Rechtliche Regelungen zu Doppelte Staatsangehörigkeit
Durch die Diskussion um Herrn Podolski und seinem polnischen Pass oder nicht polnischen Pass, stellt sich mir eine Frage. Zur Erinnerung:
utofti hat geschrieben:Auch wenn ich keinen polnischen Pass besitze, so kann ich trotzdem die Staatsangehörigkeit des anderen Landes besitzen.
Genau so verhält es sich bei Podolski. Er kam als Spätaussiedler nach Deutschland. Viele Spätaussiedler lassen sich nicht aus ihrer alten Staatsangehörigkeit entlassen.
Ich denke, dass wenn Herr Podolski sagt, er hätte keinen polnischen Pass, dass er damit ausdrücken möchte, dass er eben keine doppelte Staatsangehörigkeit hat, wie es viel Spätaussiedler, deiner Information nach, haben.
Was mich allerdings wundert, ist, dass angeblich viele Spätaussiedler die doppelte Staatsangehörigkeit haben sollen, laut deiner Information. Wenn das polnische Recht dies gar nicht vorsieht und zulässt, muss sich die Bundesrepublik dann nicht auch an das Gesetzt in dem anderen Land halten und darf in dem Fall gar keine deutsche Staatsangehörigkeit zuerkennen.
Podolski wird höchstwahrscheinlich wie andere Aussiedler noch im Besitz der polnischen Staatsbürgerschaft sein außer er hat diese aufgegeben.
Mehrstaatlichkeit ist im Grunde nicht untersagt und man kann im Grunde beliebig viele Staatsbürgerschaften haben solang man die eigene nicht aufgibt - man muss sich nur öfters einbürgern. Und selbst das geht nicht, denn der Libanon zum Beispiel betrachtet einen Libanesen ewig als Libanesen und akzeptiert eine Aufgabe der libanesischen Staatsangehörigkeit nicht.
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft zuerkannt bekommt, wie auch immer, verliert damit oft nicht gleichzeitig die alte sondern behält diese bei. Spätaussiedler erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft seit dem 01.07.1999 ohne Einbürgerung da bei der Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes diese automatisch vergeben wird. Bei Podolski wird es auch so sein.
In Deutschland gibt es auch mehrere Möglichkeiten die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren - was der polnische Politiker Podolski vorgeworfen hat wäre z. B. eine gewesen: Denn wenn Podolski seinen Wehrdienst in Polen abgeleistet hätte wäre dies ein Grund zur Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft. Denn wenn ein Deutscher neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch die eines anderen Landes hat und dort seinen Wehrdienst ableistet kann das als Freiwilliger Eintritt in Streitkräfte eines ausländischen Staates gelten womit die Staatsbürgerschaft entzogen wird. Aufgrund dieser Regelung haben viele Deutsche nach 1945 ihre Staatsbürgerschaft verloren da sie sich anderen Streitkräften als Söldner anschlossen. Die Fremdenlegion hatte z. B. nach 1945 sehr großen Zulauf von ehemaligen SS und Wehrmachtssoldaten die z. B. in Vietnam kämpften.
Und wegen des polnischen Rechts: Hinsichtlich der Mehrstaatlichkeit gibt es keine klare internationale Regelung jeder Staat handhabt das im Grunde etwas anders und duldet das oder auch nicht. Und auch Polen müsste das "Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit" unterschrieben haben was die Mehrstaatlichkeit regelt.
Vielen Dank, Subbotnik, für die ausführliche Erklärung. Besser hätte ich es nicht gekonnt. Bei Wikipedia steht, dass Podolski beide Staatsangehörigkeiten hat.
Staatsangehörigkeitsrecht ist sehr kompliziert. Jedes Land hat eigene Gesetze, die dann aber international eventuell anders lauten. Deswegen hat jede Ausländerstelle / Amt für Ausländerangelegenheiten (einer Stadt oder eines Landkreises) eine Stelle für Einbürgerungen, Spätaussiedler und Staatsangehörigkeitenrecht.
Es gibt Spätaussiedler, es gibt die zweite Staatsangehörigkeit durch Heirat oder Geburt, dann kann es auch den Verlust einer Staatsangehörigkeit geben. Es gibt sogar Menschen, die gelten als staatenlos, haben also gar keine Staatsangehörigkeit.
Ich weiß das alles aufgrund meiner Arbeit, da ich oft von den Spätaussiedler aus dem Ostblock angesprochen werde, was sie tun müssen, dass sie nicht mehr polnisch, russisch, weißrussisch, etc...sind. Da gibt es nur eins. Sich an die Vertretung ihres Nochlandes hier in Deutschland wenden, sprich Konsulat oder Botschaft.
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