Nicht rechtzeitig Zahlung

vom 13.06.2008, 18:52 Uhr

Hallo,
hab da eine kurze Frage: ich werde wohl eine Zahlung, die demnächst fällig ist, nicht pünktlich leisten können. Wie lange kann man denn eine Zahlung gefahrlos hinauszögern, bis sagen wir mal die Mahnungen kommen? Also eine erste Mahnung ist ja noch in Ordnung, aber ich meine nach der ersten Mahnung hat der Gläubiger direkt die Möglichkeit, ein Inkassobüro zu beauftragen, um die ausstehende Zahlung einzutreiben, stimmt das?

Kann nach der 1. Mahnung zum Beispiel auch direkt ein Mahnbescheid kommen?

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» Marco79 » Beiträge: 253 » Talkpoints: 1,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo!

Ich würde mit der firma sprechen, wo ich die Schulden habe und ihnen mitteilen, dass du die Überweisung erst später tilgen kannst. ich denke mal, dass es dann nciht so schlimm sein wird, wenn du erst später bezahlst.

Mache es schriftlich und bitte um Zahlungsaufschub. Denn nach der ersten mahnung, die auch schon nach 14 Tagen kommen kann, kann wenig später (meist auch 14 Tage) auch schon die 2. Zahlungserinnerung mit Gebühren kommen.

Ich wei0 nicht, wie schnell es geht, dass sich ein Inkassounternehmen einschaltet bzw. eingeschaltet wird. Aber darauf habe ich es nie ankommen lassen, weil ich, wenn ich nicht rechtzeitig bezahlen konnte, schriftlich um etwas Aufschub gebeten habe. Habe dann reingeschrieben, wann ich bezahlen kann. Oder ich habe gebeten, es auf 2 x zu zahlen udn habe das erste sofort überwiesen.

Die meisten Firmen sind da sehr kullant, wenn man nur drum bittet.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hallöchen,

es kommt immer drauf an, wie lange denn die Rechnung schon liegt, denn man hat ja meist 14 Tage Zeit zum bezahlen. Meist (so war es bei mir bislang) haben sich die Verkäufer erst 1 Woche nach den 14 Tagen gemeldet, nachdem ich es "sozusagen" vergessen hatte. Habe dann auch gleich bezahlt ohne Mahngebühren oder sonstigem.

Aber wenn du länger als 1 - 2 Wochen nach diesen 14 Tagen nicht bezahlen kannst, würde ich dies der Firma mitteilen und nachfragen ob du entweder auf 2x bezahlen kannst oder sie höflichst fragen, ob es für sie in Ordnung wäre, wenn du erst an dem und und dem "Tag" (bzw. Zeitraum) bezahlst.

lG,
SybeX

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hallo,

ich kann mich Diamante und Sybex nur anschließen und sagen, dass du dort mal anrufst und einen Zeitraum nennst, in dem du bezahlst. Ich glaube, jeder kann in diese Situation kommen und den Firmen ist es lieber, dass sie wissen, man kümmert sich drum und sie bekommen ihr Geld, wie das sie Mahnungen schreiben müssen. Das ist nämlich auch mit Zeitaufwand verbunden.

Also nur Mut und melde dich bei der Firma, teile ihnen mit, dass es nicht pünktlich geht und dann wirst du ja sehen, was passiert. Im Normalfall lassen die Firman in der Hinsicht mit sich reden.

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» P-P » Beiträge: 3246 » Talkpoints: 1,58 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hallöchen,

also wir hatten auch schon mal so ein Problem und zwar bei der Stromrechnung. Ich hatte dann bei der EnbW angerufen und gefragt ob wir das Geld auch später überweisen könnten und das war überhaupt kein Problem.

Bei manchen Firmen dauert es auch Wochen bis die überhaupt merken dass man nichts bezahlt hat und schicken dann erst eine Mahnung, bezahlt man diese wieder nicht dauert es wieder ein paar Tage/Wochen bis sich wieder meldet, das ist eben von Unternehmen zu Unternehmen anders, manche schicken auch gleich den Mahnbescheid.

Aber wie die anderen schon geschrieben haben würde ich an deiner Stelle auch einfach dort nachfragen,so wärst du auf der sicheren Seite und kannst die ganzen Mahngebühren auch noch einsparen.

LG Princess84

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» Princess84 » Beiträge: 1034 » Talkpoints: 17,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Marco79 hat geschrieben:Wie lange kann man denn eine Zahlung gefahrlos hinauszögern, bis sagen wir mal die Mahnungen kommen? Also eine erste Mahnung ist ja noch in Ordnung, aber ich meine nach der ersten Mahnung hat der Gläubiger direkt die Möglichkeit, ein Inkassobüro zu beauftragen, um die ausstehende Zahlung einzutreiben, stimmt das?

Also: Wie lange man eine Zahlung hinauszögern kann: bis zum St. Nimmerleinstag, also ewig. Nur wird sich bis dahin einiges tun.

Warum? Wenn man kein Geld hat, kann man auch nicht bezahlen, denn in der Regel läuft es so ab, beantwortet teilweise auch deine zweite Frage:
- Rechnung mit Zahlungsfrist
- nach Ablauf der Zahlungsfrist: 1. Mahnung (oft nur "freundlich" Zahlungserinnerung genannt) mit neuer Zahlungsfrist
- (nach Ablauf der erneuten Zahlungsfrist: 2. Mahnung + Verzugszinsen sowie erneute Zahlungsfrist)
- nach Ablauf der Zahlungsfrist: Inkasso
- scheitern des Inkassos: gerichtlicher Mahnbescheid -> Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher kann dann rein theoretisch direkt das geforderte Geld pfänden, also nicht nur die Summe die man ursprünglich schuldig war sondern auch alle bis dato aufgelaufenen Kosten (Verzugszinsen, Inkassogebühren, ggfs. Gebühren für Mahnbescheid und für den Gerichtsvollzieher).

Wenn man nichts hat kann natürlich auch der Gerichtsvollzieher nicht pfänden - kann man bis ans Lebensende niemals zahlen so kann die Zahlung auch nicht geleistet werden. Allerdings kann der Gerichtsvollzieher / das Gericht eine Kontopfändung / Lohnpfändung usw. anstreben. Also sobald mal wieder Geld da ist wird dies gleich, solange es den Pfändungsfreibetrag übersteigt, eingezogen werden - egal ob 50 Cent oder 50 Euro.

Und jein, das Inkassobüro kann nicht nach der ersten Mahnung eingeschalten werden, sondern erst nachdem die gesetzte Zahlungsfrist (in der Mahnung) ohne Zahlungseingang abgelaufen ist - aber das meinst Du bestimmt.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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