem zur Verantwortung gezogen werden, eben mit Hinweis auf die vernachlässigte Aufsichtspflicht.
Einfach nicht zu bezahlen ist, finde ich, wohl etwas riskant, man sollte zumindest noch Widersprechen, bzw. sich mit dem "Vertragspartner" in Verbindung setzen.
Kommt auf den Richter an, ganz ehrlich - die Urteile hierzu lagen in der Vergangenheit weit auseinander. Den einem Richter hat es gereicht wenn die Eltern nachweisen konnten nichts davon zu wissen, der andere sah es als ausreichend an wenn es die Eltern verboten hatten und darauf hinwiesen das zu unterlassen und es trotzdem getan wurde und ein anderer sah nur dann die Aufsichtspflicht als erfüllt an wenn die Eltern ausreichend technische Schutzmaßnahmen ergriffen um das zu unterbinden.
Da normalerweise sowieso nur leere Drohungen (z.B. auch am Telefon) erfolgen, würde ich eine solche Rechnung niemals bezahlen. Es gab schon diverse Seitenbetreiber, die vor Gericht verloren haben. Das Ziel ist meist eine Einschüchterung, so dass der Geschädigte denkt, er bezahl den relativ kleinen Betrag lieber, anstatt sich weitere dem Stress / Risiko auszusetzen.
Hallo,
ich bin vor einem Jahr auch schon auf diese "Lebensprognose" reingefallen. Gibt es das immernoch? Ist ja ungeheuerlich. Ich wurde damals aufgefordert einen bestimmten Betrag für die Leistung zu bezahlen, welche ich durch einen Klick angenommen hätte. Es wurde aber nirgends auf Kosten hingewiesen. Es stand sogar noch "kostenlos" dran, als ich den Test machte. Dieses "kostenlos" war aber plötzlich von der Seite verschwunden. Somit kam mir das ganze gleich dubios vor. Nach einigem Lesen in Foren, beschloss ich einfach nichts zu tun. Ich habe alles ignoriert und alle Drohungen waren nur heiße Luft. Ich habe bis heute nichts mehr von ihnen gehört...
MfG Flundernator
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