Geld steckt im Geldautomaten - Wie sieht die Rechtslage aus?
Mich würde einmal interessieren wie die Rechtslage aussieht, wenn man in eine Bank geht um sich von seinen Konto Geld abzubuchen und dort im Schlitz des Automaten Geld vorfindet.
Kann man das Geld behalten oder ist man dazu verpflichtet es an einen Schalter(in der Bank) abzugeben? Oder ist es jedem selber überlassen es vielleicht in einem Fundbüro abzugeben, wenn die Schalter schon geschlossen sind
Wie bei jedem anderen Fund musst Du es nach § 971 BGB anzeigen - in dem Fall musst Du natürlich nicht den Umweg ins Fundbüro machen sondern kannst es direkt bei der Bank anzeigen.
Anzeigen musst Du den Fund auf jeden Fall wenn Du Dich nicht strafbar machen willst.
Erstmal danke für die schnelle Antwort.
Ich kenne jemanden der in dieser Lage war und das Geld mitgenommen hat. Was kann im schlimmsten Fall passieren?! Wenn die Person dumm genug war und dann noch selber von seinen Konto Geld abgehoben hat, kann ich mir vorstellen das es relativ leicht nachvollziehbar sein wird wo das "verlorene" Geld geblieben ist.
Mit welcher Strafe könnte man in solch einen Fall rechnen?
Hallo,
wenn das Geld wirklich jemand stecken lassen sollte, wird dies normal innerhalb von rund einer Minute (oder kürzer?) automatisch vom Automaten wieder eingezogen und dem "Abheber" wieder gutgeschrieben. Das Selbe gilt übrigens auch für die Karte.
Gruß
Soweit ich weiß hat das Geld gesteckt und es war sonst keiner Anwesend. Kann mich aber auch irren.
Im Normalfall wird das Geld sehr schnell wieder eingezogen. Aber im Falle, dass man es rausgenommen hat, hat man grundsätzlichdie Pflicht, den Fund zu melden siehe hier. Statt im Fundbüro, beim Bürgeramt oder bei der Polizei kann man das Geld dann auch direkt wieder bei der Bank abgeben.
$965 BGB sagt dazu:
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich, wenn man das Geld nicht zurückgibt, um eine strafrechtliche Sache handelt, vielleicht tritt dann § 246 StGB i Kraft
§ 246
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Und man sollte bedenken, dass man evt. auch auf Video augezeichnet wurde, schließlich sind die Automaten videotechnisch abgesichert
Krümel
Und man sollte bedenken, dass man evt. auch auf Video augezeichnet wurde, schließlich sind die Automaten videotechnisch abgesichert
Genau das viel mir bei Deiner Frage auch spontan ein. So reizvoll der Gedanke auch ist, man wird beobachtet!
Also würde ich so anständig sein und es am Schalter ab geben. Wenn der Dicht hat, dann natürlich am nächsten Tag. Wenn die Filiale sowie so geschloßen hat, kann man das Geld auch einfach dort lassen, wo es war. Dann hat man nichts damit zu tun. Heutzutage kann es auch Falschgeld sein. Wer vergißt schon sein geld am Automaten, wenn es eigendlich wieder ein gezogen werden sollte.
Nostradamos
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