Bin operiert, Krankenkasse zickt rum !

vom 13.06.2008, 14:46 Uhr

Hallo , ich wurde ja am 21. Mai operiert, man hat mir eine Steißbeinfistel entfernt. Resultat ist ein sehr großes Loch über dem Steißbein was von alleine heilen muss. Die Schmerzen sind beim liegen zwar weniger geworden, jedoch kann ich nicht lange stehen, und sitzen noch gar nicht . Es kommt sogar täglich ein Pflegedienst, der meine Wunde versorgt . Soweit ist auch alles ok. Ich habe mich erst ab dem Tag meiner Op krankschreiben lassen, also jetzt knapp 3 Wochen.

Da bekomme ich doch heute einen Brief, das ich doch bitte einen beiliegenden Bogen ausfüllen soll, damit man mir "helfen" könne damit sie mich schnell wieder gesund schreiben können über den Medizinischen Dienst.

Tja diese Hilfe kenne ich bereits. Im letzten Jahr, hatte ich einen Bandscheibenvorfall, war schon 6 Wochen krank und bekam Geld von der Träger und Hanse , meine Krankenkasse . Soweit alles gut. Ich bekam den gleichen Brief wie heute und antwortete. Ein paar Tage später, bekam ich dann einen netten Brief zurück, indem stand das ich bitte ab sofort meinem Arbeitgeber zur Verfügung stehen solle, da ich nicht krank sei , das stellte der Medizinische Dienst fest.

Zwischen Frage : Wie kommt dieser Medizinesche Dienst darauf mich ohne selbst zu untersuchen darf ich hätte keinen Bandscheibenvorfall ? Die Bilder aus dem Kernspinttomograf also der "Röhre" waren eindeutig, das sagten mir 3 Verschiedene Ärzte und ein Professor aus der Uni. Diese bat ich dann um Hilfe, die ich auch bekam, alle schüttelten den Kopf, weil es offensichtlich war das da was nicht stimmte.

Also ging ich gegen an mit den 3 Gutachten und bekam dann endlich "Die Hilfe" die ich auch brauchte. Man sendete mir einen Reha Antrag zu und 14 Tage nach Antragstellung befand ich mich in einer Reha Klinik. Jetzt frage ich mich was das ganze schon wieder soll ? Ich habe einen sitzenden Beruf, klar könnte ich da auch wenn ich es denn könnte stehen, aber beides geht leider noch nicht .

Was meint ihr , wie soll ich mich verhalten , soll ich die Herren und Damen an deren peinliche Aktion vom Vorjahr erinnern ? Für mich sieht das einfach nur danach aus, als würden die sich drücken wollen zu zahlen ! Ich meine ich habe mir nicht ausgesucht, denn wer lässt sich bitte freiwillig so ein großes Loch in den Körper operieren , was dann auch noch offen bleibt und von alleine wieder zuwachsen muss ?

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» ZappHamZ » Beiträge: 1889 » Talkpoints: -16,50 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallo ZappHamZ,
ich würde den Damen und Herren tatsächlich mal ins Gewissen reden, und die dran erinnern was sie letztes jahr mit dir so vorhatten. Wenn du krank bist, bist du krank, und du kannst den schlauen Leuten ja gern mal dein Loch zeigen. Aber vielleicht kommt es ja auch anders, und die sehen nach dem ausfüllen des Bogens das du krank bist. 8)

Ansonsten gibts vielleicht eine Stelle wo du dich über die Art beschweren könntest? Wie gehts dir denn bzw. deiner Wunde?

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» Softeis » Beiträge: 2587 » Talkpoints: 5,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich meine welches Recht hat der Medizinische Dienst einen Menschen ohne ihn selbst zu untersuchen gesund zu schreiben, obwohl ein Arzt der den Patienten untersucht hat und neben ihm 2 weitere Ärzte zur gleichen Diagnose gekommen sind ?

Das verstehe ich nicht . Der Arzt der mich operiert at, sagte mir das ich aufjedenfall den gesamten Juni noch brauchen werde und nicht arbeiten gehen darf.

Mir geht es den Umständen entsprechen , schmerzen sind erträglich, aber das Loch spürt man bei dieser Größe bei jeder Bewegung. Wunde ist sauber und sieht gut aus. Nur zuwachsen tuts her langsam.

» ZappHamZ » Beiträge: 1889 » Talkpoints: -16,50 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallo ZappHamZ!

Ich bin selbst bei einer Krankenkasse tätig, zwar in der allgemeinen Verwaltung (hauptsächlich Personalwesen), aber dennoch kenne ich mich ein wenig mit dem Leistungswesen aus, da ich auch Fortbildungen über Sozialversicherung gemacht habe.

Das es den Kassen (größtenteils durch die Gesundheitsreform) immer schlechter geht und sie versuchen, Geld zu sparen, ist ja bekannt. Ebenso, dass es viele Menschen gibt, die zu unrecht Krankengeld beziehen, genau wie welche, die wirklich arbeitsunfähig und davon abhängig sind. Man möchte versuchen, nur Leistungen zu bewilligen, die wirklich notwenidig sind. Im Sozialgesetzbuch steht auch, dass sie "das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen". Die Vorgehensweise, die deine Krankenkasse an den Tag legt, ist somit gesetzeskonform.

Wenn die Krankengeldabteilung/der Sachbearbeiter der Meinung ist, dass der jeweilige Versicherte wieder arbeitsfähig sein könnte, kann man den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zur Rate ziehen, der dann ein Gutachten erstellt, beim ersten Mal meistens nur anhand der Aktenlage (Atteste, Diagnosen, Schriftwechsel mit dem behandelnden Arzt etc.). Falls man dann der Meinung ist, dass der Versicherte wieder arbeiten könnte (zur Not erstmal über eine stufenweise Wiedereingliederung), wird ihm ein darüber Bescheid zugestellt, der außerdem eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten muss (meistens klein gedruckt unter dem eigentlichen Brieftext). Daraus geht hervor, dass man gegen den ablehnenden Bescheid innerhalb von 14 Tagen Widerspruch erheben kann. Bei fristgerechtem Eingang des Wiederspruchs wird der MDK dann erneut konsultiert, der dann mit Hilfe einer Untersuchung eine erneute Begutachtung durchführt. Sollte dabei immer noch eine Arbeitsfähigkeit das Ergebnis sein, kann man seinen Widerspruch weiterhin aufrecht erhalten. Dann wird die Sachlage von einem unabhängigen Widerspruchsausschuss beurteilt, was auf eine wirklich neutrale Art und Weise geschieht. Bei einer erneuten Ablehnung, bliebe als letzte Instanz nur noch eine Klage vor dem Sozialgericht, um zu seinem Recht zu gelangen.

Ich hoffe, dass die Widerspruchsfrist in deinem Fall noch nicht abgelaufen ist und du zu einer Untersuchung beim MDK eingeladen wirst. Spätestens wenn sie deine Wunde sehen, wird man nicht mehr an deiner Arbeitsunfähigkeit zweifeln können. Allerdings muss ich dazu sagen, dass es sein kann, dass der MDK eher zu gunsten der Krankenkasse entscheidet. Der Name Medizinischer Dienst der Krankenversicherung kommt nicht von Ungefähr... Bei so einem eindeutigen Fall wie bei dir, gehe ich aber nicht davon aus.

Ein kleiner Trost ist, dass du, solange das Verfahren läuft, erstmal weiterhin arbeitsunfähig bist.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiter helfen und würde außerdem gern erfahren, wie es in deinem Fall weiter geht und würde mich freuen, wenn du uns auf dem Laufenden hälst. Ich wünsche dir außerdem eine gute Besserung :)

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» XXXGermaineXXX » Beiträge: 797 » Talkpoints: 7,36 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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